Auszubildender als Wahlvorschlag
Denn sachlich gesehen steht im § 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen (1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen.
Wenn Du nur andere hier anmachen kannst und offenbar Azubis diffamieren als nicht für BR tauglich also ungeeignet darstellen möchtest kann es einem nur sehr leid tun.
Falls Du doch noch echte sachliche und besonders auch für BR Neulinge Antworten hast kannst du diese hier gerne einstellen.
Sonst kann man allen nur raten, einfach Aussagen von Dir zu ingnorieren. Antwort 18 Erstellt am 30.12.2013 um 12:44 Uhr von schmitti 224354
Community-Antworten (8)
30.12.2013 um 16:29 Uhr
schmitti, statt hier andere anzumachen solltest du lesen was du kopierst.
wenn der arbeitgeber keinen bock auf den azubi aus dem betriebsrat hat, schreibt er es ihm einfach drei monate vor beendigung der ausbildung . nicht mehr, nicht weniger.
wenn dann einer daher kommt und sagt: "hey man sollte dem azubi aber sagen, dass er darurch nicht zwingend ne übernahme in der tasche hat, denn er ist schließlich keine jav"
fängst du an hier rumzustänkern.
"Wenn Du nur andere hier anmachen kannst und offenbar Azubis diffamieren als nicht für BR tauglich also ungeeignet darstellen möchtest kann es einem nur sehr leid tun."
diskutierst du immer so unsachlich und an den tatsachen vorbei? das was gesagt wurde hat rein gar nichts mit diffamieren zu tun, sondern das darstellen der möglichen folgen.
schmitti, du solltest dich etwas zügeln in deinen Diffamierungen;)
und snooker, warum tust du was du tust?
30.12.2013 um 16:39 Uhr
Nubbel, nun ich verstehe den Hinweis auf § 78a schon und deine Aussage hier nicht!
...wenn der arbeitgeber keinen bock auf den azubi aus dem betriebsrat hat, schreibt er es ihm einfach drei monate vor beendigung der ausbildung . nicht mehr, nicht weniger.
Do es gibt hier auch noch den Abs. 2 (2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden.
Das hier dann ggf ein ArbG dem AG doch die Nichtübernahme zugesteht dürfte doch sehr unwahrscheinlich bzw ganz selten nur sein.
...wenn dann einer daher kommt und sagt: "hey man sollte dem azubi aber sagen, dass er darurch nicht zwingend ne übernahme in der tasche hat, denn er ist schließlich keine jav" Diese Aussage ist doch voll daneben, denn der § 78a gilt auch für Azubi mit BR Mandat!
Weiter, habe ich bisher noch bei keiner Antwort einen echten Grund lesen können, warum man dem Azubi abraten sollte sich für das Mandat aufstellen zu lssen.
30.12.2013 um 17:15 Uhr
Klasse. Da sind die Lese-Profis beieinander. Wenn ein Azubi BR sein will - kein Ding, soll er/sie machen! Bedenkt bitte: Wenn er nicht gerade ein Überflieger IST, muss er sich regelmäßig ordentlich Strecken um einem Schmalspurdasein eines BRM (was vielen Fragesteller direkt oder indirekt hier regelmäßig vorgeworfen wird) eben NICHT zu fristen. Schulungen, Schulzeit, Abwesenheiten aus sonstigen Gründen, überbetriebliche Ausbildung fordern ihren Tribut. Und dann noch BRM sein (Termine, Sitzungen, AG-Gespräch, Schulungen etc...)? Gut, wenns klappt! Wenn nicht, haben so Blitzbirnen wie manch ein TE hier eine gewisses Maß an Mitschuld!
§ 78a BetrVG HILFT dann nämlich auch nicht automatisch oder zwingend. Noch was: Diffamieren kann schmitti oder charlys ganz offensichtlich besser als ich. Ich habe nämlich nichts dazu gesagt, etwas gegen Azubis im BR zu haben. Und das Herr Snooker nicht jeden geschriebenen Wortlaut so verstehen will (?), wie es geboten ist, muss nicht mehr bewiesen werden.
30.12.2013 um 17:51 Uhr
Kölner, mit dieser Aussage, müsste man auch Azubi abraten zur JAV anzutreten und sich wählen zu lassen. Denn auch hier bestehen zusätzliche Aufgaben.
Weiter hats Du zwar nicht direkt gesagt, dass Azubi nicht in in den Br sollen, hast aber der § 78a in Frage gestellt, zu mindest kann man die Aussage so deuten. Du hst weiter eben bisher keine klaren Gründe gegen die Kandidatur gesagt.
Letztlich kann ich es auch nicht nachvollziehen, dass man auch in der Zeit der Ausbildung nicht auch BRM sein kann. Denn diese Zeit für das Mandat verhindert nicht, dass man auch seine Ausbildung gut machen kann.
Es gibt weiter viele gute BRM welche auch im "normalen" Job stark gefordert und beansprucht werden und beides trotzdem gut machen.
Es sollte nur JDER egal ob AN oder Azubi sich immer vor der Kandidatur klar sein, dass ein BR Mandat Einsatz verlangt und oft hier die Belastung groß sein kann.
30.12.2013 um 17:57 Uhr
Kölner, Also, was ist oder wie kann man eine Aussage wie nun gamacht anders deuten. Azubi und BRM übetfordet? Ich traue Azubi durchaus zu beides gut zu machen. Also eine gute Ausbildung und Abschluss und gute BR,Arbeit. Denn ich schätze die Azubis.
30.12.2013 um 18:43 Uhr
Alles Gut! Du/Ihr wisst es besser. Ich erkenne das an und verabschiede mich aus dieser Diskussion. Ich freue mich für euch. Und: Immer schön sachlich und beim Thema bleiben, charlys. JAV und BRM ist ein Unterschied!
30.12.2013 um 18:56 Uhr
Eine einzige einzeilige Frage...... Kann ein Auszubildener der über 18 Jahr alt ist als Wahlvorschlag akzeptiert werden? .....und intressant was daraus gemacht wird. Hier wollen einige so Oberschlau sein und sind doch nicht weiter gekommen als normale Angestellte oder Arbeiter. Bei dem Perfekionismus die die hier an den Tag legen wollen muss der AG ja kuschen bis zum geht nicht mehr: Hier wird mal auf den (richtigerweise) auf den § 78 BetrVG hin gewiesen. Warum aber nur auf den 1. Absatz? dann wird auf Absatz 2 hin gewiesen. Und dann kommt wieder einer und sagt. § 78a BetrVG hilft auch nicht zwingend. Na toll, es werden Gesetze geschaffen nur weil zwischen der 77 und der 79 noch Platz war, oder wie darf man das verstehen? Mit euch in einem BR, wäre das selbe wie mit einem Eisverkäufer in der Arktis.
Nubbel fragt warum tust Du was Du tust Snooker? Andersrum frag ich, warum schreibt hier jemand Vorsicht Rainer, oder Klasse. Da sind die Profis beieinander,oder, wenn nicht haben so Blitzbirnen wie manch ein TE hier Mitschuld! Manch eine Antwort sollte sich anhand solcher Aussagen erübrigen. Ich bin nur jemand der hier Antworten auf Fragen versucht zu geben, unabhängig davon das ich auch den ein oder anderen hier persönlich kenne. Hier sind alle gleich und keine mehr oder weniger Wert. Ganz glich ob er Wissen hat oder nicht.
30.12.2013 um 19:21 Uhr
snooker, zu sagen: den kenn ich und darum kann man mich nicht einschüchtern, ist das allerletzte
schmitti, bist du auch so ne versauerte wie die ein oder andere hier die sich für was auch immer rächen will?
ein azubi sollte wissen worauf er sich da einlässt. nicht mehr und nicht weniger. und nichts anderes wurde hier gesagt.
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