Erstellt am 06.12.2006 um 22:03 Uhr von Mona-Lisa
@crystal,
mit Nachrücker meinst Du ein Ersatzmitglied, das ein verhindertes BR-Mitglied vertritt?
In dem Moment, in dem das reguläre BR-Mitglied verhindert ist.
Also Montagmorgen meldet sich der Kollege krank, damit tritt das Ersatzmitglied mit allen Rechten und Pflichten an seine Stelle.
Die Protokolle per email zu versenden, sehe ich als problematisch! Ich persönlich halte nicht viel davon!
Besser wäre es doch, einen Abzug des Protokolles zu Händen eines BR-Mitglied's zu schicken, der es an geeigneter Stelle im anderen Betriebsteil deponiert (Ordner!), der nur für BR-Mitglieder zugänglich ist.
Abschliessbarer Schrank zum Beispiel...
Erstellt am 06.12.2006 um 22:03 Uhr von BR-Jungspund
Sobald ein ordentliches BR-Mitglied verhindert ist, rückt das zuständige Ersatzmitglied nach ! (Bis die "Verhinderung" vorüber ist. Protokolle werden entweder per Post oder per e-mail verschickt, an die Ersatzmitglieder jedoch nur, wenn sie auch an der Sitzung teilgenommen haben.
Gruß
Erstellt am 12.12.2006 um 08:02 Uhr von BR-Unwissender
Hallo,
vielen Dank für die Beiträge. Leider sind diese doch sehr schwammig. Gibt es keine klaren Regelungen?
1. sind Protokolle per E-Mail zulässig?
2. Bin ich berechtigt als geladenes Ersatzmitglied das letzte Protokoll zu lesen?
3. Kann ich dann auch über die Genehmigung des letzten Protokolls mit abstimmen
obwohl ich es nur gelesen und nicht selber an der Sitzung teilgenommen habe?
Über klare Antworten würde ich mich freuen weil wir ein riesiges Problem daraus gemacht haben.
Erstellt am 12.12.2006 um 10:28 Uhr von Kölner
@BR-Unwissender
zu 1: sie werden damit - isoliert betrachtet - zwar nicht gültig, aber zur Kenntnissnahme wäre eine solche Versendung i.O.
zu 2: Du bist berechtigt ALLE Protokolle zu lesen, wenn Du "geladenes Ersatzmitglied bist"
zu3: Kannst Du...obwohl ein solches Protokoll damit nicht gültiger wird. Die Unterschriften des BRV und des Protokollführers machen die Sitzungsniederschrift gültig. Und das das kann bereits weit vor der Sitzung sein...
Privaturkundenrecht!
Erstellt am 12.12.2006 um 10:30 Uhr von Rattle
hallo, BR-Unwissender
im §25 BetrVG mit kommentar sind die rechte und pflichten der ersatzmitglieder geregelt.
mfg