Erpressung - Nötigung durch BRV?
Darf Mann/Frau einen Betriebsratsvorsitzenden der seinen Vorsitz klar und deutlich nur unter der Bedingung, daß ein ihm genehmes Betriebsratsmitglied mit ihm in die Freistellung gewählt wird, der Erpressung (Nötigung) bezichtigen? MA 550, 11 Betriebsräte (Mehrheitsliste) 2 Freigestellte
Community-Antworten (4)
20.03.2006 um 08:27 Uhr
@BBB Hast Du es denn getan?
Ich habe auch schon mal einem BRM vorgeworfen, dass er korrupt sei. Unlängst habe ich einem Polizisten gesagt er wäre kleinlich.
Was ist dazu Deine Frage?
20.03.2006 um 08:51 Uhr
Hallo BBB, dieses Verhalten des BR-Vors. ist keine Nötigung oder Erpressung sondern eine Forderung zur Wahl, denn denn die BRMtgl. wählen ja den Vorsitzenden und die Freigestellten aus ihren Reihen und so einen Kandidaten würde ich nicht in diese Ämter wählen. Im Rahmen der freien Meinungsäußerung würde ich diesen Kollegen sagen, daß ich dieses Verhalten nicht in Ordnung finde und auf seine Forderungen nicht eingehen werde.
20.03.2006 um 09:20 Uhr
BBB, lasst Euch da mal nicht allzu sehr von einem solchen Imponiergehabe beeindrucken. Ein BRV kann auch in geheimer Wahl gewählt werden, es ist ausreichend, wenn dieser Antrag von einem BR-Mitglied gestellt wird.
Und auch die freizustellenden BR-Mitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom BR aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Ich würde nicht anfangen zu diskutieren, sondern entsprechend handeln bzw. wählen!
Gruß Fayence
20.03.2006 um 12:01 Uhr
Hallo BBB,
Erpressung und Nötigung sind Straftatbestände und eine Verknüpfung der Annahme eines Wahlamtes mit bestimmten Bedingungen ist keine Straftat. Wenn der Kollege keinen Vorsitz machen will, läßt er es ebend sein. Der Vorwurf von Erpressung ist hier ja wohl mehr rhetorisch gemeint, macht Euch also nicht alzu heiß darob.
bernd
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