Denn sachlich gesehen steht im § 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
(1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen.


Wenn Du nur andere hier anmachen kannst und offenbar Azubis diffamieren als nicht für BR tauglich also ungeeignet darstellen möchtest kann es einem nur sehr leid tun.

Falls Du doch noch echte sachliche und besonders auch für BR Neulinge Antworten hast kannst du diese hier gerne einstellen.

Sonst kann man allen nur raten, einfach Aussagen von Dir zu ingnorieren.
Antwort 18 Erstellt am 30.12.2013 um 12:44 Uhr von schmitti 224354