Vorstand vereinbart Anstellungsvertrag rückwirkend ohne MB des BR
Die GL hat einen Anstellungsvertrag für eine Teilzeitkraft (Kurierfahrerin mit 63 Std/Monat) im Februar d.J. mit Wirkung zum 01.01.2011 geändert o h n e den BR zu beteiligen. Die Kollegin hat den Vertrag unterschrieben und uns jetzt im Dez. 2013 darüber informiert, da der Vertrag "mit Ende des Kalenderjahres in dem der ArbN das Renteneintrittsalter erreicht" (31.12.2013) endet. Liegt hier ein Verstoß gegen § 99 vor? Zusätzlich wird bei der Vergütung/Urlaubsanspruch vom Tarifvertrag zu Ungunsten der MAin abgewichen(Stundenlohn 10,00€, 4 Wo. ErhUrl.) Was kann der BR in dieser Sache unternehmen?
Community-Antworten (2)
17.12.2013 um 14:55 Uhr
Ich sehe da keine Mitbestimmung.
Warum nur hat die Kollegin unterschrieben?
Und vom Tarifvertrag kann der AG nicht abweichen, wenn Tarifbindung besteht. Aber außer den AG zu drängen den Tarif anzuwenden, kann nur der AN selbst (mit Hilfe der Gewerkschaft) seine Ansprüche geltend machen.
17.12.2013 um 16:27 Uhr
@gironimo
die Tarifbindung kann aber das Problem sein. Die muss ja beidseitig gegeben sein (Ausnahme Allgemeinverbindlichkeit).
Die Befristung eines AV bei dem möglichen Eintritt in den Ruhestand mit ungekürzten Rentenbezügen ist absolut üblich. Wenn der AN so etwas unterschreibt muss er das wissen. Ein MBR des BR ist hier auch nicht gegeben
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