Erstellt am 10.02.2006 um 15:14 Uhr von NoLi
Ich fürchte, das ist ohne zusätzliche Informationen nicht wirklich zu beantworten.
1.) Gibt es nach der Fusion weiterhin zwei Betriebe?
2.) Hatte jeder dieser Betriebe vor der Fusion einen eigenen BR
3.) Wann läuft/laufen die Amtszeit/en des/der BR ab
4.) oder ist schon neu gewählt worden
Gruss
NoLi
Erstellt am 12.02.2006 um 22:30 Uhr von otto
Hall BR 34,
wenn sich lediglich die Rechtsform des Unternehmens ändert, ansonsten aber die "wirtschaftliche Identätit" (so nennnt das das Bundesarbeitsgericht) des Unternehmens erhalten bleibt, besteht dere Betrieb weiter wie zuvor. Folge: Es ist keine Neuwahl des BR erforderlich. Nach Ihrer Darstellung ist das bei Ihnen der Fall.
Gruß otto
Erstellt am 13.02.2006 um 08:03 Uhr von BR_34
Danke, Otto,
ich denke, dass das genau so aussieht.