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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nötigung Ja oder Nein

K
Kolabär
Jan 2018 bearbeitet

Folgender Fall: Azubi hat die Probezeit überstanden aber noch nicht die sechs Monate für den Kündigungsschutz nach dem KSchG. Der Vorgesetzte sagt, ich bin mit dir nicht zu frieden und du bist für den Job nicht geeignet und schafft nicht das was ich will. In seinen Erklärungen wiederspricht er sich.

Nun kommt die Aussage, wenn du nicht innerhalb dieser Woche kündigst werden wir dich kündigen. Die Aussage kommt mehrmals. Ist diese Aussage shcon eine Nötigung oder nicht? Besonders, da der Azubi nur aus wichtigen Grund gekündig werden kann. Es gab keine Abmahnung usw.

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Community-Antworten (17)

G
gironimo

28.10.2013 um 13:02 Uhr

Im Arbeitsleben braucht man ein dickes Fell. Wenn Du BR bist und davon gehört hast, solltest Du Dich vor den Azubi stellen und den unpassenden Umgangston zur Sprache bringen und ihn auch sonst wie unterstützen. Dem Azubi sei anzuraten, es darauf ankommen zu lassen.

P
Pjöööng

28.10.2013 um 14:28 Uhr

"Azubi hat die Probezeit überstanden aber noch nicht die sechs Monate für den Kündigungsschutz nach dem KSchG."

Das Kündigungsschutzgesetz ist für Auszubildende irrelevant!

Eine nötigung ist das meines Erachtens absolut nicht.

N
Nubbel

28.10.2013 um 14:36 Uhr

der versuch einen azubi zu kündigen ist ein aussichtsloser und wenn überhaupt geht es nur fristlos aus wichtigem grund.

S
seesee

29.10.2013 um 07:42 Uhr

Nötigungsmittel nach § 240 I StGB ist die ausschließliche Gewalt oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel. Der Verlust des Ausbildungsplatzes ist ja wohl ein empfindliches Übel. Die Drohung mit Kündigung erfüllt demnach den Tatbestand der Nötigung.

P
polybär

29.10.2013 um 09:39 Uhr

@Kolabär, der Azubi soll unter KEINEn umständen selber Kündigen ! Ansonsten hat er noch andre Probleme wegen dem Arbeitsamt. Das der AG ihn nicht Kündigen will , ist Verständlich.Warum er keinen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag in Betracht zieht verstehe ich nicht . Das mit der Nötigung und andren tollen § ist so eine Sache .-( OB dem so ist oder nicht kann nur ein Anwalt /Richter entscheiden ggf könnte aber eine Anzeige bei der Polizei klarheit bringen, WAS aber dem AZUBI überhaupt nicht helfen würde ausser er will da weg ! Kläre doch erstmal für dich WARUM der AG so handelt ! und dann kannst du dem Azubi bestimmt mit Rat und Tat zur Seite stehen. oder aber die JAV

N
Nubbel

29.10.2013 um 09:44 Uhr

je nach Lage könnte es auch helfen bei der schlichtungsstelle der ihk rät zu suchen

K
Kolabär

29.10.2013 um 10:30 Uhr

Vielen Dank für die Antworten.

@polybär Warum der Vorgesetzte das machen will, kann keiner sagen! Es muss etwas persönliches sein, denn sonst kommt der Azubi gut an.

Wir suchen mit dem AG zur Zeit noch zu verhandeln. Hier wurde vom Vorgesetzten noch kein "Antrag" auf Entlassung des Azubis gestellt. Das ist alles sehr merkwürdig!

@gironimo Das dicke Fell haben wir und deshalb stehen wir vor dem Azubi.

P
Pjöööng

29.10.2013 um 10:39 Uhr

Zitat (seesee): "Der Verlust des Ausbildungsplatzes ist ja wohl ein empfindliches Übel. Die Drohung mit Kündigung erfüllt demnach den Tatbestand der Nötigung."

Man sollte sich nicht nur einen Aspekt für die Tatbestandsprüfung herauspicken. Die Rechtswidrigkeit wäre schließlich auch zu prüfen: "Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist." Was ist hier der angestrebte Zweck? Doch wohl die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses? Ist die Drohung mit der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses als verwerflich anzusehen, wenn die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erreicht werden soll? Wohl kaum!

Zitat (polybär): "der Azubi soll unter KEINEn umständen selber Kündigen ! Ansonsten hat er noch andre Probleme wegen dem Arbeitsamt."

Hat ein AzuBi denn in der Regel überhaupt Ansprüche auf Leistungen von der Agentur?

K
Kulum

29.10.2013 um 11:04 Uhr

"Hat ein AzuBi denn in der Regel überhaupt Ansprüche auf Leistungen von der Agentur?"

Na aber sowas von. Und da das in der Regel nicht reichen wird auch auf aufstockendes ALG 2.

P
Pjöööng

29.10.2013 um 11:44 Uhr

Der abgebrochene AzuBi müsste doch mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt haben? Das dürfte nicht die Regel sein, insbesodnere wenn der Abbruch während des ersten Halbjahres erfolgt.

Und für ALG II muss doch auch bei abgebrochenen AzuBis die Voraussetzung der Bedürftigkeit gegeben sein?

K
Kulum

29.10.2013 um 12:37 Uhr

Gut, das wäre jetzt raten. Ich habe keine Statistik geprüft ob Azubis, wenn sie ihre Ausbildung abbrechen, dies eher innerhalb der ersten 12 Monate tun oder erst danach. Bin aber, anscheinend genau anders als du, davon ausgegangen, dass sie dies erst danach tun. Auch zum ALG II muss natürlich die Bedürftigkeit gegeben sein. Aber wenn sie es ist, dann ist da auch ein Anspruch. Ich bin übrigens auch bezüglich der Verwerflichkeit anderer Meinung. Allerdings glaube ich nicht, dass man besonders weit käme, wenn man den Faden denn weiter stricken würde.

K
Kolabär

29.10.2013 um 12:42 Uhr

Nochmals zur Info: Der Azubi ist im August dieses Jahres mit der Ausbildung angefangen. Er hätte weder Anspruch auf ALG I noch auf II. Er lebt noch bei seinen Eltern und ist 21 Jahre alt.

Wir finden die ganze Sache mehr als verwerflich!

K
Kulum

29.10.2013 um 12:50 Uhr

Er soll sich nur nicht verrückt machen lassen. Nicht selber kündigen und auch keinen Auflösungsvertrag unterschreiben. Er darf nur zum Zwecke der Ausbildung eingesetzt werden. Falls der Vorgesetzte auch der Ausbilder ist, lassen Äußerungen wie "...du bist für den Job nicht geeignet und schafft nicht das was ich will." Zweifel aufkommen, ob der gute Mann überhaupt geeignet ist wie nach §28 Abs.1 BBiG gefordert.

B
blackjack

29.10.2013 um 13:03 Uhr

§ 98.2 BetrVG

P
polybär

29.10.2013 um 13:30 Uhr

@Pjöööng, eine Eigenkündigung ist "fast" immer Schlecht eagl ob für Bezüge ODER Weitere Bewerbungen. Es ist ja nunmal so das in Einstellungsgesprächen gerne Gefragt wird WARUM Man(N) gekündigt hat. Bei einem Ausbildungsabbruch kommt die frage Garantiert. Da kommt der Satz, ICH sollte Kündigen bestimmt gut! grade wenn der Azubi schon 21 Jahre ist. Thema Reife ,Verwantwortung etc.. eben das was alle von einem Azubi verlangen (verlässlichkeit) . @Koalabär, da es eher eine Störung zwischen dem Abteilungsleiter und dem Azubi ist und KEINE Störung auf Ag seite vorliegt, sollte unbedingt Gesprochen werden, wenn es gar nicht anders geht sollte der Azubi ggf die Abteilung wechseln.Den Abteilungsleiter werden die da ja kaum Wechseln .-) Wichtig ist das was dem Azubi am besten zu gute kommt. Die Fertigstellung seiner Ausbildung hat oberste Prio ! Lieber eine Umsetzung innerhalb als Versetzung nach >Hausser
P
Pjöööng

29.10.2013 um 14:00 Uhr

Zitat (polybär) "eine Eigenkündigung ist 'fast' immer Schlecht"

Gekündigt zu werden ist in der Regel also besser?

P
polybär

29.10.2013 um 19:44 Uhr

@Pjöööng, JA wegen der Sperre von leistungen! Selber Kündigen sollte NUR wer was andres in der Tasche hat ODER gar nicht mehr weiter weis in seinem Leben. Für eine Kündigung MUSS es von Arbeitgeberseite ja GRÜNDE geben ! Die könnte ggf der BR abfedern. Bei einer Eigenkündigung, erfährt oft keiner warum...

Wer oft selber Kündig, wird irgendwann nirgends mehr Eingestellt (Verlässlichkeit der ANs in allen Belangen) Muss ja sein Grund haben warum der An immer wieder "abhaut"

er könnte ja Alternativ in den BR gehen, dann hätte er ja bessere Karten (und nun hau zu)

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