Kandidatur einer freigestellten Mitarbeiterin
Kann eine Mitarbeiterin, die z.Zt. vom Arbeitgeber b.a.w. freigestellt ist, sich als Kandidatin auf die Wählerliste setzen lassen
Community-Antworten (1)
02.01.2014 um 13:40 Uhr
Eine Mitarbeiterin setzt niemanden auf eine Wählerliste, das tut der Wahlvorstand nach entsprechendem Hinweis oder gar Beschwerde. Auf die Wählerliste kommen alle Mitarbeiter, die wählen dürfen (aktives Wahlrecht, § 7 BetrVG Wahlberechtigung). Kandidiert (passives Wahlrecht, § 8 Wählbarkeit) wird dann mittels eines Wahlvorschlages.
Passiv wahlberechtigt ist jeder Mitarbeiter, der (am Tag der Wahl) mindestens sechs Monate dabei ist. Ist dies der Fall, lautet die Antwort Ja.
Verwandte Themen
Vorrang bei Genehmigung Urlaub
ÄlterGuten Tag, wir haben zwei Mitarbeiter, die zum gleichen Zeitpunkt Urlaub haben möchten. Wir wissen, das wir für einzelne Mitarbeiter nicht tätig werden dürfen, möchten aber beratend zur Seite stehen.
Falsche Eingruppierung - wie kann der BR die richtige Eingruppierung durchsetzen?
ÄlterHallo, wir haben eine Anhörung erhalten für eine Mitarbeiterin, deren Gehalt erhöht werden soll. Bei uns wird nach Tarifgruppen bezahlt. Die Mitarbeiterin gehört schon seit längerer Zeit höher eingrup
Änderung des Arbeitsvertrages rechtens?
ÄlterHallo, eine Mitarbeiterin hat in ihrem Arbeitsvertrag folgenden Wortlaut stehen: "Ihre wöchentliche Arbeitzeit wird unter Berücksichtigung der gegebenen Pflegebedürftigkeit einer in Ihrem Haushalt
Elternzeitantrag befristeter Vertrag - Möglichkeit der Weiterbeschäftigung
ÄlterHallo liebe BR-Kollegen, folgende Situation: Eine Mitarbeiterin A. befindet sich seit 2010 bis 31.7.12 in Elternzeit (insg. 2 Jahre). Die Mitarbeiterin B. wurde befristet bis 31.7. als Elternze
Mobbing? Fehlverhalten?
ÄlterMitarbeiterin A stellt viele Fragen, Verbesserungsvorschläge und hält sich oft mit einem Thema auf - auch ein Thema was für andere nach 30 Minuten Diskussion abgeschlossen ist, wird von Ihr nach 2-3h