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Abmeldung zur WV-Tätigkeit

V
Vorfelder
Nov 2016 bearbeitet

Noch ne Frage. Muss sich auch ein WVM zur WV-Tätigkeit abmelden, so wie ein BRM zur BR-Tätigkeit? Die Leute die ich das frage sagen alle 'ja klar', aber keiner kann mir sagen wo das geschrieben steht. Danke.

2.572019

Community-Antworten (19)

H
Hartmut Akzeptiert

24.12.2013 um 17:56 Uhr

Hallo Vorfelder, das steht so 1:1 nirgendwo geschrieben, kannst aufhören zu suchen. Aber meld dich trotzdem besser ab/an. Es gibt wirklich keinen Grund, es nicht zu tun.

G
gironimo

24.12.2013 um 10:20 Uhr

Der Freistellungsanspruch richtet sich nach den Regeln des § 37 BetrVG (Ehrenamtliche Tätigkeit) und die dazu gehörende Rechtsprechung.

Also ja - an- und abmelden.

V
Vorfelder

24.12.2013 um 10:34 Uhr

Also ich bin ja nicht der Größte im Denken, aber Lesen kann ich. Der §37 spricht nur vom BR. Auch in der Rechtsprechung immer nur BR, BR, BR ... nix WV. Ich brauch was handfestes.

H
Hoppel

24.12.2013 um 11:06 Uhr

@ Vorfelder

Man stelle sich vor, AN Müller verlässt einfach mal so für X Stunden seinen Arbeitsplatz, ohne sich für erforderliche Tätigkeit im WV abgemeldet zu haben.

Was glaubst Du, was passieren wird?

Liest man sich aber mal den § 20 Abs.3 BetrVG durch, steht darin geschrieben, dass Versäumnisse der Arbeitszeit die zur Betätigung im Wahlvorstand erforderlich sind, den AG nicht zur Entgeltkürzung berechtigen.

Im Umkehrschluss muss der AG also in Kenntnis gesetzt werden, dass man seinen arbeitsvertraglichen Pflichten aufgrund erforderlicher Tätigkeit als Mitglied des WV nicht nachkommen kann. Und wie macht man das? Man meldet sich für die Tätigkeit im WV ab und meldet sich wieder zurück!

Reicht Dir das? Warum stellt sich die Frage überhaupt? Schon der gesunde Menschenverstand sollte einem sagen, dass hier Regeln zu beachten sind.

B
blackjack

24.12.2013 um 11:07 Uhr

Dem Wahlvorstand steht bei der Einschätzung, was erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu, den er nach den für den Betriebsrat im Rahmen der §§ 40, 37 II, VI BetrVG geltenden Grundsätzen zu beachten hat (BAG AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 13). Zu den Sachkosten gehören sämtliche Sachkosten der Ge­schäftsführung des Wahlvorstands, also zum Beispiel die Überlassung von Räumen, Büroeinrichtung, einschlägigen Gesetzestexte und Kommentarliteratur, Büromaterial, Telefon und Porto, Stimmzettel, Wahlurnen, Wahlkabinen.

Der Arbeitgeber hat zudem die persönlichen Kosten der Mitglieder des Wahlvorstands zu tragen. Dazu gehören neben der bezahlten Freistellung für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 20 III S. 2 BetrVG vor allem die Kosten einer notwendigen und angemessenen Schulung, um die Mitglieder des Wahlvorstands adäquat auf ihre Aufgaben vorzubereiten.

Quelle: ArbRAktuell 2010, 239

H
Hoppel

25.12.2013 um 13:38 Uhr

Meldet sich ein Mitglied des WV nicht für erforderliche Tätigkeiten im WV ab und zurück, stehen dem AG probate "Heilmittel" zur Verfügung ...

  1. Er mahnt den AN ab
  2. Er kürzt den Lohn/das Gehalt um die entsprechend UNENTSCHULDIGTEN Fehlzeiten!

Im zweiten Fall hat das WV Mitglied dann das zweifelhafte Vergnügen, im Rahmen einer Lohnklage darlegen und ggf. beweisen zu dürfen, dass die Versäumnis der Arbeitszeit zur Betätigung im WV erforderlich war.

Wünsche noch viel Freude bei der Diskussion darüber, ob Ab- und Rückmeldepflichten analog BRM gelten oder nicht!

@ Hartmut

Da Du ja nach eigenen Angaben auf zwei Kommentare zum BetrVG zurückgreifen kannst, hätte Dir auffallen können, dass immer wieder auf die analoge Anwendung des § 37 BetrVG verwiesen wird. Komisch, nicht wahr?

Kleiner Tipp: Es ist ein Ammenmärchen, dass man im Schlaf lernt, indem Bücher unter´s Kopfkissen gelegt werden.

K
Kölner

25.12.2013 um 14:16 Uhr

Es ist doch echt ein Treppenwitz, dass die Antwort von Hartmut auch noch die hilfreichste sein soll... Man, man, man - diese Forum verkommt zu nem Haufen Komikern, Doublenicks und Schmutzwäschewaschern a la actionhero, Nubbel und Konsorten.

A
ActionHero

25.12.2013 um 14:46 Uhr

Meinst Du nicht, es wäre besser sich mit den hier Genannten direkt auseinanderzusetzen, anstatt hier nur zu Diffamierungen zu greifen, die einen letztlich doch nur selbst in einem gewissen Licht dastehen lassen und ansonsten überhaupt nichts Vernünftiges aussagt?

Nicht dass der Weihnachtsmann nachher wieder was abholt…

K
Kölner

25.12.2013 um 15:02 Uhr

Nein. In keiner weise. Witzig ist, dass man die Auskunft bekommt, dass du schon seit geraumer Zeit unter anderen nicks bereits postest. Demnach macht es wenig Sinn, sich mit einer wechselnden Identität auseinanderzusetzen. Gruß an den Weihnachtsmann. Der Glaube an diesen versetzt bekanntlich immer noch manches naive und verspielte Kind mit mangelhaftem Realitätssinn, in extase.

A
ActionHero

25.12.2013 um 15:27 Uhr

Den letzten Satz hättest Du dir schenken können. Zeigt es doch auch, wie Du den Stellenwert eines Kindes im Rahmen seiner zeitlichen Entwicklung wertest.

Es ist natürlich auch interessant, woher Du all deine Erkenntnisse beziehst. Dass sie höchstwahrscheinlich dem Vermutungsmodus entspringen, ist aber letztlich egal.

Aber Du hast recht. Ich schreibe schon seit Längerem hier. Auch unter anderen Nicks. Da ich dieses aber selbst nicht als ganz korrekt empfinde und eigentlich dafür einstehe, was ich praktiziere oder produziere, habe ich mich entschlossen, genau am 01.01.2014 bekannt zu geben wer sich hier hinter einen ActionHero versteckt und welche bisherigen Nicks diesem zuordbar sind. Hier werden dann auch alle erfahren, warum ich so gehandelt habe. Stell dich darauf ein, dass danach dieser Nick, wie auch hoffentlich deiner, der einzige hier sein wird.

K
Kölner

25.12.2013 um 16:17 Uhr

Das ist doch mal ne Ansage! Lob, dickes Lob. Warum muss man zu solchen Mitteln greifen? Efal.

Irgendwie hat du auch recht: Es macht wenig Sinn sich hier zu duellieren. Wir können sämtliche Scharmützel sein lassen. Kein Ding. Bleibt abzuwarten, wie du es damit hältst... cu am 01.01.14

S
Snooker

25.12.2013 um 17:25 Uhr

Hier wird immer ein Bahnhof gemacht wie bei der Oscar Verleihung. Da mir aber auch schnurz egal ist wer diese erhält ist es mir auch wurscht wer hinter welchem Nick steckt. Aber das ist euer Ding. Ich geh jetzt ins Kino und schau mir den Medicus an.

K
Kölner

25.12.2013 um 17:50 Uhr

Snooker, ich hatte nicht das Gefühl, dass es dich betraf in diesem Fred oder hier einer deiner Kommentare angebracht ist.

N
Nubbel

25.12.2013 um 20:14 Uhr

@Actionherone Geht es auch mit dem normalen Nick? Oder fehlt es hierzu an einem entsprechenden Mut? Antwort 7 Erstellt am 25.12.2013 um 13:34 Uhr von ActionHero 224155

da bin ich ja mal auf deine begründung gespannt;)

und kölner, seit wann entscheidest du darüber, ob kommentare 'angebracht' sind? dann könntest du auch gleich noch über die wahrheit, den umgang mit anderen menschen und dem sakrament der ehe philosophieren.

K
Kölner

25.12.2013 um 21:14 Uhr

Inhalt gelöscht waf-admin

S
Snooker

25.12.2013 um 21:40 Uhr

Für mich ist es aber auch völlig unerheblich ob du da in irgend einer Richtung ein Gefühl hattest. Ich finde es als Nutzer der Plattform einfach nur störend. Und solange Privatfehden so öffentlich ausgetragen werden das es Millionn lesen können, können auch Millionen ihren Senf dazu geben. Einiges von mir mag vielleicht unangebracht sein. Ist es aber unangebrachter als wie das auf das ich reagiere. Da sollte mal jeder in sich gehen.

Im übrigen, der Film ist Empfehlenswert

H
Hartmut

25.12.2013 um 23:47 Uhr

Hallo Hoppel, im Betriebsverfassungsrecht, wo wir uns bewegen, ist für Analogien nur sehr wenig Platz. Gefragt war von Vorfelder, ob es irgendwo geschrieben steht, dass sich ein WV abmelden muss.

Das tut es nicht. Es gibt keine gesicherte Quelle, in der steht, 'Ein Mitglied des WV muss sich ab- und wieder anmelden.'

Falls aber doch, widerlege mich bitte! Nenne eine Quelle, z.B. ein Gesetz, eine Verordnung, einen Kommentar oder ein Urteil, mit Auflage und Seite. Ich bin gespannt.

H
Hartmut

25.12.2013 um 23:54 Uhr

Hallo Kölner, was soll denn der völlig sinnlose Angriff auf ActionHero. Der ist sehr gut, und er bleibt sachlich. Alles Sachliche ist für Hoppel und dich ein rotes Tuch. Ist das der Grund?

K
Kölner

26.12.2013 um 01:51 Uhr

Ach Rainer. Wenn ich jetzt bedenke, dass du derjenige bist und warst, der diese Fehden MAßGEBLICH mit seinen Informationen befeuert hat indem er Mails weitergeleitet hat... Naja. No ist das mit dem Gedächtnis...

Ne Hartmut. Nur deine Aussagen zeugen von allem. Aber eben nicht von Wissen.

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