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kurzfristiger Dienst, Fortsetzung

N
nicoline
Jan 2018 bearbeitet

Meine PDL hat mich vorhin angerufen um mir mitzuteilen das ich morgen arbeiten muß. Ich habe ihr gesagt dass das nicht geht. Sie sagte daraufhin nur dass das gehen muß. Was soll ich jetzt machen? Erstellt am 23.12.2013 um 20:49 Uhr von Miranda

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Community-Antworten (22)

B
BRMtgl

25.12.2013 um 12:35 Uhr

@nicoline, warum setzt Du eine fremden Beitrag wieder ein und dazu untet anderem Betreff? @Tommyh, selbstverständlich muss ein AN an einem freien Tag ggf Mehrarbeit leisten, sofern sie angeirdnet und der VR zugestimmt hat leisten, also arbeiten. Ausnahme nur, wenn Mehrarbeit weder lt TV noch im ArbV nicht geleistet werden muss, was aber wohl nur in ganz großen Ausnahmen heute nich gegeben ist. Sonst gelten hier nur die Grenzen des ArbZG. @Snooker, klar sollte man möglichst solche Notfälle und Einsätze möglichst in einer BV regeln. Wie auch Themen wie Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft. Doch letztlich kann in Notfällen der AG auch im Rahmen des Direktionsrechtes handeln, klat auch hier die MB beachtend. Der AG kann aber auch gem § 100 handeln. Es dürfte wohl im Pflegebereich, gleich ob Alten oder Krankenpflege wohl keine "Ersatzmannschaft" geben, welchecdarauf wartet hier im Notfall zum Einsatz/Arbeiten gerufen werden kann. Fazit: Der AG kann hier nur auf Arbeitsfreie AN zurückgreifen. PS: Bei Notfällen kann ein AG sogar AN zur Mehrarbeit heranziehen, welche nicht durch ArbV/TV zu Mehrarbeit verpflichtet sind. Wäre hier bei Pflegekräfte somit nur zu klären, was ist hier ein solcher Notfall ist. Menschen welche zwingend ubd dringend auf Hilfe angewesen sind, weil sonst Gefahr für due Gesundheit oder gsr Leben besteht dürfte aber wohl als Notfall einzustufen sein.

N
nicoline

25.12.2013 um 12:41 Uhr

Der Admin selektiert mal wieder, wie, was, wo geschrieben werden darf. Dann versuche ich mal wieder, auf diese Weise den thread fortzusetzen. Miranda, Deine Frage war, was soll ich jetzt machen? Die Entscheidung was Du jetzt machen sollst, kann Dir keiner abnehmen. Zu den rechtlichen Grundlagen kann man aber folgendes sagen: ... Meine PDL hat mich vorhin angerufen => Du bist nicht dazu verpflichtet, während Deiner Freizeit dienstliche Gespräche zu führen, Du musst nicht einmal an das Telefon gehen, wenn Du siehst, das es ein dienstliches Gespräch werden wird. ...um mir mitzuteilen das ich morgen arbeiten muß => Die Weisungsbefugnis des AG erstreckt sich ausschließlich auf die Dienstzeit. Während Du frei hast, ist der AG nicht befugt, Dir Anordnungen zu geben. Eine Dienstverpflichtung gibt es nicht.

Vielleicht schaust Du hier mal rein:

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/meinfrei1.htm

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schutzbrief.pdf

Die rechtliche Situation ist das Eine, der gelebte Alltag das Andere. Die Frage ist hier, wieviel Kraft hast Du, NEIN zu sagen. In Krankenhäusern, wie in (Alten)Pflegeeinrichtungen ist die personelle Situation, aufgrund der nicht ausreichenden Re-Finanzierung durch die Kassen, in der Regel desaströs. Selbst dort, wo es BR gibt, ist dieses Verhalten der Vorgesetzten an der Tagesordnung, weil es eben nicht die Normalität ist, dass es ein organisiertes Ausfallmanagement wie Rufbereitschaft oder Springerpool gibt. Anrufe in der Freizeit sind die Regel und das "schlechte Gewissen" gegenüber den Kollegen ist das billigste Ausfallmanagement, was die AG sich wünschen können. Es klappt fast immer, also, warum sollten sie sich bemühen, es anders zu regeln. Das

Ich würde mit dem Arbeitgeber handeln (was gibst Du mir, wenn ich kurzfristig komme.....)

wäre genau die richtige Art, zu reagieren, wenn man es denn noch schafft, alles umzuorganisieren, was man sich für den freien Tag vorgenommen hat. Leider ist es aber auch so, dass es so gut wie nie ein Angebot geben wird, eher Drohungen mit arbeitsrechtlichen Schritten, wenn man nicht gewillt oder wenn es einem tatsächlich unmöglich ist zu kommen.

Zurück zu Deiner Frage: Was soll ich jetzt machen.

Wenn Du den Mut und die Kraft hast es durchzuhalten, sag "Nein, ich kann nicht". Am Meisten erreicht man, wenn sich die KollegInnen einig sind, dann lastet es nicht auf den Schultern einer Person. Es würde ja schon reichen, wenn mal eine Station oder ein WB anfängt und geschlossen konsquent "NEIN" sagt zum Einspringen. Aber auch Du allein hast das Recht "NEIN" zu sagen, denn ein Notfall sind immer wieder eintretende Krankheitsfälle nicht. Darauf hat der AG sich in seiner Personalplanung einzurichten.

Solltet ihr einen BR haben, müsstet ihr den mal in Kenntnis setzen, damit er dazu etwas regelt.

Ich wünsche Dir alles Gute und Kraft für die Zukunft.

J
juliusi

25.12.2013 um 12:52 Uhr

Tommyh, was verstehst Du unter Mehrarbeit und wann diese erfolgt, erfolgen kann? Dich wohl nur zu Zeiten wo ein AN sonst Dienstfrei hat. Dr Koll. hier kann man nur empfehlen im Frei nicht mehr für den AG ansprechbar zu sein. Dann kann man auch keine solche Anrufe bekommen. Bei modernen Telefonen kann man diese so einstellen, dass bestimmte Anrufer/Telefonnummern immer nur das Besetzzeichen bekommen beim Anruf, also nie durchkommen. Ggf hilft hier auch der Provider.

H
Hartmut

25.12.2013 um 12:55 Uhr

Hallo Miranda, falls du hier vorbeischaust - Es würde mich interessieren zu erfahren, was du nun getan hast bzw. wie die PDL reagiert hat. Falls du Hilfe brauchst, einfach wieder posten.

N
nicoline

25.12.2013 um 13:08 Uhr

Der AG kann aber auch gem § 100 handeln. Das kann er nicht. Denn der § 100 sagt:

Der Arbeitgeber kann, wenn dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, die personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 vorläufig durchführen, bevor der Betriebsrat sich geäußert oder wenn er die Zustimmung verweigert hat.

§ 99 Abs. 1 Satz 1 spricht von: Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung

Das was hier besprochen wird, fällt nicht unter diese 4 Begriffe.

S
Snooker

25.12.2013 um 14:13 Uhr

@BRMtgl

Wenn es solche Springer im Alten-oder Pflegebereich in der ein oder anderen Intitution noch nicht gibt, dann wird es aber höchste zeit das gehandelt wird. Den Rest hat nicoline ja schon zum 100er gesagt.

J
juliusi

25.12.2013 um 15:01 Uhr

Snooker, Springer spring in dienstplanmäßiges Frei ein. Nicht aber in wegen AU fehlende Schichten. Denn diese sind nicht planbar und es könnte auch ggf mehrere AN zeitgleich treffen. Hier hilft also kein Springer sondern nur ein Dienstfreier-AN im Rahmen von Mehrarbeit, auch weil der Springer ja schon für den dienstplanmäßig freien AN im Einsatz ist, also nicht auch noch zusätzlich/zeitgleich AU Vertretung machen kann.

N
nicoline

25.12.2013 um 16:01 Uhr

juliusi, *Springer spring in dienstplanmäßiges Frei ein. Nicht aber in wegen AU fehlende Schichten. * Das kannst Du so ausschließlich gar nicht sagen, es kommt doch darauf an, was dazu in den Betrieben geregelt ist. Warum sollte ein Springer für dienstplanmäßiges Frei einspringen? Wenn nicht mal dann die nötigste Besetzung gewährleistet ist, na danke! Bei jeder Personalberechnung muss doch die wöchentliche Arbeitszeit und auch Ausfall mit berechnet werden. Ein Springer sollte eben sehr wohl möglichst dann einspringen, wenn unvorhergesehene Ereignisse wie GEHÄUFTER Krankheitsausfall auftreten. Das geht aber nur mit Personal,welches man zusätzlich einstellt und ließe sich so gestalten, dass auch die Beschäftigten im Springerpool einen verbindlichen Dienstplan haben und innerhalb ihrer vorgeplanten Schicht dort aushelfen, wo Not an Personal ist. Auch mit einem Pool ist es nicht einfach, alle Eventualitäten abzudecken, aber immer noch besser, als keiner. Und sollte mal kein Bedarf für "Einsprigen" sein, können sie eingesetzt werden, um Schichten besser auszustatten, damit die Arbeit mal in Ruhe und nicht im Laufschritt erledigt werden kann. Oder, um Arbeiten zu erledigen, die aufgrund der schlechten Personalsituation ewig liegengeblieben ist. Das machen die AG aber eben nicht, weil es zusätzlich Geld kostet. Lieber bedienen sie sich des schlechten Gewissens all derer, die sowieso schon bis über den Rand ihrer Kraft arbeiten => all zu häufig gelebter Alltag in sozialen Einrichtungen.

S
Snooker

25.12.2013 um 17:07 Uhr

juliusi

Wenn dies nicht so ganz Dein Thema ist, warum nicht einfach mal still schweigen. In dem Betrieb wo ich tätig war haben wir es per BV geregelt bekommen und für alle Seiten zufriedenstellend gelebt.

T
tommyh

25.12.2013 um 17:30 Uhr

@BrMtgl wer hat dir sowas erzählt Dein Chef? Der Dienstplan ist bindend hat der Arbeitnehmer frei kann er machen was er will! Ruft der Vorgesetzte an kann der AN selber entscheiden ob er einspringen will! Ob der Dienstplaner seine Krankheitsfälle mit Springer oder anders abdeckt ist sein Problem! Eigentlich hat Nicoline alles gesagt ich bin aber erstaunt das einige BR mitglieder Arbeitnehmer ihre Rechte einfach absprechen wollen.

C
Charlys

25.12.2013 um 22:36 Uhr

Tommxh, du hast wohl das Thema, wann müssen AN Mehrarbeit leisten immer noch nicht verstanden. Auch dass dieses nichts mit Dienstplanänderungen zu tun hat. Weiter auch, dass hier der AG in die Freizeit eingreifen kann und darf. Er muss nur die MB beachten.

S
Snooker

25.12.2013 um 22:50 Uhr

Charly Wenn ein AN in seiner Freizeit nicht ans tele geht, kann der AG in rein gar nichts eingreifen. Und kein AG den AN verpflichten sich ein Handy an zu schaffen.

N
nicoline

26.12.2013 um 00:33 Uhr

Charlys, AN müssen auf Anordnung Mehrarbeit leisten, sofern es im AV oder TV so vorgesehen ist.Du scheinst aber dieses nicht verstanden zu haben: Die Weisungsbefugnis des AG erstreckt sich ausschließlich auf die Dienstzeit. Während Du frei hast, ist der AG nicht befugt, Dir Anordnungen zu geben. Eine Dienstverpflichtung gibt es nicht.

Und selbstverständlich hat angeordnete Mehrarbeit etwas mit Dienstplanänderung zu tun, die mitbestimmungspflichtig ist, das es sich um Beginn und Ende der Arbeitzeit handelt, mal ganz abgesehen davon, dass ein einmal veröffentlichter Dienstplan verbindlich ist und zwar für beide Seiten.

*Weiter auch, dass hier der AG in die Freizeit eingreifen kann und darf. Ja genau, der AG darf machen, was er möchte, der AN aber in diesem Falle auch. Er muss nicht an das Telefon gehen und selbst wenn er rangeht, darf er nein sagen und muss nicht kommen. Aber glaub ruhig weiter, was Du schreibst, wir hier arbeiten ja, dem Himmel sei Dank, nicht in Deinem Betrieb.

T
tommyh

26.12.2013 um 00:59 Uhr

Danke Nicoline dem Charlie ist wohl ne Christbaumkugel an den Kopf geflogen! Leibeigenschaft ist schon lange abgeschafft auch wenn grade im sozialen Bereich es viele noch nicht wissen!

R
Rattle

26.12.2013 um 07:07 Uhr

Hallo,

immer wieder spannend mit welchen aussagen ein ArG arbeitnehmer in tumultartigen diskussionen bringen an. ich denke auch der arbeitnehmer ist wie vom ArG angestrebt zur arbeit erschienen.

MFG

N
nicoline

26.12.2013 um 10:51 Uhr

Leibeigenschaft ist schon lange abgeschafft auch wenn grade im sozialen Bereich es viele noch nicht wissen! Genau so ist es!

der arbeitnehmer ist wie vom ArG angestrebt zur arbeit erschienen. Das glaube ich auch.

T
tommyh

26.12.2013 um 14:49 Uhr

Bei uns sind solche ,,Drohanrufe,, dem Dienstplaner verboten worden nachdem der Betriebsrat Druck beim GL gemacht hat. Was dabei raus gekommen ist, dass die Mitarbeiter viel eher bereit sind mal einzuspringen wenn sie nix vorhaben aber wissen das sie freie Tage in Ruhe verplanen können. Geht also auch im sozialen Bereich :-)

N
nicoline

26.12.2013 um 20:58 Uhr

Bei uns sind solche ,,Drohanrufe,, dem Dienstplaner verboten worden nachdem der Betriebsrat Druck beim GL gemacht hat. Ihr Glücklichen. Haben wir auch versucht, die Antwort der GF war: "Die Stationsleitungen und PDL dürfen anrufen, wen sie wollen." Null Chance auf Änderung.Die Stationsleitungen geben den Druck der PDL, die von der GF unter Druck gesetzt werden, direkt an die nachgeordneten MA weiter und betrachten uns eher als Feind, denn als Unterstützung, wenn wir die MA über ihre Rechte aufklären. Paradox alles, aber, das kommt davon:

http://www.bgm-bielefeld.de/downloads/ws111019bgm001pet_a.pdf

rate jedem BR hierzu ein Seminar zu besuchen, dammit man wenigsten weiß, woher es kommt.

T
tommyh

26.12.2013 um 22:35 Uhr

Na so recht wars unseren Gl auch nicht aber Alternative wars Mitarbeiter gehen nicht mehr ans Telefon, Jegliche Sonderdienste ausserhalb des Dienstplans werden verweigert, Gespräche darüber finden nur noch in Anwesenheit des BR statt. Auf einmal war die Bereitschaft da nach unseren Regeln zu spielen :-)

M
Miranda

04.01.2014 um 13:14 Uhr

Ich war nicht zur Arbeit erschienen, und jetzt bin ich arbeitslos

M
Miranda

04.01.2014 um 13:47 Uhr

Danke Snooker und nicoline

S
Snooker

04.01.2014 um 14:05 Uhr

Sollte es tatsächlich die echte Miranda sein, kann man ihr nur raten Kündigungsschutzklage ein zu reichen. Sorry wenn ich hier an der Echtheit zweifel. Man schaue sich aber an wie Miranda vorher geschrieben hat und nu die beiden abgehackten Sätze. Seht euch dann auch den Vergleich zu @Lisbeth Threads an, wo plötzlich was unter ihrem Namen auf tauchte was sie nie selbst gepostet hat.

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