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Kandidatur einer freigestellten Mitarbeiterin

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sololavoro
Nov 2016 bearbeitet

Kann eine Mitarbeiterin, die z.Zt. vom Arbeitgeber b.a.w. freigestellt ist, sich als Kandidatin auf die Wählerliste setzen lassen

1.42001

Community-Antworten (1)

A
Aidan

02.01.2014 um 13:40 Uhr

Eine Mitarbeiterin setzt niemanden auf eine Wählerliste, das tut der Wahlvorstand nach entsprechendem Hinweis oder gar Beschwerde. Auf die Wählerliste kommen alle Mitarbeiter, die wählen dürfen (aktives Wahlrecht, § 7 BetrVG Wahlberechtigung). Kandidiert (passives Wahlrecht, § 8 Wählbarkeit) wird dann mittels eines Wahlvorschlages.

Passiv wahlberechtigt ist jeder Mitarbeiter, der (am Tag der Wahl) mindestens sechs Monate dabei ist. Ist dies der Fall, lautet die Antwort Ja.

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