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Dienstplan nicht genehmigt

I
Isimaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Am 11 Dezember hat der BR den dienstplan für Januar mit der dazugehörigen Begründung nicht genehmigt. AG hält sich nicht an Gesetze und die BV. Bis Ende Dezember hat AG nicht reagiert, dienstplan wurde nicht ausgehängt - da nicht genehmigt. Am 30 Dezember - nach mehrmaligen Gesprächen BR /AG wurde der dienstplan als vorläufig gekennzeichnet und ausgehängt.

Was soll BR als nächstes tun? Hatte nicht schon längst die Einigungsstelle vom AG verständigt werden müssen . Bitte um schnelle Antworten

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Community-Antworten (4)

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Snooker

02.01.2014 um 23:33 Uhr

Der BR fast Beschluss eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung durch einen Rechtsanwalt zu erwirken. BR fast Beschluss Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen. BR schreibt AG an und bittet um Kostenübernahme für den Rechtsanwalt.

E
Emmelmann

03.01.2014 um 09:21 Uhr

Wenn der Anwalt nach §40 BetrVG beauftragt wird, dann muss keine Bitte um Kostenübernahme erfolgen, da es eine gerichtliche Vertretung ist.

Eine Bitte im Kostenübernahme erfolgt nur, wenn ein Anwalt nach §80 BetrVG als Sachverständiger beauftragt werden soll.

G
gironimo

03.01.2014 um 10:04 Uhr

Irgendwann muss man dann doch mal zum Gericht, das sehe ich auch so. Und das der Anwalt dann als Rechtsvertretung keiner vorherigen Abstimmung mit dem Arbeitgeber bedarf, wie es bei Sachverständigen der Fall wäre, sehe ich auch so.

Andererseits - auch der BR kann doch die E-Stelle beschließen. Das erhöht vielleicht den Verhandlungswille.

S
schmitti

03.01.2014 um 11:29 Uhr

Es ist ganz klar ausgeurteilt, dass ein nicht genehmigter DP nicht zur Anwendung kommen kann. Auch nicht als vorläufiger. Also wie Vorredener geschrieben zum Anwalt und per E-Verfügung die Umsetzung/Anwendung des DP untersagen lassen und für den Fall der Missachtung ein sehr deutliches Bußgeld festsetzen lassen.

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