Hallo zusammen! Nur eine kurze Frage: Muss der Betriebsrat, wenn er eine Betriebsversammlung ansetzt, darauf achten, ob der Arbeitgeber auch daran teilnehmen kann bzw. kann der Betriebsrat eine Betriebsversammlung auch zu einem Zeitpunkt ansetzen, an dem der Arbeitgeber an der Teilnahme (warum auch immer) verhindert ist?
Danke für Eure Antworten!