Erstellt am 08.01.2014 um 10:31 Uhr von gironimo
So wie Du das schreibst, würde ich vom Glück- Pechprinzip ausgehen. So hat z.B. der AG Pech, wenn er an einem Tag, an dem eigentlich gearbeitet wird ein Feiertag ist, weil die Zeit nicht nachgearbeitet wird. Andersherum kann natürlich auch der AN Pech haben. Wenn aber Minusstunden aufgeschrieben werden, müssen auch Plusstunden aufgeschrieben werden.
Allerdings kommt es dabei aber genau darauf an, was entweder arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbart ist.
Ganz entscheidend natürlich auch die Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit (die ihr ja nun noch nicht haben werdet). Hier müsst Ihr Euch nach Eurer Schulung ans Werk machen und von Eurer Mitbestimmung im Sinne § 87 BetrVG gebrauch machen.
Erstellt am 08.01.2014 um 16:57 Uhr von Paulinschen
Ich hab's wohl noch nicht ganz verstanden darum beschreibe ich mal die Situation ,wir sind im Hotel und Herbergen Bereich tätig.25 Mitarbeiter
Wir arbeiten in einer 5 Tage Woche ,alle 14 Tage am Wochenende ,manche haben jeden Donnerstag frei ,eine Woche mit 6 Tagen und die andere mit 4 tagen ,jetzt fällt ein Feiertag auf den Donnerstag hab ich dann Pech ?wenn wir an anderen Feiertagen arbeiten schreiben wir ins 8 Stunden auf Plus einen Ausgleichstag . Aufgefallen, oder stutzig wurde ich jetzt weihnachten ,wir hatten geschlossen 1 u 2 Weihnachtstag die Kollegen die Donnerstags nicht frei haben (Donnerstag war 2weihnachtstag) haben sich 8 Stunden aufschreiben können und die Kollegen die Donnerstags immer frei haben nicht, machen also minus Stunden.
Finde ich jetzt etwas ungerecht es ist doch auch für die die immer donnerstags frei haben ein Feiertag. Oder hab ich hier ein Denkfehler .
Bitte nicht übel nehmen aber mit den Gesetzen kenne ich mich noch nicht so aus ich belese mich sehr und gib mir mühe aber es sind ne menge Gesetze .
Ich bin auch froh wenn bald die Schulung beginnt .
In den Verträgen steht nichts Tarifverträge gibt es nicht und Betriebsvereinbarungen auch noch nicht.
Gruß Helmut
Erstellt am 08.01.2014 um 17:33 Uhr von Pjöööng
Entgeltfortzahlungsgesetz § 2 (1):
"Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte."
"die Kollegen die Donnerstags nicht frei haben (Donnerstag war 2weihnachtstag) haben sich 8 Stunden aufschreiben können"
Ja, denn sie haben das Entgelt zu bekommen, welches sie ohne den feiertagsbedingten Ausfall erhalten hätten.
"und die Kollegen die Donnerstags immer frei haben nicht,"
Auch richtig, denn dort ist die Arbeit nicht "infolge des gesetzlichen Feiertages" ausgefallen, sondern weil sie frei hatten!
"machen also minus Stunden."
Das verstehe ich jetzt nicht!
Erstellt am 08.01.2014 um 17:37 Uhr von nicoline
*die Kollegen die Donnerstags nicht frei haben (Donnerstag war 2weihnachtstag) haben sich 8 Stunden aufschreiben können*
Das ist laut § 2 Abs.1 Entgeltfortzahlungsgesetz auch richtig, denn die Arbeitszeit fällt WEGEN EINES FEIERTAGES aus.
*und die Kollegen die Donnerstags immer frei haben nicht, machen also minus Stunden*
Auch das ist bei Euch leider richtig (In den Verträgen steht nichts Tarifverträge gibt es nicht und Betriebsvereinbarungen auch noch nicht)denn hier fällt die Arbeit nicht wegen des Feiertages sondern wegen des Dienstplanes aus. Das bedeutet, dass Du diesen Tag entweder schon vorgearbeitet hast, oder nacharbeiten musst. Tut mir leid, dass ich Dir nichts anderes sagen kann.
Erstellt am 08.01.2014 um 21:38 Uhr von Paulinschen
Danke für die Antworten sie sind sehr hilfreich auch wenn sie mir persönlich nicht gefällt .
Danke dafür.
Pe in dem Sinne hab ich auch kein minus weil ich schon vorgearbeitet habe