Erstellt am 26.12.2013 um 16:17 Uhr von Tommyh
Oh entweder Seminare oder einen anderen Schriftführer wählen ohne Pc ist das Arbeiten mit Protokollen und Einladungen doch garnicht mehr zu denken! Die Zeit von Schreibmaschinen ist leider vorbei!
Erstellt am 26.12.2013 um 16:18 Uhr von schmitti
Als BRV leitest Du doch die Sitzung und MUSST die Niederschrift unterschreiben wie auch der der sie gefertigt hat. Daher bist Du auch verantwortlich dafür, dass die ordnungsgemäß gefertigt wird. Dieses unmittelbarnach der Sitzung, damit der Inhalt auch noch präsent isr.
Erstellt am 26.12.2013 um 16:22 Uhr von kratzbürste
Von welchem Protokoll sprichst Du. Das Protokoll der BR-Sitzung meinst Du ja wohl nicht. Da kann ja nichts im Protokoll der Geschäftsleitung drin stehen.
Aber was nutzt ein/e Schriftführer/in, die den Aufgaben nicht gerecht wird. Es gibt Seminare zu dem Thema.
>und musste feststellen dass wir dies nicht protokoliert haben< Wenn es um das Protokoll der BR-Sitzung geht, musst Du es doch unterschrieben haben. Das ist eine der Anforderungen. Lese mal § 34 BetrVG
Erstellt am 26.12.2013 um 20:18 Uhr von Hacky
Wir hatten eine Sitzung mit 2 Mitgliedern der GL dabei wurde etwas besprochen wo wir uns jetzt nichts sicher sind dass wir der gleichen Meinung sind wie die beiden Mitglieder der GL.
Erstellt am 26.12.2013 um 22:39 Uhr von Hartmut
Hallo Hacky, ich meine auch, da ist was im Argen bei euch. Ihr erinnert euch nicht an Beschlüsse. Ihr habt keine Schreibkraft, die mit PC umgehen kann. Und mir scheint auch fast, es ist euch nicht klar, wie so ein Protokoll auszusehen hat. Ihr braucht Schulungen, alle, dringend. Die Schreibkraft, wie man schreibkraftet, und der Betriebsrat, wie man betriebsratet.
Erstellt am 26.12.2013 um 23:29 Uhr von Hacky
Hallo Hartmut
Mag schon sein dass wir Schulungen brauchen, was wir dringender bräiuchten wären Leute die freiwillig Betriebsräte werden wollen,denn wir mussten unsere Betriebsratswahlen vorziehen weil wir unter unsere mindeststärke von einem gewählten 7er Betriesrat gerutscht sind, da wir nur noch 95 wahlberechtigte Arbeitnehmer sind wurde nun ein 5er Betriebsrat gewählt, wenn sich dann nur 6 Leute aufstellen davon die Schreibkraft die eine einfach Arbeiterin ist die in 3 Jahren in Rente geht dann noch ein türkischer Arbeitskollege der der deutschen Sprache nicht mächtig ist und auch ich bin nicht der Bürokrat sondern auch eher der einfache Schlosser der mit Büro und Computer so viel am Hut hat dass es zum E-Mail und ab und zu mal einen Brief schreiben reicht
Erstellt am 26.12.2013 um 23:42 Uhr von Kölner
Ruhig Blut. Rom würde auch nicht an einem Tag niedergerissen.
Schlau reden und jemandem anraten ein Schriftführerseminar besuchen zu lassen sind schon recht dreist, da diese zumeist nur beutelschneiderei sind. Zumal: Man kann das, was man da in einer Woche lernt regelmäßig auch in ein, zwei Stunden erlernen.
Da sind andere Seminare besser und effektiver und gerade auch für die schriftführung geeignet.
Was eure Situation betrifft: So ist das. Aber nicht bange machen. Man kann auch einfach mal eine Niederschrift mit den wichtigsten Beschlüssen anfertigen, auch handschriftlich. Da muss nix perfekt sein...
Erstellt am 27.12.2013 um 06:14 Uhr von Hartmut
Hallo Hacky, mein Rat war so negativ gar nicht gemeint. Aber wenn das Protokoll nicht stimmt, dann sind Beschlüsse darin eventuell gefährdet. Das Protokoll ist immer auch das Erste, woran sich ein negativ gesonnener Arbeitgeber zu schaffen macht. Versucht diese Schulungen zu organisieren. Nichts für ungut.
Erstellt am 27.12.2013 um 09:02 Uhr von gironimo
Selbst mit richtigem Protokoll kann man immer noch anderer Meinung sein.
Im Zweifel hilft, noch einmal miteinander zu reden und ggf. missverständliche Punkte noch einmal zu konkretisieren.
Erstellt am 27.12.2013 um 09:41 Uhr von blackjack
##......wo wir uns jetzt nichts sicher sind dass wir der gleichen Meinung sind wie die beiden Mitglieder der GL. ##
Wie wärs mit einem Diktiergerät, da könnt ihr eure Meinung nochmal abhören wenn man sich nicht mehr erinnern kann.
Erstellt am 27.12.2013 um 12:19 Uhr von seesee
Bei uns werden die Gespräche mit GF während des Gesprächs per Laptop und Beamer protokolliert. Da gibts auch schon mal Diskussionen über Formulierungen und WAS ins Protokoll hinein geschrieben wird. Diese Lösung hat sich als praktikabel erwiesen.
Erstellt am 28.12.2013 um 10:22 Uhr von Hoppel
@ blackjack
"Wie wärs mit einem Diktiergerät, da könnt ihr eure Meinung nochmal abhören wenn man sich nicht mehr erinnern kann."
Ganz schlechte Idee ...
1. muss JEDER Teilnehmer mit der Aufzeichnung einverstanden sein
2. Gibt das BetrVG vor, dass eine Sitzungsniederschrift unverzüglich zu erstellen ist
3. Selbst wenn jeder TE mit der Aufzeichnung einverstanden wäre, ist der Zweck erfüllt, sobald das Protokoll geschrieben ist. Dann sind die Aufzeichnungen zu löschen!
@ Hacky
Bezogen auf Euer aktuelles Problem -unterschiedliche Meinung AG & BR- hat gironimo den einzig richtigen Hinweis gegeben. Setzt den Punkt noch mal auf die Tagesordnung der nächsten BR-Sitzung und redet noch mal miteinander.
Was die fehlenden/unvollständigen Sitzungsniederschriften betrifft, hast vor allen Dingen Du in Deiner Rolle als BRV ein Problem. Der BRV ist verantwortlich für die ordnungsgemäße rechtzeitige Ladung zur BRV-Sitzung UND für die Sitzungsniederschriften.
Gewöhnt Euch umgehend an, zumindest ein Ergebnisprotokoll zu schreiben.
Tag, Zeit, Ort der BR Sitzung
Teilnehmerliste > JEDER Teilnehmer muss seine Teilnahme mit Unterschrift quittieren
Tagesordnungspunkte > ggf. stichpunktartiger Verlauf der Meinungsbildung
Wortlaut Beschlussfassung inkl. Abstimmungsergebnis
Was Du definitiv NICHT tun solltest ist, bereits geschriebene und unterzeichnete Protokolle nachträglich ergänzen. Eine Sitzungsniederschrift stellt eine Urkunde im privatrechtlichen Sinne dar. Jede Veränderung dieser Urkunde entspricht dem Tatbestand einer Urkundenfälschung iSd StGB.
Auch ist der Hinweis " Das Protokoll ist immer auch das Erste, woran sich ein negativ gesonnener Arbeitgeber zu schaffen macht." daneben. Dem AG steht ledig ein Auszug des gemeinsamen Teils einer Sitzung zu > 34 Abs.2 § BetrVG. Der AG kann sich somit überhaupt nicht am Protokoll zu schaffen machen, da er das überhaupt nicht einsehen darf.
Nebenbei bemerkt: Die Rechtsgültigkeit von gefassten Beschlüssen ist NICHT davon abhängig, ob diese in einem Protokoll schriftlich aufgenommen wurden. Aber die Beweisbarkeit leidet natürlich ...
Ausnahme: Beschlüsse deren Schriftform vom Gesetz vorgeschrieben sind > § 27, 28 BetrVG
Summa summarum bleibt Dir nichts anderes übrig, als dafür Sorge tragen zu müssen, dass Niederschriften dem Gesetz entsprechend geschrieben werden; dafür muss man kein Computerfachmann sein und Übung macht den Meister ...
Erstellt am 28.12.2013 um 17:27 Uhr von hartmut
Hallo Hoppel, du jonglierst da ja mit vielen Dingen gleichzeitig. Nein, nicht jede Veränderung einer Urkunde ist Urkundenfälschung. Wenn dem so wäre, stünde unsere Wirtschaft ziemlich still. Aber das ist off-topic, wir sprechen hier über das Betriebsratsprotokoll.
Das Protokoll und die Anforderungen daran darfst du nicht unterschätzen bitte. Selbstverständlich steht dem AG regelmäßig nur der Auszug zu, der seiner Teilnahme an der Sitzung entspricht. Aber es gibt ja nicht nur nette Arbeitgeber, so wie deinen. Es gibt auch weniger nette. Und wenn die ein Protokoll angreifen wollen, dann erheben sie Einwendungen (hierzu sehr gut: Fitting zu §34 BetrVG, Rn 28-32). Oder sie bezweifeln die Rechtskraft von Beschlüssen.
Immer wieder muss das Protokoll herhalten. Es ist der beliebteste Angriffspunkt der weniger netten AG und noch mehr, deren Rechtsanwälte. Und leider auch der effektivste.