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Umbesetzung?

M
muppelmann
Jan 2018 bearbeitet

jemand wurde vor einigen Jahren auf die Stabsstelle Projektmanagement befördert, es gab jedoch keinen Schriftverkehr über die Beförderung. Die Person hat eigenverantwortlich gearbeitet und war direkt dem Vertriebsleiter unterstellt.

Jetzt soll im Vertrieb eine Umstrukturierung stattfinden. Die o.g. Stabsstelle soll aufgelöst werden. Die Person soll zusätzlich zu ihrer bisherigen Arbeit noch weitere Aufgaben dazu bekommen. Der Person soll die Eigenverantwortlichkeit entzogen werden uns sie soll der Abteilungsleitung Vertriebsservice unterstellt werden.

Ist dies so einfach möglich und kann die Person eine schriftliche Fixierung des Arbeitsbereiches verlangen.

82102

Community-Antworten (2)

R
Rattle

07.04.2016 um 19:20 Uhr

meiner Meinung nach Individualrecht, hätte er schriftlich fixieren müssen...................

Vielleicht gibt es ja einen Stellenbesetzungsplan?

MFG

C
Challenger

08.04.2016 um 00:50 Uhr

Tach auch, nach Deinem bisherigen Vorbringen spricht viel für eine Versetzung gem. §99 BetrVG. Darüber hinaus könnte §111 BetrVG einschlägig sein.Auf jeden Fall aber ist der BR nach §99 BetrVG zu beteiligen

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