Auszubildender als Wahlvorschlag
@snooker erstmal ein gutes gesundes neues Jahr. Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage mit dem Azubi. Der Azubi hat vor der Ausbildung bereits in unserem Unternehmen gearbeitet, ist also längst über die 6monatige Betriebszugehörigkeit bei uns und somit wählbar. Der Azubi ist sich im Klaren, dass er wählbar ist. (ich war mir nur nicht ganz sicher, weil er Azubi ist, und meine Kollegen der Meinung waren, dass Azubis abgesehen von Ausbildungsvertretung nicht in den Betriebsrat gewählt werden können).
Ich vermute mal im Forum ist noch jemand mit "meinem" Nicknamen "Lisbeth" aktiv, denn die Frage mit dem §18Aktiengesetz geht mich nichts an und kommt auch nicht von mir. --- dies nur zur Info ---
Auch allen anderen Helfern im Forum herzlichen Dank für die Hilfe und ein gutes neues Jahr. Gruß Lisbeth
Leider funktioniert mein Nickname jetzt nicht mehr.
Community-Antworten (2)
01.01.2014 um 19:25 Uhr
Gern geschehen. Es kann ja auch nie verkehrt sein einmal mehr zu Fragen als wie ne Sache vor die Wand fahren zu lassen. Mit dem Nicknamen das ist betrüblich, aber Du hast ja bestimmt schon mit bekommen das es hier manchmal zu geht wie bei den Hottentotten. :-)
01.01.2014 um 20:02 Uhr
Wenn es zu dem Thema noch etwas zu sagen gibt, was noch nicht gesagt worden sein sollte, bitte an die Frage weiter unten anfügen.
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