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kurzfristiger Dienst

M
Miranda
Jan 2018 bearbeitet

Meine PDL hat mich vorhin angerufen um mir mitzuteilen das ich morgen arbeiten muß. Ich habe ihr gesagt dass das nicht geht. Sie sagte daraufhin nur dass das gehen muß. Was soll ich jetzt machen?

3.354012

Community-Antworten (12)

F
frohnau

23.12.2013 um 22:13 Uhr

Gar nichts. Dienstplan steht doch, man wird auch nicht Zuhause angerufen.

J
juliusi

23.12.2013 um 22:33 Uhr

Der Dienstplan ist das eine, bei Krankheit eines Koll. zB müssen aber ggf auch kurzfristig andere einspringen. Die PDL könnte also Mehrarbeit anordnen.

S
Snooker

23.12.2013 um 22:35 Uhr

Wenn Dienstplan vom BR abgesegnet und er steht, dann steht er. Ist jemand krank geworden, hätte die PDL für solche Fälle vorsorgen müssen und einen Notfallplan erstellen müssen, oder aber Springer einsetzen sollen. Auch müsste die PDL, wenn Du nein sagst und sie bestehen trotzdem darauf, nachweisen, das nur Du und sonst niemand Diesen Dienst oder diese Arbeit verrichten kannst. Zur Ankündigungsfrist für Überstunden lese auch mal folgenden link.

http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_47699058/arbeitsrecht-kann-der-chef-jeden-mitarbeiter-zu-ueberstunden-zwingen-.html

Frohes Fest wünscht rainerw

J
juliusi

23.12.2013 um 23:55 Uhr

Snooker, Notfallplan oder Springer. Beides benötigt nichtbeschäftigte AN, also welche die zu Hause sitzen und wsrten, dass sie angerufen werden.. Geht also nicht. Somit kann man nur auf welche im Dienstfrei zurückgreifen. Auch Ankündigungszeiten für Mehrarbeit geht nicht, denn es würde virrsussetzen, dass ein AN mit Vorankündigung ergen Krankheit ausfällt. Dürfte hier wohl aber so nicht sein.

T
tommyh

24.12.2013 um 01:25 Uhr

@julusi meinst du wirklich jemand kann Mehrarbeit an Tagen ansetzen wo Du Dienstfrei hast? Nein der Dienstplan ist für alle bindend! Und das gern strapazierte Wort Notfall wird im Gesetz ja mit Hochwasser Erdbeben und so weiter benannt nicht mit schlechter Personalplanung :-)

G
gironimo

24.12.2013 um 10:31 Uhr

Gibt es einen Betriebsrat bei Euch? Den würde ich dann als erstes fragen. Üblicher Weise gibt es für solche Fälle ja so etwas wie Rufbereitschaft usw.

Egal wie. Letztendlich ist es eine Frage des Abwägens. Gehst Du einfach nicht und berufst Dich auf Dein Recht, wirst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit Stress vom AG bekommen bis hin dazu, dass Du Deinem Recht hinterherlaufen musst.

Natürlich auch eine Frage der Folge, was eigentlich im Betrieb geschieht, wenn niemand da ist.

Ich würde mit dem Arbeitgeber handeln (was gibst Du mir, wenn ich kurzfristig komme.....)

J
juliusi

24.12.2013 um 11:34 Uhr

Tommyh, ja man kann im Notfall, Ausfall wegen Krankheit ist hier einer, denn die Menschen im Haus müssen ja gepflegt/ betreut werden. Es handelt sich hier ja nicht um einen Produktionsbetrieb. Würde Dich gerne einmal hören, wenn man Dir oder deinen Eltetn sagt, sie werden über Weihnachten nicht gepflegt/ betreut denn wir haben krankheitsbedingten Personalausfall. Oder du wirst aus diesem Grund im Krankenhaus wegegeschickt also nicht behandelt. Hier ist also ein betrieblicher Notfall gegeben.

J
juliusi

24.12.2013 um 11:39 Uhr

Tommyh, übrigens geht Mehrarbeit immer nur in den Zeiten wo man lt. DP frei hat. Denn in Zeiten wo man lt. DP arbeitet könnten nur gespaltende Persönlichkeiten zeitgleich Mehrarbeit leisten. ;-) Der AG muss hier für solche Fälle auch kein zusätzliches Personal auf Abruf haben.

S
Snooker

24.12.2013 um 11:46 Uhr

@Miranda

Sicherlich könnte man gironimo´s Vorschlag annehmen. Heilen würde es die Sache aber nur für den Moment. In der nächsten Situation würdest Du oder jemand deiner Kollegen oder Koleginnen wieder vor der selben Situation stehen. Ist hier überhaupt bekannt ob die PDL überhaupt die Mühe gemacht hat auch bei anderen nach zu fragen ob sie bereit wären an Heiligabend einen Extradienst zu scheiben? oftmals wird gerade dort wo man an kranken oder gebrechlichen Menschen arbeitet (sorry für die blöde Ausdrucksweise) davon ausgegangen dass die AN genau aus diesem Grund schon nicht nein sagen werden. Und einer PDL intressieren zusätzliche Kosten wie von gironimo beschrieben nicht wirklich.

@jusiuli Notfallplan oder Springer. Beides benötigt nichtbeschäftigte AN die zu hause sitzen und angerufen werden. Geht also nicht. Somit kann man nur auf welche zurück greifen die im Dienstfrei sind. Deine Aussage muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Sie ist so verkehrt das sie schon wieder richtig ist. Iss ja wohl logisch das man eine solche Vereinbarung nur mit solchen AN abschliessen kann die man momentan zur Verfügung hat und dafür kein Zusatzpersonal einstellt. Man sucht sich also MA die Springer werden wollen. Hat man diese und in der Einrichtung wird Mehrschichtig gearbeitet werden die Springer erst einmal im normalen Dienst in den Schichten aufgeteilt, oder aber bleiben in der Tagschicht. Da es nicht leicht ist Springer zu bekommen sollte das Zusatzangebot gut sein. Ein Springer bekommt zusätzlich zu den bisher geregelten Zuschlägen einen geldlichen Zuschlag von ......€ für jede Sunde wo er den Dienst als Springer verrichtet. Pro durchlaufenden Schichtrythmus erhält ein Springer 0,5 Tage Urlaub. Das einsetzen eines Springers erfolgt nur auf Beachtung der Ruhezeit von 11 Std. Dies heißt. Fehlt in der Nachtschicht Personal, sollte ein Springer aus der Frühschicht eingesetzt werden. Ist die Frühschicht um 14:00 Uhr beendet und die Nachtschicht beginnt aber um 22:00 Uhr, kann der Springer logischerweise erst um 1:00 Uhr mit dem Dienst beginnen. Bezahlt werden muss er aber schon ab 22:00 Uhr. Hört sich alles kompliziert an, isses aber nicht. Wir haben es als BR genau so mal durch geschicktes Verhandeln mal durch bekommen. Und es klappt, ist nur ne Sache des wollens und nicht die MA werden es schon machen.

J
juliusi

24.12.2013 um 12:10 Uhr

Snooker, auch Rufbereutschaft geht hier nicht. Denn Krankheitsausfall ist nicht planbar, damit auch nicht durch Rufbereitschaft regelbar. Denn sonst müsste man ja das Ganze Jahr für viele Rufbereitschaft anordnen und auch Grundvergüten und diese wäre gebunden. Geht also nur via Mehrarbeit und hier auch wegen der Feiertage und wegen des Einspringens mit zusätzlicher Vergütung

S
Snooker

24.12.2013 um 12:24 Uhr

Dann hast Du es ja richtig erfasst....Krankheitsfall ist nicht Planbar. Planbar ist aber das was ist wenn....... Seit Abschluss dieser BV hatten wir dann keine Probleme mehr. Alles andere ist nur Faulheit und Bequemlichkeit der Vorgesetzten.

T
tommyh

24.12.2013 um 13:18 Uhr

Hallo Julusi da kannst Du rum leiern wie Du willst an Deinem freien Tag musst Du nicht auf Arbeit kommen es sei denn Du hast Rufbereitschaft. Ich arbeite auch in einer Einrichtung wo Menschen 24 Stunden betreut werden. Das es nicht einfach ist für die Dienstplaner Krankheitsfälle zu kompensieren ist klar aber die Ausgangsfrage war ja muss ich kurzfristig kommen. Und da ist es ganz klar: Nein

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