§ 92 BetrVG / Personalplanung
Der AG hat ohne Anhörung des BR eine MA kurzfristig informiert, dass Ihre Stelle gestrichen wird. Die betroffene MA wird ab Beginn des neuen Jahres innerhalb des Betriebs anderweitig beschäftigt. Liegt hier ein Fehlverhalten des AG vor ?
Community-Antworten (2)
23.12.2013 um 18:40 Uhr
Schon - § 92 BetrVG Personalplanung!
Das könnt Ihr natürlich reklamieren. Wichtiger wäre es jetzt natürlich den AG darauf hinzuweisen, dass er Euch einbeziehen muss; z.B. bei einer Versetzung (§ 99 BetrVG).
24.12.2013 um 00:27 Uhr
Bin mir da nicht so sicher. Erzählen darf er ihr viel, wenn der Tag lang ist. Nur durchführen darf er nicht ohne BR.
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