Erstellt am 20.12.2013 um 22:30 Uhr von ActionHero
Kommt drauf an.
Hier wäre erst mal zu prüfen, wie die Ausgangslage ist.
1. Zahl der Beschäftigten
2. Räumliche Entfernung
3. Organisation des Hauptbetriebs / Unternehmens
4. Eigener Aufgabenbereich
Je nach Zuordnung kann sich ein eigener BR ergeben, oder eine Wahlmöglichkeit nach § 4 BetrVG bestehen.
Was bei euch jetzt genau zutrifft, könnt ihr leider nur selbst feststellen und hier im Forum nicht abschließend beantwortet werden.
Eines aber ist glasklar: „Nach dem AG geht es hier bestimmt nicht“ Der hat sich in sein Kämmerlein zu verziehen und abzuwarten was passiert.
Erstellt am 20.12.2013 um 22:30 Uhr von schmitti
Das bestimmt nicht der AG, wenn das MAVG hier nicht massiv vom BetrVG abweicht.
Erstellt am 20.12.2013 um 22:31 Uhr von schmitti
ActionHero, erst einmal aufmerksam lesen. Es gilt nicht das BetrVG!!! Es gilt das MAVG!!
Erstellt am 20.12.2013 um 22:35 Uhr von ActionHero
@schmitti
Der erste Halbsatz ist korrekt, den Zweiten hättest Du dir schenken können.
Da kann Abweichen was will, ein AG entscheidet hier nichts. Wenn hier ein anderer als ein BR oder die Belegschaft etwas entscheidet, dann ein Richter.
Erstellt am 20.12.2013 um 22:37 Uhr von Kölner
Es gilt das BetrVG ab Januar....
Erstellt am 20.12.2013 um 23:56 Uhr von Topas
Hallo Rintintin, wenn es nach dem Arbeitgeber geht, gibt es wahrscheinlich überhaupt keine Mitbestimmung. Das muss euch nicht interessieren. Ihr sorgt bitteschön dafür, dass Kölner recht behält. (Kölner, ich staune!)
Erstellt am 21.12.2013 um 09:18 Uhr von Hartmut
Hallo Topas, ich staune auch, über dich. :/
Erstellt am 21.12.2013 um 10:03 Uhr von gironimo
Bisher MAV vertreten und jetzt BR?
Was ist geschehen?
Seit Ihr eine kirchliche Einrichtung gewesen und hat sich das jetzt geändert??
So gesehen also >Kölners Hinweis: Gilt für Euch ab Januar das BetrVG?
Wenn ja, muss sich natürlich auch erst einmal der AG daran gewöhnen, dass sich die Voraussetzungen geändert haben und nicht er, sondern die AN für sich entscheiden, was für sie gut und richtig ist.
So gesehen, können die AN tatsächlich darüber abstimmen, ob sie einen eigenen BR wählen oder beim "Hauptbetrieb" mit wählen. Es will gut überlegt sein.
Erstellt am 21.12.2013 um 11:30 Uhr von Hoppel
@ Rintintin
"Es wird für uns die erste Betriebswahl, da wir bis jetzt MAV Vertreter waren, und ab dem 01. Januar erstmal vertretungslos sind. "
Ich kann mir definitiv NICHT vorstellen, dass Eure KollegInnen ab 1. Januar 2014 NICHT durch eine MA-Vertretung geschützt sind und Euer AG bis zur Wahl eines BR schalten und walten kann, wie es ihm beliebt!
Ihr solltet Euch zwingend anwaltlich und/oder gewerkschaftlich beraten lassen!
Erstellt am 21.12.2013 um 13:12 Uhr von ActionHero
@ Rintintin
Ich habe das so gedeutet, dass es eine MAV für euch nicht mehr gibt und ab dem 1.1 das BetrVG gilt. Kölner wohl auch.
Es wäre jetzt aber wichtig zu wissen, ob dieses wirklich so ist, oder dir hier nur ein kleiner Mitteilungsfehler unterlaufen ist. So ganz eindeutig ist deine Aussage hier leider nicht.
Sollte ihr allerdings nach wie vor unter ein MAV-Gesetz fallen und es sich nur um eine Änderung der bisherigen Vertretungen handeln, kann es ganz anders aussehen.