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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Würdet ihr aufgrund dieser Punkte, die Wahl anfechten?

S
stoffeline
Nov 2016 bearbeitet

Bei unserer Betriebsratswahl waren die Wahlurnen verschlossen (Vorhängeschloss), aber nicht versiegelt. Wärend der Wahltage wurde zusätzlich ein Wähler auf die Wahlberechtigungsliste hinzugefügt. Nicht alle Personen, die doppelt auf einer Wahlliste mit ihrer Stützunterschrift unterschrieben haben, sind schriftlich aufgefordert worden, sich für eine Liste zu entscheiden. Während der Wahl, waren die Wählerlisten einsehbar. Das Listenlosverfahren fand vor Feststellung der Gültigkeit der zu wählenden Listen (im Eilverfahren von nur 18 Stunden) statt. Würdet ihr aufgrund dieser Punkte, die Wahl anfechten? Wären dies Punkte, die sachlich die Wahl aufheben würde?

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Community-Antworten (8)

F
Fayence

24.05.2006 um 23:58 Uhr

Äh, ist die Frage ernst gemeint?

Der Arbeitsrichter wird viel Spass bei seiner Urteilsfindung haben!

RI
Ramses II

25.05.2006 um 02:08 Uhr

"Bei unserer Betriebsratswahl waren die Wahlurnen verschlossen (Vorhängeschloss), aber nicht versiegelt."

Ist zulässig.

"Wärend der Wahltage wurde zusätzlich ein Wähler auf die Wahlberechtigungsliste hinzugefügt. "

Neueinstellung? Das MUSS der WV machen.

"Nicht alle Personen, die doppelt auf einer Wahlliste mit ihrer Stützunterschrift unterschrieben haben, sind schriftlich aufgefordert worden, sich für eine Liste zu entscheiden."

Wäre tatsächlich so nicht korrekt. Wenn aber die notwendige Anzahl eindeutiger Unterschriften dennoch erreicht wurde wird das kein Grund für eine erfolgreiche Wahlanfechtung sein.

"Während der Wahl, waren die Wählerlisten einsehbar."

Na und?

"Das Listenlosverfahren fand vor Feststellung der Gültigkeit der zu wählenden Listen (im Eilverfahren von nur 18 Stunden) statt."

Das wäre tatsächlich merkwürdig. Aber ob das für eine Anfechtung reicht?

"Würdet ihr aufgrund dieser Punkte, die Wahl anfechten?"

Nö!

"Wären dies Punkte, die sachlich die Wahl aufheben würde?"

Ich habe da meine 2fel!

B
Benno_BRB

25.05.2006 um 11:51 Uhr

Hallo RamsesII!

Solch eine lange Antwort kennt man ja gar nicht von Dir (;-)) Ist wohl weil heut Feiertag ist - wa?

LG Benno

RI
Ramses II

25.05.2006 um 11:53 Uhr

Das liegt nur daran dass Du zu häufig oberflächlich liest!

B
Benno_BRB

25.05.2006 um 12:18 Uhr

Nee eher daran, dass Deine Antworten tiefgründiger sind als manch einer denken will. Meisst animieren mich Deine Antworten hier erstmal zum nachschlagen in entsprechender Literatur und ich habe damit auch nicht gemeint, dass Deine Antworten schlecht oder falsch wären. Eben nur: kurz und prägnant! (in der Regel!)

Benno

F
Fayence

25.05.2006 um 12:28 Uhr

Ramses II, in einem Punkt habe ich meine leisen Zweifel.

stoffeline beschreibt mehrere Wahltage, die Wahlurnen müssen nach meiner Kenntnis zwischenzeitlich auch versiegelt werden! Hast Du diesen Punkt vielleicht überlesen?

Und "Ergänzungen" der Wählerliste dürfen doch nur bis zum letzten Tag vor Beginn der Stimmabgabe erfolgen. Kann ein neuer AN wirklich mittendrin, z.B. am 2. Wahltag, auf die Wählerliste geschrieben werden?

RI
Ramses II

26.05.2006 um 00:48 Uhr

Benno,

genau dieses Nachschlagen will ich ja auch provozieren. Denn vom plumpen konsumieren meiner Antworten würde niemand etwas lernen.

Fayence,

ich meine dass mit "Wahltage" nicht mehrere Tage der Urnenwahl gemeint sind. Hierzu könnte sich stoffeline aber vielleicht noch einmal äußern.

S
stoffeline

27.05.2006 um 19:56 Uhr

Hallo RamsesII,

doch, mit Wahltage (Plural) sind in diesem Fall drei Wahltage gemeint gewesen.

Lieben Dank bisher für deine Antworten und Fayence, danke dir, das du noch einmal auf die Nicht-Versiegelung hingewiesen hast.

Gruß

Stoffeline

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