Nachträgliche Änderung des Wahlausschreinbens
Hallo, wir haben den Termin für unsere BR-Wahl auf den 23. und 24. März gesetzt. In den Betriebsteilen mit Schichtdienst bieten wir 2 Wahltage an, in der Verwaltung nur einen Tag (23.3.). Dies steht auch so im Wahlausschreiben. Wir wollen jetzt nachträglich in der Verwaltung auch noch den 24. als Wahltag Müssen wir das Wahlausschreiben ergänzen? Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies? Müssen wir den Wahltermin evtl. verschieben, wg. der Sechs Wochen Frist des Erlasses des WA.
Community-Antworten (6)
28.02.2010 um 17:36 Uhr
rotenrosen *in der Verwaltung nur einen Tag * und die MA der Verwaltung können am 24.03. nicht in die Betriebsteile mit Schichtdienst gehen und dort wählen?
28.02.2010 um 18:01 Uhr
doch, die MA können an allen Tagen überall wählen
28.02.2010 um 18:49 Uhr
rotenrosen, dann sehe ich keinen wirklichen Grund, das Wahlausschreiben ändern zu müssen!
DKK § 3 WO BetrVG, V. Berichtigungen und Neuerlass des Wahlausschreibens
Berichtigungen und Neuerlass des Wahlausschreibens
Das Wahlausschreiben legt Daten und Fristen mit bindender Wirkung fest. Es kann daher nur in engen Grenzen geändert werden. Ergänzungen und Berichtigungen des Wahlausschreibens sind grundsätzlich nur zulässig, soweit sie nicht zu einer Änderung der zwingend vorgeschriebenen Angaben nach Abs. 2 führen. Etwas anderes wird zu gelten haben, wenn die nachträgliche Ergänzung oder Berichtigung so rechtzeitig erfolgt, dass sich die Wähler noch darauf einstellen können. Auf keinen Fall darf eine Beeinträchtigung ihrer Wahlchancen vorgenommen werden. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist Folgendes zu beachten. Eine Ergänzung bzw. Berichtigung ist bei Schreib- und Rechenfehlern und sonstigen offenbaren Unrichtigkeiten zulässig.
28.02.2010 um 18:56 Uhr
ok, wollte da mal eine andere Meinung zu hören. Schönen Dank für die schnelle Antwort!!!
08.02.2022 um 19:44 Uhr
Hallo ich habe da eine Frage und zwar finden die BR Wahlen Statt nun haben wir denn Wahl Tag im Wahlausschreiben denn 22.02.2022 genommen nun sagt der Anwalt wir müssen denn 01.03.2022 als Wahltag nehmen Briefunterlagen sind auch schon raus kann ich das Wahlausschreiben ändern Bitte um Hilfe Lg
09.02.2022 um 11:18 Uhr
der Anwalt sagt: "ihr müsst den 01.03. nehmen", aber weder erklärt er Euch von sich aus, was sonst noch zu tun ist, noch fragt IHR nach, was ihr denn jetzt (Briefunterlagen sind auch schon raus) machen sollt?
Verwandte Themen
einfaches Verfahren/ Briefwahl von Amts wegen / Frist
ÄlterKurze Frage die uns grade etwas verwirrt bzw unterschiedliche Meinungen in den Raum wirft. Wir befinden uns im einfachen Wahlverfahren. Haben von Amts wegen einige Briefwähler(Mutterschutz etc) diese
Unterschied Briefwahl und nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
ÄlterGuten Tag, meine Frage bezieht sich auf die Bezeichnungen "Briefwahl und nachträgliche schriftliche Stimmabgabe". Wir wählen im vereinfachten einstufigen Verfahren: ist es richtig, dass Wahlvorsc
2 Fristen für schriftliche & nachträgliche schriftliche Stimmabgabe?
Vorab: Es handelt sich um eine Wahl im vereinfachten Wahlverfahren. Im Wahlausschreiben ist vorsorglich eine Nachfrist von 3 Tagen nach der Stimmabgabe(Wahl im Wahlokal) angegeben. Da es grundsätzli
Zeitpunkt der Stimmauszählung - zweiteilige Frage - Dringend!
ÄlterLage: vereinfachtes Wahlverfahren, zweistufig, 3 BR zu wählen, 2. Wahlversammlung 18.10.06! Der Wahlvorstand erließ in seinem Wahlausschreiben u.a.: Die Wahlversammlung zur Stimmabgabe finde
Briefwahl/ Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe - wie lange muss mit der Auszählung gewartet werden?
ÄlterWir wählen im vereinfachten einstufigen Verfahren (48 Pers.). Den Wahltermin haben wir festgelegt auf den 01.03. Das heißt ja, bis 3 Tage vorher kann eine "nachträgliche schriftliche Stimmabgabe" be