Kann auch bei mehr als 100 Bestäftigten mit dem vereinfachten Wahlverfahren gewählt werden? Nach welcher Grundlage berechnet sich die Anzahl der BR Mitglieder?
Erstellt am 08.01.2014 um 16:11 Uhr von Kölner Über 100 AN ist zwingend das normale Wahlverfahren anzuwenden. BRM werden auf der Grundlage von § 9 BetrVG in der Anzahl bestimmt