Erstellt am 07.01.2014 um 16:26 Uhr von Oblatixx
Na da soll doch mal euer Cheffe zum Arbeitsgericht gehen und die Auflösung beantragen. Grund: Er mag keinen Betriebsrat ...
Lasst euch auf nichts ein, Mitarbeiter des Vertrauens, was soll der schon bewirken können?
Erstellt am 07.01.2014 um 16:36 Uhr von ohnewissen
Das ist nicht nur dreisst, sondern soger strafbar.
So lange sich der BR nichts zu Schulden kommen lässt, kann sich der AG auf den Kopf stellen. So lange sich auch nur einer bereit erklärt den BR "am Leben" zu halten kann man den nicht auflösen.
Legt den AG auch mal den §119 BetrVG vor.
Gleich am Anfang (am besten deutlich kenntlich machen) steht was von "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ..." (§119 (1)).
Gedankenspiel:
Der AG benennt einen AN als "Mitarbeiter des Vertrauens".
Nannte man sowas vor noch nicht allzu langer Zeit nicht IM?
Erstellt am 07.01.2014 um 17:03 Uhr von gironimo
Ihr solltet jetzt jedenfalls unverzüglich Seminare besuchen (in einer BR-Sitzung einen entsprechenden Beschluss fassen), damit Ihr dem AG entsprechend gegenübertreten könnt.
Auf alle Fälle könnt Ihr den AG aber schon einmal auf die im § 2 BetrVG genannte vertrauensvolle Zusammenarbeit hinweisen.
Bedenken braucht Ihr jedenfalls nicht haben (wie ohnewissen ja schon schreibt). Von rechtlichen Schritten würde ich zunächst einmal absehen. Man will ja zusammenarbeiten und nicht gleich zu Beginn mit Juristen aufeinander schießen.
Das Bedarf in vielen Fällen erst einmal strake Nerven. Ich drücke Euch die Daumen.
Erstellt am 07.01.2014 um 20:16 Uhr von Tommyh
Oh wenn das ginge hätten wir nicht einen Betriebsrat mehr in Deutschland lach also wie schon gesagt Seminare besuchen und den AG auslachen wenn er mit solchen Ideen kommt.