Erstellt am 02.01.2014 um 13:41 Uhr von gironimo
Ich sehe da die Mitbestimmung aus dem § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Grundsätzlich kann der AG schon selbst entscheiden, ob er eigenes Personal nimmt oder fremd vergibt. Aber bei Fragen der ASI und Gesundheit, geht es im Zuge der Mitbestimmung auch um die Frage der Eignung der in Aussicht genommenen Personen.
Also lasst Euch erst einmal umfassend informieren, wer denn da extern den Job machen soll.
Ganz allgemein würde ich aber den Anlass nehmen, um dem AG einmal auf den Zahn zu fühlen, wie er es denn mit den §§ 75 Abs. 2 und 96 BetrVG hält.
Erstellt am 02.01.2014 um 14:04 Uhr von Rattle
Hallo,
der ArbG wird denn §100 BetrVG ziehen.
§76 Abs.2 und §96 BetrVG da fehlt leider "kommt eine einigung nicht zustande, so entscheidet die einigungsstelle" oder so ähnlich.
MFG
Erstellt am 02.01.2014 um 15:57 Uhr von betriebsratten
Nur mal by the Way:
Den Gefahrstoffbeauftragten gibts eigentlich nicht-er hat keine rechtliche Grundlage wie der Datenschutbeauftragte, der Betriebsbeauftragte für Abfall, der Immmissionsschutzbeauftragte, der Gefahrgutbeauftrate etc.
Deshalb ist es auch mit der Mitbestimmung schwierig.....
Viele Grüße von den Betriebsratten
Erstellt am 02.01.2014 um 18:34 Uhr von ActionHero
Keine rechtliche Grundlage?????
Ist ein Scherz oder?
Erstellt am 02.01.2014 um 20:34 Uhr von ActionHero
Der Gefahrstoffbeauftragte wird in der neuen GefStoffV zwar nicht definiert, es wird jedoch der Einsatz von fachkundigen Personen für die Gefährdungsbeurteilung verlangt (§7 Abs. 7 GefStoffV).
Hierfür kann vom Unternehmen eine fachkundige Person als Gefahrstoffbeauftragter ernannt werden, der umfassende Fachkenntnisse zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes nachweisen muss.
Wie das Kind letztlich heißt, ist hier auch zweitrangig.
Die gesetzliche Verpflichtung hierzu ergibt sich aus einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen.
Der technische Arbeitsschutz bildet hier den Kernbereich des Arbeitsschutzes. Zum technischen Arbeitsschutz gehören insbesondere die Bereiche:
Die Sicherheit von gefährlichen Anlagen, die Arbeitsstätten, der Schutz vor schädlichen Einwirkungen am Arbeitsplatz, die Gerätesicherheit, die Menschengerechte Gestaltung der Arbeit sowie die Organisation der Arbeitssicherheit in den Betrieben und und……
Wichtige Gesetze und Verordnungen zum technischen Arbeitsschutz sind beispielsweise:
Das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung und und……………
Neben den Gesetzen und Verordnungen gibt es weitere Regelungen, wie z.B. die Unfallverhütungsvorschriften. Darüber hinaus existieren noch technischen Regelwerke, die die gesetzlichen Vorschriften ergänzen und konkretisieren wie beispielsweise die für Gefahrstoffe, die für Arbeitsstätten und und….….., Weiter diverse Normen wie DIN, ISO und VDE-Bestimmungen und ähnliche Regelwerke.
Es wäre echt Top, wenn es immer soviele rechtliche Grundlagen geben würde......
Der Arbeitgeber ist zur Einhaltung der Normen des technischen Arbeitsschutzes verpflichtet. Die Einhaltung der Normen wird durch die Gewerbeaufsichtsämter, aber auch von den Berufsgenossenschaften überwacht.
Da es sich hier um eine gesetzliche Bringschuld eines AG handelt, besteht hier eigentlich nur ein Informationsrecht. Ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht kann zwar auch entstehen; hier kommt es dann aber immer auf den Einzelfall an und hängt von vielen zu berücksichtigen Faktoren ab. Es kann daher nicht generell mit Ja oder nein beantwortet werden.
Erstellt am 06.01.2014 um 12:56 Uhr von betriebsratten
@Actionhero
Nein-kein Scherz-und Du selbst hast es ja auch beschrieben.
Den eigentlichen "Gefahrstoffbeauftragten" der förmlich ernannt wird gibt es nicht. Unbenommen müssen die von Dir aufgezählten Aufgaben durch den Unternehmer bzw. im Zuge einer Delegation von einem dafür qualifizierten Mitarbeiter übernommen werden-aber das kann auch eine z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit sein.
Insofern haben wir beide recht :-) ist doch was-oder?