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Stützunterschrift

O
Oiskipoiski
Nov 2016 bearbeitet

Darf ein Auszubildender (volljährig und länger als 6 Monate im Betrieb) einen Wahlvorschlag (beim einfachen, einstufigen Wahlverfahren) stützen?

Ich bin der Meinung, dass auch ein Auszubildender als "normaler" Beschäftigter gilt?

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Community-Antworten (2)

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rolfo

22.04.2014 um 13:23 Uhr

Nicht nur das, er darf auch wählen und kann gewählt werden

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Oiskipoiski

22.04.2014 um 13:46 Uhr

So hab ich's mir auch gedacht.

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

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