Stützunterschrift
Darf ein Auszubildender (volljährig und länger als 6 Monate im Betrieb) einen Wahlvorschlag (beim einfachen, einstufigen Wahlverfahren) stützen?
Ich bin der Meinung, dass auch ein Auszubildender als "normaler" Beschäftigter gilt?
Community-Antworten (2)
22.04.2014 um 13:23 Uhr
Nicht nur das, er darf auch wählen und kann gewählt werden
22.04.2014 um 13:46 Uhr
So hab ich's mir auch gedacht.
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!
Verwandte Themen
Beeinflussung / Rücknahme von Stützunterschriften / Wahlberechtigung
ÄlterHallo! Ein paar Fragen und vielen Dank für schnelle Infos! Ein Kollege (ein i. V.) hatte bereits eine Stützunterschrift für einen Mitarbeiter (zur Zeit noch BR) geleistet. Aufgrund einer Unterha
Stützunterschriften des Bewerber/der Bewerberin
Wir wenden das vereinfachte einstufige Wahlverfahren an und sammeln derzeit die Wahlvorschläge mittels Formular 215 c : Einzelwahlvorschlag zur Betriebsratswahl. Der vorgeschlagene Mitarbeitende muss
Mitarbeiter hat eine Stützunterschrift geleistet und ist zum 01.04.06 aus der Firma ausgeschieden
ÄlterEin Mitarbeiter hat eine Stützunterschrift geleistet und ist zum 01.04.06 aus der Firma ausgeschieden. Die Wahl findet Mitte April statt. Meine Frage: Ist die Stützunterschrift gültig oder muss der
Stützunterschrift
ÄlterHallo zusammen, ich habe nur eine kurze Verständnisfrage als WV Habe heute am 2 Listen bekommen die morgen im Wahlvorstand besprochen und geprüft werden. Habe diese kurz überflogen und mir ist aufge
Stützunterschrift und Kandidatur auf einer Liste - gilt die Stützunterschrift auch für die anderen Kandidaten auf der Liste?
ÄlterKann ich als Kandidat auf einer Liste auch auf dieser Liste für die anderen Kandidaten meine Stützunterschrift abgeben?