Bleibt der alte BR bestehen?
Hallo, was passiert wenn der bisherige BR zum Ende seiner Wahlperiode keine Neuwahlen organisiert hat und evtl. von Geschäftsleitungsseite kein Interesse besteht Neuwahlen durchführen zu lassen? Bleibt der "alte" Betriebsrat im Amt? Dank für die Antworten?
Community-Antworten (2)
09.01.2014 um 20:19 Uhr
@ Borussia (Gladbach oder Dortmund?)
Was die Geschäftsleitung meint, ist doch vollkommen egal.
§ 16 Abs.2 BetrVG Besteht acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats kein Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft; Absatz 1 gilt entsprechend. In dem Antrag können Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands gemacht werden. ...
Aber egal was passiert ... die Amtszeit dieses BR ist SPÄTESTENS am 31. Mai 2014 abgelaufen, vielleicht auch schon früher.
09.01.2014 um 21:20 Uhr
M'gladbach
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