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Leiharbeiter(in) wählbar?

T
TimoSv
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und Frohes Neues,

Wir haben da eine mMn geeignete mitarbeiterin in unseren Betrieb. Sie kommt im pro monat auf funfzehn einsatztage bei uns. Zwei Monate allerdings wird sie im jahr in einem anderen betrieb eingesetzt. So geht das schon zwei jahre. Aber bei dieser Wahl darf sie umumstritten mitwählen und unser Rat wird tatsachlich deswegen grosser ( sie ist ja nicht allein). Ab wann haben LAK's ein passives Wahlrecht? Danke Euer timo

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Community-Antworten (5)

A
ActionHero

05.01.2014 um 16:11 Uhr

Sorry, leider nur dann, wenn sie keine mehr sind.

H
Hoppel

05.01.2014 um 16:27 Uhr

@ TimoSv

Leih-AN hatten noch nie und haben auch aktuell KEIN passives Wahlrecht im Betrieb des Entleihers.

Und das ist im Sinne der vom Gesetzgeber beabsichtigten Kontinuität auch gut so! :-)

H
HotExploder

05.01.2014 um 18:14 Uhr

Sprechen wir über eine Beschäftigte, die bei einem Leiharbeitsunternehmen angestellt ist und die

  • 10 Monate bei Euch und
  • 2 Monate bei einem anderen Unternehmen eingesetzt wird?

Oder hat dieser Dame einen Arbeitsvertrag mit Eurem Unternehmen und sie wird von Eurem Arbeitgeber 2 Monate im Jahr an ein anderes Unternehmen verliehen?

T
TimoSv

05.01.2014 um 19:06 Uhr

Viele besetzen einen dauerarbeitsplarz und arbeiten auch nur bei uns. Die dame kommt aus einer leiHbUde, aber der gewinn wird an uns abgeführt:-)

H
HotExploder

05.01.2014 um 19:38 Uhr

Ok, sie kann nicht gewählt werden.

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