Interessenausgleich Sozialplan
Planinsolvenz
Community-Antworten (7)
22.12.2013 um 14:55 Uhr
Ja, geht. Hat auch schon einiges im Vorfeld. Weil, das ist und wird. Man kann das als BR und sollte. Viel ist das aber doch nicht
22.12.2013 um 15:28 Uhr
Bei einer Planinsolvenz wird der Antrag auf Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht direkt mit einem Vorschlag für ein Insolvenzplanverfahren und einem bereits erstellten Insolvenzplan verbunden. Im Insolvenzplan können die Verfahrensbeteiligten in weitgehender Autonomie vom Regelverfahren abweichende Vereinbarungen treffen. Insbesondere kann in einem Insolvenzplan eine Regelung zum Erhalt des Unternehmens getroffen werden. Ziel ist die Sanierung des Unternehmens in der Insolvenz. Hierzu sind vor allem dem Insolvenzplan vorausgehende Verhandlungen mit den Gläubigern erforderlich. Der Insolvenzplan ist schließlich ein komplexer Vergleich, dem die Mehrheit der Gläubiger, die in Gruppen aufgeteilt und mit Stimmrechten entsprechend ihrer Forderungshöhe ausgestattet werden, zustimmen muss.
22.12.2013 um 16:42 Uhr
Wenn du schon abschreibt sag wenigstens woher?
22.12.2013 um 16:58 Uhr
Von Zuhause
22.12.2013 um 17:55 Uhr
Von Zuhause ja, aber von wo?
Bestimmt von hier:
22.12.2013 um 18:03 Uhr
vonne Couch aus. :)
Schaue mir Dein Link jetzt net an, aber isses nicht Wurscht? und ändert es was an dem Text. Und zum letzten las ich mir nicht sagen wie ich was in meiner Freizeit mache.
22.12.2013 um 18:15 Uhr
Ändert insofern etwas, dass es beweist, dass hier C+V vorliegt und nicht den eigenen Basics zuzuschreiben ist……
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