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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesprächstermine Arbeitgeber BR - Welche Schritte können wir dem Arbeitgeber androhen, wenn er nicht reagiert?

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Kallewirsch
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen, unser AG macht einen auf beleidigt und reagiert auf Anfrage um einen Gesprächstermin entweder gar nicht oder vertröstet uns. Wie würdet ihr ihn dazu bringen uns einen Terminvorschlag zu machen bzw. wie oft würdet ihr anmahnen? Welche Schritte können wir ihm androhen, wenn er nicht reagiert? Danke im voraus für Eure Anwort(en).

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Community-Antworten (15)

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pirat

04.03.2009 um 11:19 Uhr

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Kallewirsch

04.03.2009 um 11:38 Uhr

@pirat vielen dank für das musterschreiben, schon gespeichert. es handelt sich bei uns um einen termin zu neuverhandlungen einer bv, die wir zum 31.12.08 gekündigt haben und da wollen die nicht ran (betrifft Arbeitszeit/Mehrarbeit, etc.) und das wollen die so lange wie möglich rausschieben. bis jetzt haben wir zweimal - jedes Mal mit Fristsetzung - um Antwort gebeten. Das erste Mal wurden wir vertröstet, das zweite Mal kam erst gar keine Antwort mehr. Wie oft soll ich anfragen? Wie ist der nächste Schritt wenn sie gar nicht einlenken? Arbeitsgericht oder wie geht man da vor?

P
pirat

04.03.2009 um 11:52 Uhr

@Kallewirsch, ohne eure gekündigte BV zu kennen... Vermutungsmodus an handelt es sich hier um eine Erzwingbare Vermutungsmodus aus, scheitern der Verhandlungen erklären, Einigungstelle anrufen.

lies mal hier.. http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/betriebsvereinbarung.php

sorry, habe leider ein enges Zeitmanagement.

K
Kriegsrat

04.03.2009 um 11:56 Uhr

@ kalllewirsch Beschlußfassung, das die verhandlungen gescheitert sind beschlußfassung, einen rechtsanwalt mit der anrufung der einigungsstelle zu beauftragen beschlußfassung über anzahl der beisitzer der einigungsstelle beschlußfassung über vorsitzenden der einigungsstelle

zurücklehnen und abwarten.......

K
Kallewirsch

04.03.2009 um 12:03 Uhr

@pirat @kriegsrat vielen dank, das wollte ich wissen.

P
paula

04.03.2009 um 14:44 Uhr

@kriegsrat "beschlußfassung, einen rechtsanwalt mit der anrufung der einigungsstelle zu beauftragen"

vielleicht a weng früh oder?

K
Kriegsrat

04.03.2009 um 15:58 Uhr

@ paula

nö ! würde damit immer einen (unseren)anwalt beauftragen warum nicht, AG muß zahlen, ich hab weniger arbeit wird dann auch gleich als beisitzer beschlossen

AG hat seine rechtsabteilung, BR hat seinen anwalt

und gerade kallewirsch scheint mir nicht jeden tag eine einigungsstelle zu haben, bevor hier fehler gemacht werden........

P
paula

04.03.2009 um 17:13 Uhr

als AG würde ich den Anwalt aber noch nicht zahlen und hätte damit auch gute Aussichten auf erfolg. Bei der Anrufung der Einigungsstelle kann man bei der Beschlussfassung 10mal mehr Fehler machen als bei der Anrufung.

Oder ist es so schwer zu schreiben: "Hiermit erklären wir die Verhandlungen über ..... für gescheitert und rufen die Einigungsstelle an. Vorsitzenden der Einigungsstelle soll Richter.... sein. Die Anzahl der Beisitzer je Seite soll ... betragen."

Dafür brauche ich keinen Anwalt! Aber als BR sollte man gleich den Vorsorgebeschluss fassen was passiert wenn der AG mit der Besetzung der Einugungsstelle nicht einverstanden ist

K
Kriegsrat

04.03.2009 um 17:31 Uhr

ach paula, wollen wir uns jetzt über das prozedere der einigungstellenanrufungsbeschlußfassungsrechtsanwaltszahlungsproblematik auseinandersetzen ?

warum alles so kompliziert ?

kontaktaufnahme mit anwalt, und der regelt alles übrige (vorlagen für beschlüsse, so man sie braucht, schreiben an AG, kontaktaufnahme mit beabsichtigtem vorsitzenden, vielleicht kennt der auch noch einen guten richter, mit dem er gut kann, etc etc.) und der anwalt wird dir dann als AG auch erklären, warum du ihn letztendlich doch zahlen mußt......

und noch was : ein relativ unerfahrener BR braucht nicht glauben, ohne anwaltliche hilfe eine brauchbare BV über arbeitszeiten,mehrarbeit etc. hinzubekommen

P
paula

04.03.2009 um 17:34 Uhr

@kriegsrat

der Anwalt muss sich aber im klaren sein, dass es für diese eine Tätigkeit kein Geld gibt. Sicher gibt es Anwälte die das mitmachen da sie das Geld danach sehen... für das Schreiben zur Anrufung gibt es aber keine Kohle für den BR auch wenn es alleine ein paar hundert Euro wert ist

K
Kriegsrat

04.03.2009 um 17:51 Uhr

@ liebste hartnäckigste paula

ich hab noch keinen anwalt kennengelernt, der sich in so einem fall nicht über einen anruf des BR freut und diesem dann mit rat und tat zur seite steht ohne daß sich der BR über irgendwelche kosten den kopf zerbrechen muss.......;-))

P
paula

04.03.2009 um 18:02 Uhr

tja und ich kenne einige Anwälte die wegen genau eines solchen Verhaltens Ärger mit der RA-Kammer bekommen haben. es ist nämlich aus standesrechtlichen Gesichtspunkten nicht zulässig....

K
Kriegsrat

04.03.2009 um 18:13 Uhr

ppppffffff

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DonJohnson

04.03.2009 um 18:16 Uhr

@ kriegsrat wolltest du ncihts PPPPSSSSSSTTTTTTT schreiben? Dein ppppppffffff liest sich ja fast wie ein Furz ("und das Lamm schrie Hurz" - oder so)

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paula

04.03.2009 um 18:28 Uhr

@kriegsrat

kann dem BR vielleicht Wurst sein aber ich finde das sollte ihm das nicht... insbesondere gibt es inzwischen einige AG-Anwälte die BR-Anwälte dafür hinhängen... aber was juckt es den BR

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