Erstellt am 06.01.2014 um 17:10 Uhr von blackjack
Dazu müsste man wissen, was arbeitsvertraglich vereinbart ist.
Erstellt am 06.01.2014 um 17:26 Uhr von gironimo
Wenn Ihr einen BR habt, muss der ja erst einmal zur Versetzung gehört werden; und der hat dann ja die Möglichkeiten nach § 99 BetrVG (Nachteile wegen mangelnder Qualifikation auf Baustellen zu arbeiten oder ähnliches) die Zustimmung zu verweigern.
Der Arbeitsvertrag muss es natürlich auch hergeben.
Warum will er denn nicht? Vielleicht kann man hier etwas heraushandeln.
Erstellt am 06.01.2014 um 17:30 Uhr von JohnDoeWtal
Unsere Arbeitsverträge haben keine Vereinbarung über Außendienst oder Montagearbeit.
Es gibt es leichte Spannungen zwischen dem Kollegen und der GL.
Außerdem sind mehrere Kollegen mit dem Projekt beauftragt aber keiner von denen will, weil es abzusehen ist, dass die Montage wegen noch fehlender Teile nicht klappen wird.
Auch die Vormontage in unserer Firma war nicht problemlos und kann nicht 1:1 vor Ort umgesetzt werden.
Es entsteht der Eindruck, dass die GL hofft, dass es der Kollege vor Ort trotzdem einigermaßen hin bekommt, obwohl alle beteiligten ein Scheitern befürchten. Aber die GL ist da leider schwerhörig.
Erstellt am 06.01.2014 um 19:34 Uhr von Hartmut
Hallo JohnDoeWtal, das ist eine vertrackte Situation. Denn der Kollege hat das (Verweigerungs-) Recht auf seiner Seite, sowohl individualrechtlich (der Arbeitsvertrag gibt die Außendiensttätigkeit nicht her, auch nicht für ein paar Tage) als auch kollektivrechtlich (es ist eine Versetzung i.S.d. §95 BetrVG aufgrund der erheblichen Veränderung der Situation .. da braucht es keinen Monat Zeit).
Alles schön und gut, aber soll man dem Kollegen wirklich zur Verweigerung der Reise raten? Er ist hier rechtlich am längeren Hebel, die GL kann ihn _nicht_ zwingen. Aber sie wird sich dann etwas anderes für ihn ausdenken und irgendwann ist er draußen.
Er sollte mit der GL darüber reden. Begleite ihn zu dem Gespräch. Legt das Problem dar, versucht gemeinsam eine Lösung zu finden. Das wäre mein Rat.
Erstellt am 06.01.2014 um 21:32 Uhr von HotExploder
Es handelt sich offensichtlich um einen Mitarbeiter, der zumindest intern montiert, richtig?
Und es handelt sich um einen einmaligen Einsatz?
Falls ja, dann handelt es sich um eine zumutbare Tätigkeit, so dass der Mitarbeiter diesen Einsatz nicht einfach mal ablehnen kann, ohne triftige, sachliche Gründe zu haben.
Der Hinweis auf die Anhörung zur Versetzung ist im Übrigen völlig fehl am Platz. Es handelt sich nicht um eine Versetzung.
Erstellt am 06.01.2014 um 22:02 Uhr von Snooker
HotExploder
Zumutbare Tätigkeit wenn diese in Wien ausgeführt werden soll, wenn diese Art der Tätigkeit und Reisezeit nicht im AV verankert ist? na denn.....
Erstellt am 07.01.2014 um 09:29 Uhr von gironimo
HotExploder
warum glaubst Du, dass es keine Versetzung ist?
Es handelt sich ja nicht um AN, die üblicher Weise im Zuge Ihrer Tätigkeit auf wechselnden Baustellen tätig werden müssen.