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Interessenausgleich Sozialplan

A
Atmos
Jan 2018 bearbeitet

Planinsolvenz

1.13007

Community-Antworten (7)

K
Kölner

22.12.2013 um 14:55 Uhr

Ja, geht. Hat auch schon einiges im Vorfeld. Weil, das ist und wird. Man kann das als BR und sollte. Viel ist das aber doch nicht

S
Snooker

22.12.2013 um 15:28 Uhr

Bei einer Planinsolvenz wird der Antrag auf Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht direkt mit einem Vorschlag für ein Insolvenzplanverfahren und einem bereits erstellten Insolvenzplan verbunden. Im Insolvenzplan können die Verfahrensbeteiligten in weitgehender Autonomie vom Regelverfahren abweichende Vereinbarungen treffen. Insbesondere kann in einem Insolvenzplan eine Regelung zum Erhalt des Unternehmens getroffen werden. Ziel ist die Sanierung des Unternehmens in der Insolvenz. Hierzu sind vor allem dem Insolvenzplan vorausgehende Verhandlungen mit den Gläubigern erforderlich. Der Insolvenzplan ist schließlich ein komplexer Vergleich, dem die Mehrheit der Gläubiger, die in Gruppen aufgeteilt und mit Stimmrechten entsprechend ihrer Forderungshöhe ausgestattet werden, zustimmen muss.

T
Topas

22.12.2013 um 16:42 Uhr

Wenn du schon abschreibt sag wenigstens woher?

S
Snooker

22.12.2013 um 16:58 Uhr

Von Zuhause

F
Farce

22.12.2013 um 17:55 Uhr

S
Snooker

22.12.2013 um 18:03 Uhr

vonne Couch aus. :)

Schaue mir Dein Link jetzt net an, aber isses nicht Wurscht? und ändert es was an dem Text. Und zum letzten las ich mir nicht sagen wie ich was in meiner Freizeit mache.

F
Farce

22.12.2013 um 18:15 Uhr

Ändert insofern etwas, dass es beweist, dass hier C+V vorliegt und nicht den eigenen Basics zuzuschreiben ist……

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