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untätiger BR

T
Tieftaucher
Nov 2019 bearbeitet

Guten Tag, es wurden seit 2 Jahren keine Betriebsversammlungen mehr durchgeführt. Der BR tagt mindestens alle 6 Wochen, aber wir als Mitarbeiter haben das letzten Protokoll im Februar 2019 erhalten. Es gibt konkrete Nachfragen von Mitarbeitern an den BR in denen es zB um Arbeitszeitverstösse geht (AG verlangt Mehrarbeit vom MA) etc. Die Anfragen vom MA waren Mitte März 2019. Bis heute 4.11.19 gibt es keinerlei Feedback des BR, obwohl von den Mitarbeitern bereits mehrfach (öfter als 3 mal) schriftlich nachgefragt wurde. Wie können wir uns als Mitarbeiter jetzt verhalten? Ich sehe es so, dass der BR seiner Informationspflicht nicht nachkommt. (übrigens: 1/4 der Belegschaft bekommen wir strukturbedingt zusammen um ein Misstrauensvotum zu stellen, denn die Mitarbeiter sind in der kompletten Republik verstreut) Vereinzelte Mitarbeiter werden definitiv nicht Informationen oder Versammlungsprotokolle etc vom BR einfordern, da die Vermutung besteht, dass der BR mit dem AG zu viel unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit ausklüngelt und MA somit Angst vor Konsequenzen haben. Wäre für Vorschläge und Tips dankbar! Liebe Grüße

PS: sorry....ich schrieb 'Protokolle aus den BR Sitzungen' das ist natürlich nicht korrekt. Vielmehr war damit gemeint, dass die Mitarbeiter früher immer nach den Sitzungen einen Infobrief erhalten haben mit den relevanten Dingen (natürlich ohne Beschlüsse bzw. geheimen Punkten) - und das fällt doch unter die 'Informationsverpflichtung des BR' oder?!

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Community-Antworten (8)

C
celestro

04.11.2019 um 18:37 Uhr

https://www.polyas.de/unternehmen/betriebsratswahlen/betriebsrat-aufloesen

ein "Mißtrauensvotum" gibt es nicht ... sofern bei Eurer Belegschaft "bekommen wir NICHT zusammen" gemeint war, so wäre das ein sehr großes Problem. Allerdings benötigt man mWn nicht alle Personen auf einem Fleck. ;-)))

K
kratzbürste

04.11.2019 um 18:42 Uhr

Und Protokolle gibt es schon mal gar nicht. Aber ihr könnt natürlich eine Betriebsversammlung verlangen (1/4 der AN). Oder bittet die Gewerkschaft um Hilfe.

S
seehas

05.11.2019 um 09:35 Uhr

Das wäre auch mein Vorschlag gewesen: holt die Gewerkschaft mit ins Boot. Die kann ein verfahren wegen grober Pflichtverletzung einleiten. Zwei Jahre keine Betriebsversammlung abzuhalten ist nämlich so etwas.

S
stehipp

05.11.2019 um 11:06 Uhr

@ Tieftaucher Zu deiner Ergänzung unter PS: Der BR hat keine Informationspflicht wonach er nach jeder Sitzung informieren muss, was dort getan bzw. besprochen wurde. Vieles in den regelmäßigen Sitzungen ist auch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, z.B. Personalthemen. Machen wir auch nicht. Allerdings gibt es bei uns in unregelmäßigen Abständen "BR-informiert". Hier berichten wir, wenn sich wichtige Themen ereignen bzw. an was wir arbeiten.

T
Tieftaucher

05.11.2019 um 16:00 Uhr

ja, genau das meinte ich doch

T
Tieftaucher

05.11.2019 um 16:02 Uhr

ja - leider bin ich kein Gewerkschaftsmitglied. Daher haben die anscheinend keinen Bock sich darum zu kümmern. Hab bereits dort angefragt und die Antwort war dann welche Mitgliedsnummer ich denn habe.

P
Pjöööng

05.11.2019 um 16:08 Uhr

Auch wenn Du Gewerkschaftsmitglied wärest, würde sich die Gewerkschaft hier sicherlich nicht engagieren.

C
celestro

05.11.2019 um 16:47 Uhr

"ja, genau das meinte ich doch"

auf einen Newsletter etc. hat man keinen Rechtsanspruch. Informieren muss der BR lediglich über die Betriebsversammlungen. Und da die nicht gemacht werden, gäbe es mMn eben nur den Weg der Auflösung des BR.

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