Erstellt am 21.12.2013 um 09:35 Uhr von gironimo
Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, kann der Arbeitgeber nicht einfach die Stundenzahl erhöhen oder heruntersetzen.
Das geht nur im gegenseitigem einvernehmen (auf gut deutsch, wenn die Kollegin unterschreibt, dass sie damit einverstanden ist). Das gilt selbstverständlich auch dafür, ob überhaupt und wenn ja wie lange eine Änderung der Stundenzahl vereinbart werden soll.
Ganz allgemein: Ist der AN mit einer vom AG gewünschten Vertragsänderung nicht einverstanden, käme u.U. eine Änderungskündigung in Betracht
Erstellt am 21.12.2013 um 10:17 Uhr von Teufel
Also findet hier das Teilzeit befristungsgesetz keine Anwendung.
Die Kollegin ist mit der Erhöhung einverstanden.
Die Kollegin einigt sich dann mit dem AG über den Zeitraum der hochstufung?
Muss der b r dann hier auch zustimmen oder ist nur eine Info von seitens des AG nötig.
Erstellt am 21.12.2013 um 10:41 Uhr von Hoppel
@ Teufel
Die Arbeitszeiterhöhung von 22,5 auf 37,5 Stunden ist nicht unerheblich. Der BR hätte gem. § 99 BetrVG beteiligt werden müssen.
Habt Ihr eigentlich die interne Ausschreibung von Stellen verlangt?
Siehe auch: BAG v. 25.1.2005 – 1 ABR 59/03
Erstellt am 21.12.2013 um 10:56 Uhr von Teufel
Ja, haben wir. Aber der Chef gibt uns hier im vorab eigendlich nie info.
Aber in dem fall wurde die Kollegin einfach von ihm ausgewählt.
Wie ich sehe haben wir noch schulungsbedarf.
Erstellt am 21.12.2013 um 16:41 Uhr von Hoppel
@ Teufel
Selbsterkenntnis ist der erste Weg zu Besserung ... ;-)
Erstellt am 21.12.2013 um 18:31 Uhr von Teufel
Werden wir dann machen, wenn wir wiedergewählt werden, aber das ist eine andere Geschichte.