Erstellt am 05.01.2014 um 11:03 Uhr von schmitti
Was soll denn hier kontrolliert werden? Die Mandatstätigkeit darf nicht kontrolliert werden. Hier besteht auch kein Weisungsrecht durch den AG. Im BR Büro hat der BR das Hausrecht. Aber auch nur im BR Büro, nicht also in der Filiale/ Betrieb in welchem sich dieses befindet. Also bis zur BR Tür hat der AG das Hausrecht. Es gelten auch für Freigestellte BRM die betriebsüblichen Arbeitszeiten auch gelten alle Nebenpflichten lt. ArbV. Denn freigestellte BRM sind nur im entsprechendem Umfang von der Erbringung der Arbeit lt. ArbV freigestellt, nicht mehr.
Erstellt am 05.01.2014 um 11:10 Uhr von Nubbel
wie weit möchte er denn kontrollieren?