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Nachträgliche Änderung des Wahlausschreinbens

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rotenrosen
Feb 2022 bearbeitet

Hallo, wir haben den Termin für unsere BR-Wahl auf den 23. und 24. März gesetzt. In den Betriebsteilen mit Schichtdienst bieten wir 2 Wahltage an, in der Verwaltung nur einen Tag (23.3.). Dies steht auch so im Wahlausschreiben. Wir wollen jetzt nachträglich in der Verwaltung auch noch den 24. als Wahltag Müssen wir das Wahlausschreiben ergänzen? Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies? Müssen wir den Wahltermin evtl. verschieben, wg. der Sechs Wochen Frist des Erlasses des WA.

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Community-Antworten (6)

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nicoline

28.02.2010 um 17:36 Uhr

rotenrosen *in der Verwaltung nur einen Tag * und die MA der Verwaltung können am 24.03. nicht in die Betriebsteile mit Schichtdienst gehen und dort wählen?

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rotenrosen

28.02.2010 um 18:01 Uhr

doch, die MA können an allen Tagen überall wählen

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nicoline

28.02.2010 um 18:49 Uhr

rotenrosen, dann sehe ich keinen wirklichen Grund, das Wahlausschreiben ändern zu müssen!

DKK § 3 WO BetrVG, V. Berichtigungen und Neuerlass des Wahlausschreibens

Berichtigungen und Neuerlass des Wahlausschreibens

Das Wahlausschreiben legt Daten und Fristen mit bindender Wirkung fest. Es kann daher nur in engen Grenzen geändert werden. Ergänzungen und Berichtigungen des Wahlausschreibens sind grundsätzlich nur zulässig, soweit sie nicht zu einer Änderung der zwingend vorgeschriebenen Angaben nach Abs. 2 führen. Etwas anderes wird zu gelten haben, wenn die nachträgliche Ergänzung oder Berichtigung so rechtzeitig erfolgt, dass sich die Wähler noch darauf einstellen können. Auf keinen Fall darf eine Beeinträchtigung ihrer Wahlchancen vorgenommen werden. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist Folgendes zu beachten. Eine Ergänzung bzw. Berichtigung ist bei Schreib- und Rechenfehlern und sonstigen offenbaren Unrichtigkeiten zulässig.

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rotenrosen

28.02.2010 um 18:56 Uhr

ok, wollte da mal eine andere Meinung zu hören. Schönen Dank für die schnelle Antwort!!!

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H.C

08.02.2022 um 19:44 Uhr

Hallo ich habe da eine Frage und zwar finden die BR Wahlen Statt nun haben wir denn Wahl Tag im Wahlausschreiben denn 22.02.2022 genommen nun sagt der Anwalt wir müssen denn 01.03.2022 als Wahltag nehmen Briefunterlagen sind auch schon raus kann ich das Wahlausschreiben ändern Bitte um Hilfe Lg

C
celestro

09.02.2022 um 11:18 Uhr

der Anwalt sagt: "ihr müsst den 01.03. nehmen", aber weder erklärt er Euch von sich aus, was sonst noch zu tun ist, noch fragt IHR nach, was ihr denn jetzt (Briefunterlagen sind auch schon raus) machen sollt?

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