Arbeitserhöhung Teilzeitbefristungsgesetz
Guten morgen
Gestern hatte ich nachgefragt wegen einer Kollegin die auf vollzeit hochgestuft wurde.
Also sie ist unbefristet Teilzeit 22,5 Std. Woche bei uns seit Jahren beschäftigt.
Nun arbeitet sie 37.5 Std. Die Woche befristet.
Hier würde es nun andere Voraussetzungen geben da sie ja schon unbefristet bei ins arbeitet.
Welche"? Sind das...?
Community-Antworten (6)
21.12.2013 um 10:35 Uhr
Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, kann der Arbeitgeber nicht einfach die Stundenzahl erhöhen oder heruntersetzen.
Das geht nur im gegenseitigem einvernehmen (auf gut deutsch, wenn die Kollegin unterschreibt, dass sie damit einverstanden ist). Das gilt selbstverständlich auch dafür, ob überhaupt und wenn ja wie lange eine Änderung der Stundenzahl vereinbart werden soll.
Ganz allgemein: Ist der AN mit einer vom AG gewünschten Vertragsänderung nicht einverstanden, käme u.U. eine Änderungskündigung in Betracht
21.12.2013 um 11:17 Uhr
Also findet hier das Teilzeit befristungsgesetz keine Anwendung.
Die Kollegin ist mit der Erhöhung einverstanden. Die Kollegin einigt sich dann mit dem AG über den Zeitraum der hochstufung?
Muss der b r dann hier auch zustimmen oder ist nur eine Info von seitens des AG nötig.
21.12.2013 um 11:41 Uhr
@ Teufel
Die Arbeitszeiterhöhung von 22,5 auf 37,5 Stunden ist nicht unerheblich. Der BR hätte gem. § 99 BetrVG beteiligt werden müssen.
Habt Ihr eigentlich die interne Ausschreibung von Stellen verlangt?
Siehe auch: BAG v. 25.1.2005 – 1 ABR 59/03
21.12.2013 um 11:56 Uhr
Ja, haben wir. Aber der Chef gibt uns hier im vorab eigendlich nie info.
Aber in dem fall wurde die Kollegin einfach von ihm ausgewählt.
Wie ich sehe haben wir noch schulungsbedarf.
21.12.2013 um 17:41 Uhr
@ Teufel
Selbsterkenntnis ist der erste Weg zu Besserung ... ;-)
21.12.2013 um 19:31 Uhr
Werden wir dann machen, wenn wir wiedergewählt werden, aber das ist eine andere Geschichte.
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