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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR - Wahl 2010 Alter / Neuer Betriebsrat - Muss der "alte" Betriebsrat seine Unterlagen, Aufzeichnungen, Passwörter etc. dem dann neugewählten Betriebsrat übergeben?

K
Katarin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, meine Frage: Muss der "alte" Betriebsrat seine Unterlagen, Aufzeichnungen, Passwörter etc. dem dann neugewählten Betriebsrat übergeben und erläutern bzw. sich mit ihm austauschen? Oder muss der Alte dem Wahlvorstand diese Sachen geben? ?? Der "Alte" schließt das BR-Zimmer ab und das war´s dann ?? ?? Der "Neue" kommt und dann? Wo finde ich hierzu - außer im ;-)) Knigge - was zu diesem Thema (Amtsübergabe??) Danke für Eure Ratschläge!

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Community-Antworten (2)

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DonJohnson

14.01.2010 um 11:38 Uhr

BR zu BR. Da der WV kein Einsichtsrecht hat, kann es nicht über ihn laufen. Weiterhin ist es ja denkbar, dass der BR noch "offene" Projekte hat. Die Übergabe kann also nur von BR zu BR laufen... Ist es denn bei euch wahrscheinlich, dass nach den Wahlen das ganze Gremiujm ausgetauscht wird? Ich denke, das ist doch in den seltensten Fällen der Fall...

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Erwin

14.01.2010 um 17:31 Uhr

Katarin

Muss der "alte" Betriebsrat seine Unterlagen, Aufzeichnungen, Passwörter etc. dem dann neugewählten Betriebsrat übergeben und erläutern bzw. sich mit ihm austauschen?

Das sind doch ja Unterlagen des Gremiums welche die AN vertritt und nicht die persönlichen Unterlagen dieser BRM. Also gehören diese ab der nächsten Wahl dem dann gewählten BR-Gremium

Es ist irgendwie vergleichbar wie mit einer angemieteten möbilierten Wohnung. Auch diese muss man incl. Schlüssel entweder an den Nachmieter oder den Eigentümer übergeben.

In diesem Fall ist "Nachmieter oder Eigentümer" der Neue BR

Der "Alte" schließt das BR-Zimmer ab und das war´s dann ?? ?? Ganz einfach, der neue BR schließ das BR-Zimmer wider auf, da der alte die Schlüssel übergeben muss.

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