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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nötigung?

T
Teufel
Aug 2017 bearbeitet

Guten morgen,

Was können wir vom b r tun wenn einer Kollegin verboten wird ein b r Mitglied zum Gespräch mitzunehmen.

Laut Chef kann sie jeden mitnehmen nur nicht den b r .

Er will uns nicht dabei haben.

Es geht bei ihr um eine Umwandlung des unbefristeten Vertrages einer Aushilfe zu Teilzeit. Und um die Bezahlung des resturlaubs vom letzten Jahr .

Jetzt hat sie sich einen Kollegen gesucht der mit ihr dann die kommende Woche zum Chef geht. Er ist aber mit der ganzen Materie nicht vertraut und kennt die Hintergründe nicht.

Was tun.

Soll die Kollegin stur stellen und darauf pochen uns mitzunehmen oder was können wir tun. Wir denken das das schön Nötigung ist und behinderung der b r Arbeit??

Danke.

2.176021

Community-Antworten (21)

S
Snooker

04.01.2014 um 11:14 Uhr

Ihr könnt den AG auf die Gesetzeslage hinweisen. Die individualrechtliche Beteiligung des Betriebsrates ergibt sich aus den §§ 82 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) , der den § 81 BetrVG ergänzt. Nach Absatz 2, Satz 1 kann der Arbeitnehmer verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Genau hierzu kann er ein Mitglied des Betriebsrats für das Gespräch hinzuziehen. Das Recht des Arbeitnehmers ist aber ausdrücklich auf Gespräche über die in § 82 Abs. 2 Satz 1 BetrVG genannten Gegenstände beschränkt. Nur wenn es um die Beurteilung der Leistungen sowie die Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung im Betrieb geht und diese erörtert werden sollen, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds. Demgegenüber erlaubt der Gesetzgeber keine Hinzuziehung, wenn es in den Gesprächen nur um Arbeitsanweisungen geht und diese erteilt oder Abmahnungen ausgesprochen werden. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles. Einen allgemeinen und generellen Anspruch auf die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds bei einem Mitarbeitergespräch gibt es nicht.

G
gironimo

04.01.2014 um 11:38 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass hier tatsächlich ein Anspruch besteht. Denn zu einem Gespräch nach § 82 Abs. 2 BetrVG kann man das Gespräch ja auch durch den AN selbst machen.

Dem AG geht es ja offensichtlich auch nicht um Paragraphen. Er will eben nur nicht den BR dabei haben.

Dann ist es eben eine Frage der Abwägung, wie man weiter vorgeht. Natürlich kann der BR "Behinderung des BR" rufen und wo möglich rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

Aber hilft es der Kollegin weiter - oder wird der Streit gar auf dem Rücken der Kollegin ausgetragen?

Diesen Punkt solltet Ihr ernsthaft mit der Kollegin diskutieren. Will sie nicht diejenige sein, die ggf. zum Zankapfel zwischen BR und AG wird (was man in Ihrer Situation vielleicht verstehen kann), solltet Ihr andere Wege suchen, wie Ihr den AG dazu bekommt, dass der BR akzeptiert wird. Da spielt sicherlich auch eine Rolle, wie denn ganz allgemein die Akzeptanz und die vertrauensvolle Zusammenarbeit ist. Vielleicht könnt Ihr auch vor dem Gespräch einmal mit dem AG sprechen.

S
schmitti

04.01.2014 um 11:56 Uhr

Und um die Bezahlung des resturlaubs vom letzten Jahr

AUSZAHLUNG DES URLAUBSANSPRUCH IST NUR BEIM AUSSCHEIDEN AUS DEM BETRIEB MÖGLICH.

oder warum geht es bei diesem Pkt?

K
Kölner

04.01.2014 um 11:57 Uhr

Beachtenswert was schmitti schreibt! Und: Die Kollegin will den BR nicht (mehr) dabei haben. Alles weitere interessiert doch nicht.

S
Snooker

04.01.2014 um 12:12 Uhr

Die letzte Aussage würde ich so 1:1 nicht übernehmen, da nirgends steht das sie der BR nicht mehr dabei haben will. Wolllen will sie vielleicht doch, nur traut sie sich vielleicht nicht um sich ihrer Chancen der Teilzeit nicht zu verbauen.

A
ActionHero

04.01.2014 um 12:43 Uhr

„AUSZAHLUNG DES URLAUBSANSPRUCH IST NUR BEIM AUSSCHEIDEN AUS DEM BETRIEB MÖGLICH.“

Ja, aber nur in Form einer Sterbehilfe für die Hinterbliebenen……

N
Nubbel

04.01.2014 um 12:49 Uhr

ach, und wenn ich kündige oder gekündigt werde? und da urlaubsansprüche persönlicher natur sind, wird auch nichts aus deiner hinterbliebenentralala

A
ActionHero

04.01.2014 um 12:59 Uhr

Du hast leider wieder einmal nichts kapiert........

Benutzt du eigentlich immer Wörterbücher, die nur eins zu eins übersetzen und eigene Fatasien total ausschalten?

Irgendsoein Schlaumeier hat mal bemerkt, dass geschriebenes nicht immer so gemeint sein muss, wie es die Übermittlungsorgane einem mitteilen.

Wenn es dann an einer Stelle angekommen ist, die es ermöglicht hier andere Schlüsse zu ziehen, sollte man diese hier vielleicht gegebenen Möglichkeiten auch Nutzen......

N
Nubbel

04.01.2014 um 13:03 Uhr

bleib auf dem boden, oder möchtest du auch in diesem jahr deinem Ruf gerecht werden?

was du schreibst mag ironie sein, ist aber für den ein oder die andere nicht zu erkennen, wenn man nicht mit arbeitsrichtern händchen gehalten hat und es mit einem jurastudium verwechselt

A
ActionHero

04.01.2014 um 13:14 Uhr

Naja, wer einen AH halbwegs einschätzen kann und dann zutraut, dass dieser dieses als Fakt ansieht, ist sowieso nicht mehr zu helfen…

Und was heißt hier, einem Ruf gerecht werden?

War Riedo noch eine Marke, wenn vielleicht auch eine nicht ganz so gute, so war ein AlterHase eine Übergangsphase. Ein ActionHero ist hier gänzlich schmerzfrei und unterliegt keinen Hemmungen mehr.

Insofern ist der Ruf, eine der größten Nebensache der Welt. Sterben wird man hierdurch ja auch nicht gleich. Beispiele haben wir ja hier zuhauf. Und die Leben auch alle noch…

N
Nubbel

04.01.2014 um 13:18 Uhr

was soll ein ah nun sein? und selbst wenn man ihn einschätzen möchte, können das andere die nach informationen suchen noch längst nicht. wer ist nun derjenige dem nicht mehr zu helfen ist? schmerzfei, soso, dann kann man nur jeden vor dir warnen

A
ActionHero

04.01.2014 um 13:31 Uhr

Jo, andere Warnen ist immer eine löbliche Handlung.

Halte bitte andere nicht für dümmer als sie in Wahrheit sind. Die, die einen entsprechenden Horizont besitzen, wissen es bestimmt auch richtig einzuordnen. Und für die, die diesen nicht besitzen, ist es zumindest für die Nachkommen nicht so schlecht……Dann fällt die Tüte vom Weihnachtsmann halt einwenig größer aus……

S
schmitti

04.01.2014 um 13:44 Uhr

ActionHero

.Ja, aber nur in Form einer Sterbehilfe für die Hinterbliebenen…… Was bitte hat das Ausscheiden aus dem Betrieb mit streben zwangsweise zu tun?

Es soll viele AN geben welche aus einem Betrieb ausscheiden und glücklich weiterleben!

Vielleicht doch noch einmal die Augen säubern und neu lesen. Da findet man nichts von streben.

Kölner,

es ist aus der ersten Frage eben zwangsweise nicht zu erkennen, dass der AN den BR nicht mehr zum Gespräch mitnehmen möchte. Sie reagiert ggf nur nach dem Motto wenn der BR nicht darf dann zu mindest ein weiterer Koll. ggf auch als Zeuge und Unterstützung.

Es stellt sich hier aber die Frage, ob hier ein Fall des § 82 2 gegeben ist. Denn es geht ja wohl erst einmal um die Unterzeichnung eines neuen ArbV. Der § 82 2 setzt ggf erst nach der Unterschrift an.

Denn im Umkehrschluss müsste man ja bei allen Einstellungen den AN das Recht einräumen beim Vertragsschluss ein BRM hizuziehen zu dürfen.

S
Snooker

04.01.2014 um 13:58 Uhr

@schmitti

Der Grundgedanke und die Überlegung deinerseits ist ja in so fern nicht verkehrt.

Bei Einstellungen und dessen Vertragsabschluss, kann ein AN in so fern kein Anrecht haben weil er ja noch nicht AN des Betriebes ist. Dies ist er aber wenn wenn er von einem unbefristetem Arbeitsverhältnis in Teilzeit bei dem selben Betrieb ist. Dies könnte auch die sogenannte juristische Sekunde nicht unabdingbar machen, weil man ja noch als unbefristeter den Gang zum AG antritt.

G
gironimo

04.01.2014 um 14:32 Uhr

unbefristeten Vertrages einer Aushilfe zu Teilzeit.< Die AN ist berschäftigt und macht lediglich vom TzBfG gebrauch (bzw. der AG hat sich mit dem AN darauf geeinigt, dass Teilzeit vereinbart wird). Da gibt es keine Unterbrechung.

S
Snooker

04.01.2014 um 14:34 Uhr

Jepp gironimo da haste auch wieder war

W
wischwasch

04.01.2014 um 14:37 Uhr

ActionHero (oder wie auch immer du dich nennen willst) und Nuddel könnt ihr eure Streitereien wo anders austauschen. Ihr geht allen damit auf dem Geist. Wenn ihr anderer Meinung seit, sagt doch einfach eure Meinung.

A
ActionHero

04.01.2014 um 14:48 Uhr

@ schmitti Leider kannst du dich bei denen in der MT 224607 Genannten einreihen. Auch der in der MT 224611 stehende erste Satz, trifft leider hier zu…

@wischwasch Bitte Opjektiv bleiben und nicht Ursache und Herkunft verwechseln.

In der Sache hast du ja Recht. Ich muss diese Diskussion auch nicht haben. Es gibt aber den einen oder anderen hier, der sich anders vieleicht nicht artikulieren kann, und meint, dieses dann auf diesem Wege versuchen zu müssen.

Und das mit der Meinung ist so eine Sache, das setzt voraus, dass ich auch eine habe und nicht nur Glaube, eine zu haben.

W
wischwasch

04.01.2014 um 15:26 Uhr

Geht dieser Monolog auch in einer anderen Weise. Ich finde es zum würgen dass du hier diesen und weitere Fred versaust

A
ActionHero

05.01.2014 um 02:01 Uhr

Schau dir deinen Text noch mal genau an. Und wenn du dazu in der Lage sein solltest, wirst du erkennen müssen, dass genau der hier von dir praktizierte, ein solcher ist, der in die von dir monierte Kategorie passt.

Dass hier zusätzlich auch noch eine generelle einseitige Schuldzuweisung vorliegt, lässt auch Schlussfolgerungen hinsichtlich der Fähigkeit einer objektiven Sichtweise und Behandlung zu.

Der Verdacht, dass hier jetzt jemand unterwegs ist, der auch noch mit Altlasten kämpf und diese noch nicht bewältigt hat, drängt sich regelrecht auf.

Ein Schelm, wer hier Böses denkt…

N
Nubbel

05.01.2014 um 02:11 Uhr

klasse was hier geschieht, glückwunsch, nur so wird in diesem forum alles gut:)

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