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kann Montagearbeit außer Haus "befohlen" werden?

J
JohnDoeWtal
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und allen noch ein gutes neues Jahr.

In unserer Firma arbeiten wir ohne Außendienst bzw. Montagearbeiten außer Haus. Normalerweise bestellen die Kunden bei uns Fenster / Türen aus Aluminium, welche dann fertig montiert, eloxiert oder beschichtet und verglast verschickt werden.

Nun möchte die Geschäftsleitung einen Kollegen zum Kunden nach Wien schicken, damit er dort vor Ort ein paar Tage bei der Montage mitarbeiten soll. Der Kollege möchte aber nicht, wie kann er sich dagegen wehren bzw. kann er gezwungen werden zu fahren?

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Community-Antworten (7)

B
blackjack

06.01.2014 um 18:10 Uhr

Dazu müsste man wissen, was arbeitsvertraglich vereinbart ist.

G
gironimo

06.01.2014 um 18:26 Uhr

Wenn Ihr einen BR habt, muss der ja erst einmal zur Versetzung gehört werden; und der hat dann ja die Möglichkeiten nach § 99 BetrVG (Nachteile wegen mangelnder Qualifikation auf Baustellen zu arbeiten oder ähnliches) die Zustimmung zu verweigern.

Der Arbeitsvertrag muss es natürlich auch hergeben.

Warum will er denn nicht? Vielleicht kann man hier etwas heraushandeln.

J
JohnDoeWtal

06.01.2014 um 18:30 Uhr

Unsere Arbeitsverträge haben keine Vereinbarung über Außendienst oder Montagearbeit.

Es gibt es leichte Spannungen zwischen dem Kollegen und der GL.

Außerdem sind mehrere Kollegen mit dem Projekt beauftragt aber keiner von denen will, weil es abzusehen ist, dass die Montage wegen noch fehlender Teile nicht klappen wird. Auch die Vormontage in unserer Firma war nicht problemlos und kann nicht 1:1 vor Ort umgesetzt werden.

Es entsteht der Eindruck, dass die GL hofft, dass es der Kollege vor Ort trotzdem einigermaßen hin bekommt, obwohl alle beteiligten ein Scheitern befürchten. Aber die GL ist da leider schwerhörig.

H
Hartmut

06.01.2014 um 20:34 Uhr

Hallo JohnDoeWtal, das ist eine vertrackte Situation. Denn der Kollege hat das (Verweigerungs-) Recht auf seiner Seite, sowohl individualrechtlich (der Arbeitsvertrag gibt die Außendiensttätigkeit nicht her, auch nicht für ein paar Tage) als auch kollektivrechtlich (es ist eine Versetzung i.S.d. §95 BetrVG aufgrund der erheblichen Veränderung der Situation .. da braucht es keinen Monat Zeit).

Alles schön und gut, aber soll man dem Kollegen wirklich zur Verweigerung der Reise raten? Er ist hier rechtlich am längeren Hebel, die GL kann ihn nicht zwingen. Aber sie wird sich dann etwas anderes für ihn ausdenken und irgendwann ist er draußen.

Er sollte mit der GL darüber reden. Begleite ihn zu dem Gespräch. Legt das Problem dar, versucht gemeinsam eine Lösung zu finden. Das wäre mein Rat.

H
HotExploder

06.01.2014 um 22:32 Uhr

Es handelt sich offensichtlich um einen Mitarbeiter, der zumindest intern montiert, richtig?

Und es handelt sich um einen einmaligen Einsatz?

Falls ja, dann handelt es sich um eine zumutbare Tätigkeit, so dass der Mitarbeiter diesen Einsatz nicht einfach mal ablehnen kann, ohne triftige, sachliche Gründe zu haben.

Der Hinweis auf die Anhörung zur Versetzung ist im Übrigen völlig fehl am Platz. Es handelt sich nicht um eine Versetzung.

S
Snooker

06.01.2014 um 23:02 Uhr

HotExploder

Zumutbare Tätigkeit wenn diese in Wien ausgeführt werden soll, wenn diese Art der Tätigkeit und Reisezeit nicht im AV verankert ist? na denn.....

G
gironimo

07.01.2014 um 10:29 Uhr

HotExploder

warum glaubst Du, dass es keine Versetzung ist?

Es handelt sich ja nicht um AN, die üblicher Weise im Zuge Ihrer Tätigkeit auf wechselnden Baustellen tätig werden müssen.

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