Erstellt am 07.01.2014 um 18:56 Uhr von Matze
Anscheinend gibt es keinen Grund für eine personenbedingte Kündigung. Was hat Eure Kollegin die letzten zwei Jahre gearbeitet und erfüllt sie heute nicht mehr, so dass Ihr in der Probezeit keine Probleme gesehen habt? Liegt hier womöglich ein Mobbing vor?
Versucht zu ergründen, warum die Mitarbeiterin die in sie gesteckten Erwartungen nicht mehr erfüllt (z.B. unzureichende Fortbildung etc.).
Der Betriebsrat ist m.E. für den Mitarbeiter da und nicht Erfüllungsgehilfe der Geschäftsführung. Ihr solltet der Kollegin raten, bei einer eventuellen Kündigung, egal ob personenbezogen oder betriebsbedingt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Erstellt am 07.01.2014 um 18:57 Uhr von Kölner
Betriebsbedingt in so einem Fall wird, wenn die Kollegin schlau ist, eine Abfindung nach sich ziehen.
Der AG, der sich diesen Menschen vor Jahren "angetan" hat, muss man aber auch mal fragen, warum er sooooo lange wartet.
Ganz eigentlich müsste der BR widersprechen. Ich würde vll. die Frist verstreichen lassen - und das (wenns um die Zeit geht) sogar vorab erklären.
Erstellt am 07.01.2014 um 19:38 Uhr von paula
SP und IA hast Du da nicht. Es geht um eine einzelne MA und nicht um eine Umstrukturierung.
Einen betriebsbedingten Grund hat der AG wohl offensichtlich auch nicht. Daher würde ich als BR widersprechen aber das müßt ihr entscheiden
Erstellt am 07.01.2014 um 20:06 Uhr von birwein
Die Mitarbeiterin hat ganze 80 Interviews geführt. DAs Ergebnis war uns allen schon vorab bekannt. Für die Präsentation hat sie 1/2 Jahr gebraucht. KEin Mobbing. HAben auch als BR mehrmals mit ihr geredet. SIe ist zur Personalentwicklung eingestellt und verbockt jedes Projekt. VErsuchte eine Einweisung in Infusomaten zu organisieren, hat die Info ungenügend weitgegeben und es waren ganze 2 Ärzte da, so gings dann mit jedem weiteren Projekt. Leitete die Projektgruppe Archivierung dr elektronischen Patientenakte, Teilnehmer, besondsder BR waren schlecht informiert. 10 einzelne Mails zum Absagen eines Serienelements. AG entzog ihr immer mehr ihrer Arbeiten, weil sie einfach nicht mit Menschen kann. Mit Ärzten umgibt sie sich grn, mit den andren Kollegen eher weniger. Sehen keine Beschäftigung mehr im Betrieb. DIe eigentliche stelle fällt weg, da sie keinen einzigen Anzatz zur Prsonalentwicklung aufzeigen kann. Vor 4 Monaten wurde mit ihr gesprochen, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr geht, sie hat noch keine neue Stelle, wartet jetzt ds dr AG kündigt. WArtet sicher auf eine Abfindung. Also kein Sozialplan? Weiterbeschaftigung is halt ned möglich, is ziemlich hoch eingruppiert.
Erstellt am 07.01.2014 um 21:26 Uhr von Hoppel
@ birwein
"VErsuchte eine Einweisung in Infusomaten zu organisieren, "
Hmmm ... mit mehr als zwei Ärzten wäre es aber auch verdammt eng in so einem Infusomat geworden ... Lag denn wenigstens ein richterlicher Beschluss bzgl. der Einweisung vor? ;-))
Ich würde die Anhörungsfrist sang- und klanglos verstreichen lassen.
Erstellt am 07.01.2014 um 21:29 Uhr von Kölner
Erstellt am 08.01.2014 um 00:11 Uhr von paula
ich bin begeistert wie der BR sich hier für MA einsetzt....
Erstellt am 08.01.2014 um 00:13 Uhr von Snooker
Klingt mir mehr nach Hilflosigkeit.
Erstellt am 08.01.2014 um 07:21 Uhr von Hartmut
Hallo birwein, es klingt mir ganz danach, als täte man der Dame keinen Gefallen damit, sie im Krankenhausbetrieb 'aus Solidarität' festzunageln. Von den Kollegen, denen sie keine Hilfe ist und die im Krankenhaus jede Entlastung _dringend_ gebrauchen können, ganz zu schweigen. Deshalb bin ich da ganz bei Kölner und Hoppel.
Man kann sie vielleicht finanziell entlasten, indem der BR der Kündigung widerspricht, so dass sie bis zum Ende des Kündigungsschutzprozesses (den sie anstreben wird, da sie sich ja missverstanden fühlt) noch weiter Gehalt bekommt. Dann wird man sich auf eine Abfindung schon einigen. Andererseits, für den Widerspruch müsstet ihr einen der in §102 BetrVG abschließend aufgezählten Widerspruchsgründe heranziehen können, und ich sehe nicht, welchen ...
Erstellt am 08.01.2014 um 10:17 Uhr von gironimo
Dennoch - der BR muss eigentlich einen Widerspruch formulieren.
Wenn der AG betriebsbedingt kündigen will, weil die Stelle wegfällt, muss ja die Sozialauswahl vergleichbarer AN durchgeführt werden. Geschieht das nicht oder nur unzureichend, muss wohl der BR eben diese fehlende/fehlerhafte Sozialauswahl im Widerspruch reklamieren (egal wie das Verhältnis ist).
Bei einer personenbezogener Kündigung wird man wohl die Widerspruchsgründe einer Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz und vor allen Dingen Weiterbeschäftigung nach zumutbarer Weiterbildung ins Auge fassen müssen. (Was hat denn der AG zur Qualifizierung der AN in der Vergangenheit getan?)
Ich bin der Auffassung, dass man hier für "Waffengleichheit" zu sorgen hat. Einen Rechtstreit vor dem AG sollte nicht schon deshalb scheitern, weil wegen eines fehlenden Widerspruchs des BR, dem AN das Geld ausgeht, bevor es überhaupt zum Arbeitsgerichts-Termin kommt.
Und der BR ist jedenfalls nicht dazu da, Urteile zu fällen.
Erstellt am 08.01.2014 um 11:00 Uhr von Hartmut
Alles gut und schön, gironimo, nur 'eigentlich' hilft nicht weiter. Die möglichen Widerspruchsgründe stehen fest, es trifft keiner wirklich zu. Eine Sozialauswahl kannst du auch knicken, denn die Stelle fällt ja gar nicht weg; jedenfalls schreibt birwein nichts derartiges. Man will nur nicht mehr _sie_ auf dieser Stelle. Wenn der AG so argumentiert vor Gericht, kommt er durch.
Nein, zu überlegen wäre ein Zusammensetzen mit der Betroffenen, mit dem BR und mit der GL. Man (dh ihr oder die GL) muss ihr zuerst klar machen, dass sie keine Zukunft in dem Krankenhaus hat, dass man sie aber auch nicht kalt fallen lassen will. Der GL muss der BR erzählen, dass er vorhat, Widerspruch einzulegen, was bei einem langen Kü'schutzprozess sehr teuer werden kann (in der Hoffnung, die GL kennt die Lage nicht ;). Angesichts dessen holt man je nach Geschick bis zu einem Jahresgehalt an Abfindung raus. Und ein gutes Zeugnis.
Versuch macht kluch.
Erstellt am 08.01.2014 um 11:18 Uhr von Snooker
@Hartmut
gironimo hat da schon recht.
Lese mal als Beispiel welche Hürde sich ein AG selbst mit einer betriebsbedingten Kündigung auf erlegt. Ein Wiederspruch sollte dann einem AN ermöglichen vom Gericht her seine Zukunft mit entscheiden zu lassen. Der BR ist hier kein Richter sondern Anwalt des AN.
http://www.martens-vogler.de/category/arbeitsrecht-a-z/kuendigung/betriebsbedingte-kuendigung
Erstellt am 08.01.2014 um 12:00 Uhr von Hartmut
Ja klar hat gironimo recht, Snooker, und du auch. Dass man der Kündigung widerspricht, ist vollkommen klar, und auch sowas wie 'Ehrensache'. Mich stört hier nur, dass es so unklar ist, WIE man hier widersprechen soll. Ich sehe keine Handhabe. Ärgerlich. :)
Erstellt am 08.01.2014 um 15:03 Uhr von birwein
Wir sehen als Betrieb natürlich auch die anderen Mitarbeiter. Leider schafft die Kollegin es nicht, ihr Aufgabengebiet umzusetzen. Und dann kann der BR doch nicht nur das Einzelinteresse vertreten, wir müssen doch auf den Betrieb schaun. Wir machen auf alle Fälle eine außerordentliche BR-Sitzung und behandeln die Kündigung vernünftig.
Aber vielen Dank für die vielen hilfreichen Tipps.
Erstellt am 08.01.2014 um 16:03 Uhr von Kölner
in diesem Fall ist es aus meiner Sicht auch zum Wohl des AN selber, dass man sich als BR nicht so sehr für den Erhalt des ArbPlatz stark macht
Erstellt am 09.01.2014 um 09:43 Uhr von tommyh
Na Kölner man merkt das es nicht Dein Arbeitsplatz ist wovon Du sprichst!
Es gibt sicherlich die Möglichkeit die Kollegin weiter zu bilden oder sie an einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb zu beschäftigen. Oder hat sie die 2jährige Probezeit ;-) nicht geschafft?
Der Betriebsrat sollte sich hier nicht als Richter aufspielen sondern der Kollegin die faire Chance geben sich gegen die Kündigung zu wehren!
Erstellt am 09.01.2014 um 09:52 Uhr von Snooker
Sehe es wie tommyh. Dann sollte man jeden einzelnen Bereich durchforsten im Betrieb ob da nach vorangegangener Schulung nicht was neu besetzt werden kann. Denkbar wäre auch das eins Stelle ganz neu geschaffen wird. Und ich kann mir nicht vorstellen das nicht auch bei euch ständig Überstundenanträge auf dem Tisch landen. Es ist halt Kreativität gefragt.
Erstellt am 09.01.2014 um 09:59 Uhr von Kölner
@tommyH
Sorry. Aber ich kenne im Gegensatz zu Dir die genauen Umstände vor Ort und sehe es wie 'birwein'!
Und aus moralischen Gründen würde ich als BR die Frist verstreichen lassen. Auch gilt: Stabsstelle, Diversity Management...da ist nicht mal eben so eine andere Stelle im Betrieb möglich. Da ist viel zu viel verbrannte Erde vorhanden!
Erstellt am 09.01.2014 um 10:23 Uhr von tommyh
Mag ja sein aber ist das die Aufgabe des Betriebsrates dies zu beurteilen?
Wenn der AG der Meinung ist dann kann er einen Aufhebungsvertrag mit der Kollegin machen.
Mit der Kollegen Mütze hätte ich schon öfters mal einer Kündigung gern zugestimmt oder sogar den § 104 gezogen :-) aber die Betriebsratsicht muss eine andere sein!
Erstellt am 09.01.2014 um 10:28 Uhr von Kölner
Erhalte Dir das. Ich finde das gut.
Ich bin ja auch nicht dafür, dass man sich als BR lächerlich macht und z.B. dieser Kündigung zustimmt. Einfach Frist verstreichen lassen.
Aber ich sehe halt auch: Eine PE, die ihren Job nicht macht und kann, wird in diesem Betrieb NULL Chance haben, auf einem weniger ausgesetzten Arbeitsplatz ein Bein auf die Erde zu bekommen.
Und darum meine ich auch, dass man manche Kollegen vor sich selbst schützen muss.
Erstellt am 09.01.2014 um 19:19 Uhr von birwein
Danke Kölner, bin normal auch immer auf der Suche nach anderen Möglichkeiten. Aber wie Kölner schon sagt. Verbrannte Erde. Sie hat sichs schon mit so vielen Bereichen verscherzt. Sieht sich selbst natürlich nur auf der Ebene beim Geschäftsführer angesiedelt. Kann halt einfach nichts. Mal schaun, wie der BR morgen darüber denkt. Machen ne außerordentliche Sitzung.