Erstellt am 17.12.2013 um 13:55 Uhr von gironimo
Ich sehe da keine Mitbestimmung.
Warum nur hat die Kollegin unterschrieben?
Und vom Tarifvertrag kann der AG nicht abweichen, wenn Tarifbindung besteht. Aber außer den AG zu drängen den Tarif anzuwenden, kann nur der AN selbst (mit Hilfe der Gewerkschaft) seine Ansprüche geltend machen.
Erstellt am 17.12.2013 um 15:27 Uhr von ganther
@gironimo
die Tarifbindung kann aber das Problem sein. Die muss ja beidseitig gegeben sein (Ausnahme Allgemeinverbindlichkeit).
Die Befristung eines AV bei dem möglichen Eintritt in den Ruhestand mit ungekürzten Rentenbezügen ist absolut üblich. Wenn der AN so etwas unterschreibt muss er das wissen. Ein MBR des BR ist hier auch nicht gegeben