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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bleibt ein BR bestehen, wenn sich die Geschäftsform (Fusion)ändert?

B
BR_34
Jan 2018 bearbeitet

Bleibt ein BR bestehen, wenn sich die Geschäftsform des Unternehmens ändert? Aus einer Partnerschaft wurde ein Einzelunternehmen. Die Struktur der MitabeiterInnen blieb bestehen und auch sonst traten keine Änderungen ein (Arbeitsvertragliche). Muss der BR neu gewählt werden?

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Community-Antworten (3)

N
NoLi

10.02.2006 um 16:14 Uhr

Ich fürchte, das ist ohne zusätzliche Informationen nicht wirklich zu beantworten.

1.) Gibt es nach der Fusion weiterhin zwei Betriebe? 2.) Hatte jeder dieser Betriebe vor der Fusion einen eigenen BR 3.) Wann läuft/laufen die Amtszeit/en des/der BR ab 4.) oder ist schon neu gewählt worden

Gruss

NoLi

O
otto

12.02.2006 um 23:30 Uhr

Hall BR 34, wenn sich lediglich die Rechtsform des Unternehmens ändert, ansonsten aber die "wirtschaftliche Identätit" (so nennnt das das Bundesarbeitsgericht) des Unternehmens erhalten bleibt, besteht dere Betrieb weiter wie zuvor. Folge: Es ist keine Neuwahl des BR erforderlich. Nach Ihrer Darstellung ist das bei Ihnen der Fall. Gruß otto

B
BR_34

13.02.2006 um 09:03 Uhr

Danke, Otto,

ich denke, dass das genau so aussieht.

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