Sexuelle Nötigung am Arbeitsplatz
Hallo liebe Wissende, kann der BR eine fristlose Kündigung erwirken ?( mehrfach sexuelle Nötigung ) Und wie und bei wem kann der BR das beantragen ? Beschuldigter ist ein Günstling des Abteilungleiters der wird versuchen ihn zu schützen. Danke für schnelleAntworten.
Community-Antworten (8)
06.08.2010 um 10:55 Uhr
Beschuldigter ist ein Günstling des Abteilungleiters der wird versuchen ihn zu schützen. Wenn das stimmt, kann ihn der abteilungsleiter gar nicht schützen, ihr geht mit der betroffenen person zur geschäftsleitung. Die muß euch dann weiterhelfen.
06.08.2010 um 10:59 Uhr
@magdalena Man sollte sich aber schon noch die andere Seite anhören bevor man anfängt mit Kanonen zu schießen.
06.08.2010 um 11:01 Uhr
waldi Sind diese sexuellen Belästigungen massiv, kann der BR vom AG die Entlassung oder Versetzung beantragen. Passiert nichts oder nur unzureichend, kann der BR gem.: § 104 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, den AG aufzugeben, den "Kollegen" zu entlassen bzw. zu versetzen. Nach entsprechenden Beschluss des BR, sollte eine Fachanwalt mit der Angelegenheit beauftragt werden. Die entstehenden Kosten muß der AG tragen.
§ 104 Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer Hat ein Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört, so kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung verlangen. Gibt das Arbeitsgericht einem Antrag des Betriebsrats statt, dem Arbeitgeber aufzugeben, die Entlassung oder Versetzung durchzuführen, und führt der Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung zuwider nicht durch, so ist auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass er zur Vornahme der Entlassung oder Versetzung durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Das Höchstmaß des Zwangsgeldes beträgt für jeden Tag der Zuwiderhandlung 250 Euro. zum Seitenanfang Seite ausdrucken Datenschutz
06.08.2010 um 11:07 Uhr
@kölner, sicher muß man hier zwei seiten hören, mann soll ja nicht das kind mit dem bade ausschütten, aber sollte es sich bewahrheiten, siehe antwort 3.
06.08.2010 um 11:09 Uhr
Das ist ein sehr schwieriges Thema.
Die Frage ist, war es wirklich eine sexuelle Belästigung. Wie hat das vermeidliche Opfer verhalten? Hat es gesagt, dass es sich belästigt fühlt und hat der und hat der mutmaßliche Belästiger dann dennoch weiter gemacht?
Das sind erstmal entscheidene Fragen. Klärt erst einmal ab, was wirklich vorgefallen ist. Und ob es Zeugen gab.
Ich will keinen falschen Eindruck erwecken, aber ist vielleicht der "Günstling" des Abteilungsleiters vielleicht das Opfer?
Das alles solltet ihr abklären - auch was genau vorgefallen ist. Unter anderem gehört dazu selbstverständlich auch die Anhörung des Beschuldigten (wie es Kölner schon schrieb).
Weiterhin denke ich, dass geradeGremien vorsichtig sein sollten. Wir erwarten vom AG immer die Ausschöpfung milderer Mittel, also könnte auch hier Versetzung, Abmahnung funktionieren....
Das nur so als Gedanke nebenbei...
06.08.2010 um 11:12 Uhr
@DonJohnson Wie hat das vermeidliche Opfer verhalten? Hat es gesagt, dass es sich belästigt fühlt und hat der und hat der mutmaßliche Belästiger dann dennoch weiter gemacht?
Das sind erstmal entscheidene Fragen. Klärt erst einmal ab, was wirklich vorgefallen ist. Und ob es Zeugen gab.
ich glaube doch, daß diese fragen hier den zuständigen behörden überlassen werden sollten. @donJohnson Da nur 7 aw zugelassen werden, muss ich leider so antworten, entsetzt bin über deine Ansicht, denn das ist ei n schwerwiegender vorwurf, ich habe nicht geschrieben daß ich 104 ziehe, nur überlass die klärung denendie was davon verstehen.
06.08.2010 um 11:24 Uhr
Hmmm, also würdest du den 104er ziehen ohne überhaupt zu wissen ob es sich wirklich um eine sexuelle Belästigung handelt? Jetzt bin ich echt entsetzt... ganz ehrlich!!!
Da kann ja jeder kommen und was behaupten, oder aber sachverhalte darstellen die keine sexuelle Belästigung sind. Der BR zieht 104 - die Person wird vielleicht entlassen - KSchK erfolgreich, aber denkste nciht, dass der Kollege dann null Chancen mehr in der Firma hat?
Ne ne, der BR sollte (wenn er sich einschaltet) wissen worum es geht und auch entscheiden können ob der Tatbestand wirklich erfüllt ist...
06.08.2010 um 11:28 Uhr
Hallo Magdalena!
Die Anmerkungen von DJ finde ich schon richtig und wichtig! Wir reden hier ja nicht von Bleistiftklau , sondern einem schweren Vorwurf.Den - erstmal am Hals - kriegt man nie wieder los.Da sollte auch und gerade ein BR sehr subtil mit umgehen,bei aller Emotionalität des Themas.
Grüsse , sueton
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