Geschäftsführer zweigt Firmengelder ab / Veruntreuung?
Wir sind ein Unternehmen mit knapp 50 Mitarbeitern. Seit Mai 2013 hat uns ein neuer Gesellschafter gekauft, der zugleich Geschäftsführer ist. Es läuft sehr gut - wir schreiben jeden Monat schwarze Zahlen... Das Verhalten des Geschäftsführers in finanziellen Fragen ist jedoch höchst merkwürdig - es besteht seit Anfang der Verdacht (unabhängig voneinander empfinden das fast alle Mitarbeiter so), dass er Firmengelder abzweigt... Nun hat er eine weiter Firma (ein Energiedrink) eröffnet, obwohl er selber kein privates Vermögen besitzt. Dies wissen wir von einem Mitarbeiter von uns, der ihn privat kennt... Für diesen Drink muss er finanziell in Vorleistung gehen!
Gibt es für uns als BR eine Möglichkeit, in die Firmenkonten oder ähnliches Einsicht zu nehmen? Hat sonst jemand einen Tipp für uns?
Community-Antworten (2)
18.12.2013 um 19:29 Uhr
Sorry badei, aber das klingt doch etwas verschwörungstheoretisch. Was soll "abzweigen" denn bedeuten? Als Geschäftsführer steht es ihm frei, sich ein nahezu beliebiges Gehalt auszuzahlen. Es gibt da zwar ein paar Richtlinien, wie hoch das bei welcher Unternehmens-Größenordnung maximal sein darf, aber auch hier gibt es Ausnahmeregelungen, z. B. für absolute Experten auf ihrem Gebiet. Als Gesellschafter (ich nehme mal an, einer GmbH) darf er zusätzlich auch noch den Jahresgewinn an sich ausschütten und Privatentnahmen (wenn ordnungsgemäß verbucht) sind auch erlaubt. Außerdem wird man in eurer Größenordnung (bei 50 MA wohl min. eine mittlere Kapitalgesellschaft) in der Regel lückenlos vom Finanzamt betriebsgeprüft. Und weitere Firmen darf er auch eröffnen, er muss dafür kein Geld besitzen, er kann es mit Fremdkapital finanzieren. Die Bilanz einer GmbH wird übrigens jährlich im Bundesanzeiger https:www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet veröffentlicht. Einen Tipp habe ich daher leider nicht für euch, dafür klingt die Geschichte einfach zu normal. Und solange es, wie du sagst, "sehr gut läuft" und ihr euren Lohn kriegt, sehe ich einfach keinen Handlungsbedarf.
19.12.2013 um 09:38 Uhr
@Bürokrat ...zumal: Wenn der GF und Gesellschafter die Fa. im Frühjahr GEKAUFT hat, dann hat er ja schon Geld in die Fa. gesteckt und muss sich auch nicht rechtfertigen.
@badei Es ist für jeden, der sich ein wenig mit Finanzen und Betriebswirtschaft auskennt, erschreckend, wie ein BR sich zu solchen Äußerungen versteigen kann, ohne sich über die Folgen (z.B. in der Betriebsöffentlichkeit) im Klaren zu sein. Anders formuliert: Solche Äußerungen, in der Fa. getätigt (z.B. als Gerücht, als Flurfunk oder einfach als Pseudoklugsch eisserei), könnten die Fa. (perspektivisch) massiv gefährden. Also: Besser lassen!
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