Ein Interessenausgleich mit Sozialplan läuft am Ende des Jahres aus, außer die Maßnahme ist nicht beendet (wenn dies beide Seiten feststellen). Falls keine Einigkeit darüber besteht, soll dies von einer Einigsstelle entschieden werden.
Dies möchte der Arbeitgeber aber nicht. Vielmehr soll der alte IA mit Sozialplan durch einen neuen ersetzt werden.
Ist so etwas möglich?
Welche rechtlichen Bedenken könnten dagegen stehen?
Viele Dank für eine Antwort.