Erstellt am 18.12.2013 um 13:39 Uhr von gironimo
Grundsätzlich hat ja eine BV den Charakter eines Vertrages. Das heißt, die einzelnen Texte sind frei verhandelbar.
Aber natürlich ist - je nach Thema - auch wichtig, dass bestimmte Dinge einfach im Text vorkommen müssen. So findest Du z.B. bei der Hans Böckler Stiftung ein BV-Archiv.
Aber immer daran denken. Mustervereinbarungen können nicht einfach abgeschrieben werden; die betrieblichen Begebenheiten müssen in den Text einfließen.
Erstellt am 18.12.2013 um 13:57 Uhr von oscoe
Danke für denTip. Die Texte sind schon klar und auf unsere Firma bezogen. Es ging mir lediglich um den äußeren Rahmen. Ich schau da mal.