Erstellt am 05.01.2014 um 15:11 Uhr von ActionHero
Sorry, leider nur dann, wenn sie keine mehr sind.
Erstellt am 05.01.2014 um 15:27 Uhr von Hoppel
@ TimoSv
Leih-AN hatten noch nie und haben auch aktuell KEIN passives Wahlrecht im Betrieb des Entleihers.
Und das ist im Sinne der vom Gesetzgeber beabsichtigten Kontinuität auch gut so! :-)
Erstellt am 05.01.2014 um 17:14 Uhr von HotExploder
Sprechen wir über eine Beschäftigte, die bei einem Leiharbeitsunternehmen angestellt ist und die
- 10 Monate bei Euch und
- 2 Monate bei einem anderen Unternehmen eingesetzt wird?
Oder hat dieser Dame einen Arbeitsvertrag mit Eurem Unternehmen und sie wird von Eurem Arbeitgeber 2 Monate im Jahr an ein anderes Unternehmen verliehen?
Erstellt am 05.01.2014 um 18:06 Uhr von TimoSv
Viele besetzen einen dauerarbeitsplarz und arbeiten auch nur bei uns.
Die dame kommt aus einer leiHbUde, aber der gewinn wird an uns abgeführt:-)
Erstellt am 05.01.2014 um 18:38 Uhr von HotExploder
Ok, sie kann nicht gewählt werden.