Termin beim Rechtsanwalt
Hallo Kollegen,
wir (Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter) haben morgen einen ausser Haus Termin beim Rechtsanwalt. Der Personalabteilung haben wir mitgeteilt, dass der Vorsitzende morgen für den Zeitraum x ausser Haus wegen einem Betriebsratstermin.
Kann der Arbeitgeber verlangen dass wir ihm sagen wo bzw. bei wem der Betreibsratstermin stattfindet? Der Rechtsanwalt ist nicht beauftragt es gibt auch keine Kostenübernahme.
Kann der Arbeitgeber verlangen dass nur der Vorsitzende hingehen darf weil er alleine vertretungsberechtigt ist?
Kann der Arbeitgeber uns den ausser Haus Termin verbieten aufgrund der Kurzfristigkeit?
Community-Antworten (24)
28.09.2015 um 18:45 Uhr
In allen Punkten ist euer Vorgehen korrekt.
Bis auf die Kurzfristigkeit. Wenn es kein Termin ist, der plötzlich sofortiges Handeln verlangt, seid ihr in der Pflicht, diesen Termin rechtzeitig anzukündigen. 1 Tag vorher ist definitiv zu kurz für den AG, den Ausfall durch Umbesetzung ausgleichen zu können.
Denkt dabei auch an eure Kollegen! Auch die möchten ihre Arbeitszeit planen und nicht durch Hau-Ruck-Aktionen des BR urplötzlich versetzt werden.
28.09.2015 um 19:14 Uhr
Naja - ich sehe das jedenfalls nicht so dramatisch. Ihr geht doch dahin, weil es für die BR-Arbeit erforderlich ist. Und das hat der AG hinzunehmen. Ihm entstehen ja keine zusätzlichen Kosten, wie Du schreibst.
Auch andere BR-Arbeit muss kurzfristig immer möglich sein. Da der BR diesbezüglich gegenüber dem AG nicht Rechenschaft ablegen muss, wird er kaum fragen, warum das nicht vorher bekannt war. So gesehen kann der AG vielleicht anzweifeln, dass Ihr BR-Arbeit gemacht habt - aber wird er deshalb zum Gereicht gehen; wohl kaum (es sei denn, bei Euch stehen die Zeichen auf Sturm).
Ich würde Euch raten: Meldet Euch morgen früh ab - und geht.
28.09.2015 um 19:20 Uhr
zu einer ordnungsgemäßen Abmeldung gehört aber auch der Ort.
28.09.2015 um 19:44 Uhr
@ Ganther
Wo im BetrVG steht denn das man den Ort angeben muss? Es wird lediglich davon gesprochen das man angeben muss wo mann erreichbar ist. Da ist eine Telefonnummer völlig ausreichend. Individuell gbe ich da in so weit recht dasman sich dann beim Pförtner abmelden sollte oder falls es eine Option an der Stechuhr gibt, das man im Falle eines Notfalls (Brand) weiss wer sich im Werk befindet.
28.09.2015 um 19:57 Uhr
Ich verstehe noch nicht so recht, wo das Problem ist...
Erstens sehe ich da in der Tat die "vertrauensvolle Zusammenarbeit". Wenn es sich hier um eine wichtige Erstberatung handelt, warum darf der AG das nciht wissen? Ihr fahrt doch sicherlich mit Firmen KFZ hin, dann ist zumindest der Ort in meinen Augen schon erklärungswürdig... (Verhältnismäßigkeit).
Um es mal zu übertreiben... Ihr seid Ansässig in Hamburg und wollt "euren" Anwalt in Hannover zum Erstgespräch aufsuchen... Hiergegen hätte ich als AG in der Tat etwas, nicht nur, dass ihr mein Benzin verfahrt.... eure Abwesenheit ist schon zu kompensieren...
Weiterhin ist es für mich als AG nicht einzusehen, warum ihr in Hamburg keinen Anwalt eures Vertrauens finden könnt...
Was eine Beauftragung an geht, steht dann erstmal auf einem anderen Blatt, da sind Anwälte in der Regel aber immer clever genug ;-)
Bei uns würde das echt anders ablaufen...
28.09.2015 um 20:09 Uhr
@Globus
1.Grenzt man den Ort ein, grenzt man die freie Wahl ein.
- Termine die Sprit-oder sonstige Kosten verursachen unterliegen doch den Reisekostenrichtlinien, oder nicht?????? Ala BR würde ich mir gedanken machen wenn außer Start und Ziel auch anoch der Grund des Zieles benannt werden sollte.
28.09.2015 um 20:39 Uhr
es gibt keine echte freie Wahl des Rechtsbeistandes... sorry, das ist so... aber wie gesagt, findige Rechtsanwälte und Gremien wissen wie man dem entgegenwirken kann ;-)
Dennoch hat das Gremium die Verhältnismäßigkeit zu achten... auch wenn es dir nicht "schmeckt" das ist so...
Warum?
"Besprechung mit GEW" "Ersttermin beim Anwalt des BR...." manchmal um etwas Verhandlungsdruck aufzubauen auch gerne wofür ;-)
Das sollte aber mit dem Anwalt abgesprochen werden, ob das Anliegen es lohnt ;-)
Nachtrag: aber mal ehrlich... warum suche ich einen Anwalt auf? erstmal wenn es irgendwo zwickt... wo es zwickt weiß der AG doch dann... warum soll er also nciht wissen, wo es dem Gremium zwickt?
28.09.2015 um 22:01 Uhr
Die Verhältnismäßigkeit richtet sich immer aus dem Auge des Betrachters.
Dies soll aber auch nicht die Frage beantworten, da man sonst dem Fragesteller vor greifen würde. Dieser hat hier noch nicht Andeutungsweise erwähnt das der Anwalt in einer anderen Stadt praktiziert. So wären Antworten diesbezüglich also hypothethisch.
28.09.2015 um 22:07 Uhr
Ja stimmt, aber genau genommen ist die Frage der Verhältnismäßigkeit auch die, was ein unbeteiligter dritter sagen würde... Ich habe hier ausschließich darauf geantwortet, dass ein BR alles machen kann was er will, und es eben diese "freie Wahl" so nciht gibt...
Nachtrag: Aber wie gesagt, als findiger Rechtsanwalt und Gremium bekommt seinen Wunsch Anwalt dennoch... aber halt nicht über die Schiene... "wir können beauftragen wen wir wollen...."
28.09.2015 um 22:31 Uhr
@Globus Der Rechtsanwalt ist nicht beauftragt es gibt auch keine Kostenübernahme. Dieser Satz ist entscheidend, und daher setellt sich deine Hypothese erst gar nicht
28.09.2015 um 22:50 Uhr
Dummer Hund, schreib hier doch bitte nicht so einen Blödsinn.
"Die Verhältnismäßigkeit richtet sich immer aus dem Auge des Betrachters."
Das ist einfach Quatsch. Die Verhätnismäßigkeit wird so bemessen, wie es ein neutraler und unbeteilgter Dritter bei vollem Kenntnisstand werten würde. Alles andere ist vielleicht deine Träumerei.
PS: Hast du schonmal - ein einziges Mal in deinem Leben - in ein Fahrtenbuch geschaut? und bist du dann vielleicht auch noch auf die Frage gekommen, weshalb dort eine Spalte "Fahrtzweck" steht? Ich sags dir: Weil das steuerrechtliche Relevanz hat. Bei jeder betrieblich veranlassten Fahrt sind der exakte Zielort und der Zweck der Fahrt anzugeben.
28.09.2015 um 22:56 Uhr
alleine eine beauftrgung des Anwaltes macht es nciht - alleine die Aufwendungen der BRM sind entscheidend... Jeder Aufwand des Gremiums muß einer Abwägung der Notwendigkeit und aber auch der Verhältnismäßigkeit erfolgen - schön, wenn dein AG da nicht nachschaut...
28.09.2015 um 23:04 Uhr
Hmmm Pickel - ich gebe dir ja recht, in der Sache - aber in ein fahrenbuch muß er nciht einsicht nehmen, da das in der Regel (standatisiertes Formular) ein MBR des Gremiums bei der Einführung oder auch Anwendung beinhaltet - also kann es sein, dass er ein so standatisiertes nie eingesehen hat... Je nach der Natur der Sache und des Betriebes selbstverständlich...
28.09.2015 um 23:19 Uhr
@Pickel
Dinem Rechtsverständiss also gehört in einem Fahrtenbuch nicht nur das ich von Punkt X nach Y gefahren bin, sondern auch der genaue Name der Adresse. Ich würde vorschlagen mach erst mal deiene Hausaufgaben und Antworte dann. Oder aber koregiert eute eigene Verfahrensweise auf die Richtigkeit; falls ihr es so Praktiziert. Ein Fahrtenbuch ist nichts weiter als ein Ersatz der Fahrerkarte bei den LKW Fahrern. Und mal ehrlich , würdest Du dir trauen persönliche Daten die die Person Petreffen und nicht dem Fahrzeug, zu verwenden. Du schreibst in den letzten Wochen, SORRY,zu viel Quatsch.
28.09.2015 um 23:22 Uhr
@Globus Deine Antwort ist ja erst mal in so weit nicht Falsch, nur wer entscheidet in erster Linie üner die ERFORDERLICHKEIT.
28.09.2015 um 23:25 Uhr
Dummer Hund, unterlass bitte den Quatsch, mir Dinge in den Mund zu legen, die ich nicht geschrieben habe.
Ich habe geschrieben, dass die exakte Adresse (Anwaltsallee 100, 12345 Juristenvorort) und der Zweck der Fahrt ("BR-Tätigkeit") anzugeben ist. Mit keinem Wort behaupte ich, dass Namen von besuchten Personen zwingend zu erwähnen sind.
Und das unterliegt dann auch nicht dem Mitbestimmungsrecht, weil der AG damit nur der Anordnung des Finanzamtes nachkommt. Und die steht über jedem Mitbestimmungsrecht.
28.09.2015 um 23:45 Uhr
Seit wann hat einem BR zu interessieren wie ein AG was steuerrechtlich Abwickelt ? Er bzw. der WA bekommen im nach hinein lediglich die Zahlen auf dem Tisch.
28.09.2015 um 23:49 Uhr
@dummerHund das wurde hier schon erörtert - meine erste Antwort war in der Tat noch nciht genau genug, da muß ich Pickel Recht geben, was die Definition an geht...
Und das ist echt rechtlich abgesichert - darüber brauchen wir also nciht sinnieren...
Und nochmals, dass ist nicht ausschließlich meine Rechtsauffassung, sondern auch die von mehreren Anwälten für Arbeitsrecht - die dann aber immer auch Mittel und Wege anzeigen... Aber letztendlich, wenn man sich kein blaues Auge holen will, dann sollte man in der Tat diesen Vorschlägen folgen...
28.09.2015 um 23:51 Uhr
Kinners Kinners, bei dem dreimal gequirlten und dann blind aus der Tonne gezogenen Begründungen, bekommt man ja Augenschmerzen.
Für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung gilt der Grundsatz, dass der Betriebsrat die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes bei pflichtgemäßer, verständiger Würdigung aller Umstände die Hinzuziehung für notwendig erachten konnte. Das hat das BAG bereits am 03.10.1978 (6 ABR 102/76) entschieden.
Zitat @Pickel „Die Verhätnismäßigkeit wird so bemessen, wie es ein neutraler und unbeteilgter Dritter bei vollem Kenntnisstand werten würde.“
Das ist mit Sicherheit hier fehl am Platz und gehört eher in die Kategorie „Geistiger Irrläufer“. Ein Neutraler und auch unbeteiligter kann hier überhaupt nichts werten. Wie sollte er auch? Das würde ja voraussetzen, dass er sowohl volle Kenntnis in der Sache hat und auch genau wissen müsste, wo hier die Fähigkeiten des BR enden.
Und wenn ein BR der Meinung ist, was auch kein noch so Klassifizierter neutraler unbeteiligter dritter beurteilen kann, dass hier Beratungsbedarf herrscht, wird ein Beschluss gefasst und der AG ist mit dem 40er mit im Boot.
Alle anderen Diskussionen über Abmeldung, Kostentragung, Verhältnismäßigkeit ist Mumpitz. Wenn es in HH keinen Fachanwalt des Vertrauens gibt oder er ist nach Hannover gezogen, reist er halt von dort an oder der BR fährt dort hin. Auch das wäre noch verhältnismäßig und müsste vom Ag getragen werden. Also bitte nicht andere als Blödsinnerzähler abstempeln, wenn man selbst derartiges von sich gibt, sondern besser vorher das Oberstübchen einschalten.
28.09.2015 um 23:57 Uhr
Boah du hast ja ahnung.... pder halt einen sehr sehr lieben AG... glückwunsch zum letzteren...
Ich schreib schon zuvor, sowohl ich als auch unser Anwalt wissen wie wir das Problem der Verhältnismäßigkeit überwinden... aber einfach dumm ist es hier zu schreiben, dass alles kein Problem ist....
Und was den Dritten angeht, selbstverständlich ist damitein im Arbeitsrecht unbeteiligter gemeint - in diesem Sinne unter anderem ein fachkundiger anderer Rechtsanwalt und oder Richter...
Diese Beurteilung wird ergo in die Hände der Richter gelegt... Schön wenn Gremien dann dort (vor Greicht) mit ihrer Meinung verlieren... klasse, oder?
29.09.2015 um 00:24 Uhr
Das hat nicht unbedingt was mit Ahnung zu tun. Da reicht es schon aus, wenn man den Zustand des Halbwissens verlassen hat und nicht nur versucht, diesen auch Argumatatorisch zu verlassen.
Natürlich kann sich als BR das Leben auch selbst Schwer machen.
Wenn ich des Lesens nicht willig bin, stattdessen meinen Fantasien verfalle und dann auch noch alles Mögliche in meinem Gedächtnis findende, irgendwo aber nicht hier hingehörende über die Fingers die Umwelt unnötig belaste, sollte man sich nicht wundern, wenn es einem um die Ohren pfeift.
29.09.2015 um 00:26 Uhr
was auch imer du damit meinen magst....
29.09.2015 um 00:50 Uhr
Jakarta, deine inhaltlich völlig falschen Ergüsse zum unbeteiligten Dritten zeigen nur eins: dass du anscheinend in jeder BR-Schulung gedanklich abwesend oder inhaltlich schlicht überfordert warst. Schlimm nur, dass du für diese Form der privaten Zeitverschwendung auch noch entlohnt wirst.
29.09.2015 um 01:16 Uhr
Viel schlimmer ist, dass sowas wie du hier überhaupt schreiben darf. Und dann noch so einen Müll.
Sorry, aber soviel dummes Zeug, wie du hier verbreitest, ist mir nun wirklich schon lange nicht mehr untergekommen.
Wenn man das alles so liest, bekommt man ja fast schon Sehnsucht nach unserem vermissten LKW-Lenker.
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