Auszubildender als Wahlvorschlag
Kann ein Auszubildener der über 18 Jahr alt ist als Wahlvorschlag akzeptiert werden?
Community-Antworten (21)
29.12.2013 um 20:12 Uhr
Ja kann er
29.12.2013 um 20:26 Uhr
Er kann nicht akzeptiert werden. Er MUSS akzeptiert werden! Vermutlich tut er sich aber keinen Gefallen damit...
29.12.2013 um 20:58 Uhr
Wieso keinen Gefallen? Wenn er gewählt wird. Ablehnung durch den Arbeitgeber Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder des Betriebsrats, die sich in der Berufsausbildung befinden, haben nach Abschluss ihrer Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis. Diese Übernahmeverpflichtung soll die Ämterkontinuität der Arbeitnehmervertretungen gewährleisten und den Amtsträger vor nachteiligen Folgen bei seiner Amtsführung während des Berufsausbildungsverhältnisses schützen BAG v. 8.9.2010 - 7 ABR 33/09). Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen (§ 78a Abs.1 BetrVG). Dies gilt auch, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung endet (§ 78a Abs. 3 BetrVG).
29.12.2013 um 21:58 Uhr
Sei nicht naiv. Das meinte ich nicht...
29.12.2013 um 22:30 Uhr
Es reichen auch 18 Jahre, es muss nicht über 18 sein. Aber er/sie muss schon 6 Monate in der Firma sein.
29.12.2013 um 23:50 Uhr
Kölner, schon wieder einmal eine Deiner Anmetkungen bzw Deutungen die wohl keiner versteht. Kannst oder willst Du nicht wie andere hier für alle verständliche und klare Aussagen geben? Dann vielleicht besser gar keine.
30.12.2013 um 00:12 Uhr
Ein Mensch, der einem alles vorkaut, ist nicht besser als ein altes Kaugummi ohne Geschmack. Das interessante an deiner Aussage ist: Du empfindest Dich wesensgleich mit diesem alten Kaugummi!
Ein Azubi im BR... ...man kann sich doch wohl ausmalen, was das bedeuten kann.
30.12.2013 um 09:01 Uhr
....man kann sich ausmalen das das bedeutet, das der BR ein Stückchen weiter an die Auszubildenden ran kommt. .....es kann bedeuten das der BR der BR der Vergangenheit gute Arbeit geleistet hat. .....es kann bedeuten das sich auch die jüngeren wieder sozial angergieren. ....es kann bedeuten das dort das Potential sitzt, das die älteren BR Mitglieder sich wünschen wenn sie einmal als BR abtreten wollen oder auch so mal kürzer treten wollen.
In meiner Fantasie und mit meinem geschmacksintesiven Kaugummi könnte ich mir zum Beispiel vieles ausmalen, nur nicht das ich einem Menschen soziales Engergement abspreche nur weil er in der Ausbildung ist.
30.12.2013 um 09:57 Uhr
ne, aber man könnte ihn schützen. zb davor, dass die analoge anwendung des §78a betrvg nicht gesichert ist, auch wenn das hier zitiert wird
30.12.2013 um 10:06 Uhr
Ob sich die Kandidatur negativ auf das Ausbildungsverhältnis und des Übernahmewillens des AG auswirkt, hängt sicherlich von dem Klima zwischen BR und AG ab.
So gesehen würde ich diesen Punkt zwar mit dem Azubi diskutieren, ihn letztendlich aber nicht davon abhalten, tatsächlich zu kandidieren.
30.12.2013 um 10:17 Uhr
@gironimo Wer will ihn denn davon abhalten?
@Nubbel Erschreckend! Ganz langsam werde ich unruhig.
@Snooker Engagement! Kaugummi - es scheint so, dass Du einen Schuh- und einen Senfladen führst!
30.12.2013 um 12:42 Uhr
Demnach sollten wir dann zukünftig auch dafür plädieren das keine Auszubildenden in eine Jugend- und Auszubildendenvertretung kommen. Erklären wir das alles unseren Gewerkschaften mal. In dem Fall des Rückschrittes würde sich ein Schuhladen mit Jesuslatschen oder ein Restaurant mit Senfeiern rentieren. Armes Deutschland!!!
30.12.2013 um 12:45 Uhr
Du hast es nicht verstanden! Zieh Dir nicht jeden SCHUH an und Du musst auf nicht auf Dich bezogene Äusserungen nicht Deinen SENF dazugeben. Wir reden NICHT über die JAV (selektives lesen?). Und: AzuBi im BR bedeutet nicht automatisch das § 78a BetrVG hilft - sachlich gesehen!
30.12.2013 um 12:52 Uhr
Oder aber Du hast es nicht verstanden das ich hier auf die Vorstufe des BR---die Jugend und Auszubildendenvertretung--angespielt habe. Nicht nur Texte lesen....auch im Sinn verstehen.
30.12.2013 um 12:57 Uhr
@snooker 'Oder aber Du hast es nicht verstanden [...] angespielt habe.' Brüll! Das war sehr lustig und ist an Comedy nicht zu überbieten.
30.12.2013 um 13:00 Uhr
jav-------vorstufe des betriebsrates---------ich muß dringend schulen---------da scheint jede menge an mir vorbeigerannt zu sein
30.12.2013 um 13:07 Uhr
@ Lisbeth Die Antworten hast Du oben schon erhalten. Für den über 18 Jahre alten Auszubildenden zählt das selbe wie auch für alle anderen BR Kandidaten. Dies ist die Einzigst komplette Antwort auf deine gestellte Frage. Der Rest ist nur "Beiwerk". (mal abgesehen vom Stückwerk) GRINS
30.12.2013 um 13:44 Uhr
@Kölner
.......Und: AzuBi im BR bedeutet nicht automatisch das § 78a BetrVG gilt - sachlich gesehen!
Dann verstehe ich nicht, was Du für ein BetrVG hast.
Denn sachlich gesehen steht im § 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen (1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen.
Wenn Du nur andere hier anmachen kannst und offenbar Azubis diffamieren als nicht für BR tauglich also ungeeignet darstellen möchtest kann es einem nur sehr leid tun.
Falls Du doch noch echte sachliche und besonders auch für BR Neulinge Antworten hast kannst du diese hier gerne einstellen.
Sonst kann man allen nur raten, einfach Aussagen von Dir zu ingnorieren.
30.12.2013 um 13:57 Uhr
@schmitti
lass man.... ich oute mich mal als einer der ihn persönlich kennt. Und ich sage mal dazu, mich kann man nicht mehr angreifen. Wenn jemand aber permanent gegen alle solche Aussagen macht muss er sich nicht wundern wenn er selber zum Ziel wird. Dann soll man auch net jammern.
30.12.2013 um 14:58 Uhr
Schmitti, eben! Du verstehst es noch (?) nicht. Kein Problem. Aber nicht anfangen, dein nicht verstehen können anderen als Problem anzulasten.
Rainer, vorsichtig!
30.12.2013 um 15:12 Uhr
Bitte diskutieren Sie persönliche Angelegenheiten auf BR Talk. Vielen Dank.
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