In unserem Unternehmen wurde innerbetrieblich ein Gefahrenstoffbeauftragter für 5 Wochenstunden ausgeschrieben. Beworben haben sich ein Mitarbeiter in Teilzeit innerbetrieblich und ein Mitarbeiter der Tochtergesellschaft / Vollzeitarbeiter.
Bereits 2 x hat der Betriebrat der Einstellung des externen Bewerbers unter Angabe von diversen Gründen abgelehnt.
Der innerbetriebliche Bewerber hat seine Bereitschaft zur Schulung bekräftigt, denn keiner hat die geforderte Ausbildung.
Nun hat die Geschäftsleitung uns mitgeteilt, dass man sich entschlossen hat, von der Einstellung von zusätzlichen Personal abzusehen und die Leistungen von der Tochtergesellschaft einzukaufen.
Hat der Betriebsrat in diesem Moment ein Mitbestimmungsrecht? Müssen wir diese Entscheidung so hinnehmen? Letztendlich wir der externe Bewerber diese Position bekommen, obwohl es im Unternehmen einen für uns fähigen Mitarbeiter gibt!