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Ausgaben ohne Beschluss! Veruntreuung von Firmengeld!

P
PPanzer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Die Ausgaben für den Betriebsrat sind durch ein Budget geregelt. Der Betriebsratsvorsitzende ist für diese Kostenstelle verantwortlich. Der BR-vorsitzende kann selbstständig Rechnungen bezahlen lassen. Mit ist aufgefallen, dass der Vorsitzende sich seit Jahren von einem Coach beraten lässt. Diese Beratung findet außer Haus statt. Dafür gibt es keinen Beschuss des Gremiums. Der Arbeitgeber hat bisher keine Zahlungen an den Coach beanstandet. Meine Frage lautet, findet neben dem Arbeitszeitbetrug auch eine Veruntreuung von Firmengeld statt? Ist das eine Veruntreuung von Geldern die nach bekannt werden strafrechtliche Konsequenzen haben kann? Danke für alle Antworten.

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Community-Antworten (8)

K
Kölner

01.04.2012 um 19:05 Uhr

@PPanzer Wieso? Was soll das Problem sein? Solange das Budget nicht überschritten ist...

Man könnte dem Ganzen allerdings auch sehr schnell einen Riegel vorschieben.

L
Lotte

01.04.2012 um 19:29 Uhr

PPanzer, wie groß muss Deine Wut auf den BRV sein, dass Du Dich auf diese Ebene begibst, wenn der AG anscheinend kein Problem damit hat. Bei wem willst Du denn mit Arbeitszeitbetrug und Veruntreuung landen, wenn der AG das wissentlich billigt und den Coach bezahlt?

V
Valdi

01.04.2012 um 19:35 Uhr

@PPanzer, lese bitte Paragraph 40 BetrieVG. und wenn dich dann immer noch Zweifel an der Rechtschaffenheit des BRV zwicken, bitte ihn es dem Gremium zu erlaeutern. Wir kaempfen um Schulungen usw. und bei euch gibt es ein Butget. Deine Frage " Veruntreuung vom Firmengeld" ist starker Tobak. Also klaere das schnellstens, es ist auch eine Frage der Ehre.

G
Galaxy

01.04.2012 um 19:37 Uhr

@PPanzer

dein gewählter Nick und dass heutige Datum lässt vermuten, dass deine Frage ein Aprilscherz sein soll...........

Gruß Galaxy

K
kassenwart

01.04.2012 um 20:10 Uhr

Der BR ist Mittellos. Dieses beinhaltet eingentlich auch dass er kein Budget zur eigenen Verwaltung hat. Auch das BetrVG sieht soches nicht vor. Das betrVg sieht vielmehr vor, dass der AG gem. § 40 die Kosten zu tragen hat.

Vor allem aber ist der BRV KEIN Chef des BR. Er bestimmt also nicht wie welche Mittel verwaltet/ verausgabt werden. Er kann auch nur auf Beschluss handeln.

Doch ich weis, dass viele (leider) BR so handeln. Die BRV spielen dann Chef und Kassenwart und teilen die Mittel nach ihrem Gefühl und Willen und Neigung zu. Dann kmmt e sauch vor, dass andere Listen und deren Vertreter im BR schlechter gestellt werden.

P
PPanzer

01.04.2012 um 20:31 Uhr

Die Frage ist leider kein Aprilscherz! Nun worum geht es? Hier wird Geld ausgegeben, dass für die Ausgaben des ganzen Gremiums bereit stehen, für eigene Interessen ausgegeben. Ist das keine Veruntreuung? Dafür kürzt der BRV an anderen Stellen nach Belieben Ausgaben ein.

Die Freistellung des BRV und damit die Entbindung von der Arbeitspflicht erfolgt nur zur Erfüllung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben. Das Betriebsratsmitglied darf sich nur der Betriebsratsarbeit widmen und nicht nach Belieben seine Arbeitszeit einsetzen. Alles andere ist Arbeitszeitbetrug!

G
gironimo

01.04.2012 um 20:40 Uhr

Wenn es Dir so ernst ist, ziehe doch einen Fachanwalt zur Beratung hinzu. Vielleicht bietet sich ein Ansatz für den § 23 BetrVG.

L
Lotte

01.04.2012 um 20:44 Uhr

PPanzer, aber dann müsste Dein Ansatz doch am wirklichen Problem liegen: Das was erforderlich ist beschließen und durchsetzen.

Das Problem wird sein, dass Dir die erforderliche Mehrheit im BR fehlt, oder? Gegen wen soll sich der AZ Betrug denn richten, wenn der AG und die Mehrheit des Gremiums einverstanden ist?

Und wenn Du eine Mehrheit hast, ist Abwahl der BRV doch die einfachste und schnellste Lösung...

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