Erstellt am 02.01.2014 um 22:33 Uhr von Snooker
Der BR fast Beschluss eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung durch einen Rechtsanwalt zu erwirken.
BR fast Beschluss Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen.
BR schreibt AG an und bittet um Kostenübernahme für den Rechtsanwalt.
Erstellt am 03.01.2014 um 08:21 Uhr von Emmelmann
Wenn der Anwalt nach §40 BetrVG beauftragt wird, dann muss keine Bitte um Kostenübernahme erfolgen, da es eine gerichtliche Vertretung ist.
Eine Bitte im Kostenübernahme erfolgt nur, wenn ein Anwalt nach §80 BetrVG als Sachverständiger beauftragt werden soll.
Erstellt am 03.01.2014 um 09:04 Uhr von gironimo
Irgendwann muss man dann doch mal zum Gericht, das sehe ich auch so. Und das der Anwalt dann als Rechtsvertretung keiner vorherigen Abstimmung mit dem Arbeitgeber bedarf, wie es bei Sachverständigen der Fall wäre, sehe ich auch so.
Andererseits - auch der BR kann doch die E-Stelle beschließen. Das erhöht vielleicht den Verhandlungswille.
Erstellt am 03.01.2014 um 10:29 Uhr von schmitti
Es ist ganz klar ausgeurteilt, dass ein nicht genehmigter DP nicht zur Anwendung kommen kann. Auch nicht als vorläufiger. Also wie Vorredener geschrieben zum Anwalt und per E-Verfügung die Umsetzung/Anwendung des DP untersagen lassen und für den Fall der Missachtung ein sehr deutliches Bußgeld festsetzen lassen.