BR Freistellung bei Schichtarbeit
Hallo zusammen Ich bin nachrückendes BR Mitglied und im Schichtdienst tätig. 1 Woche Nacht-1Woche Spät-2 Wochen Früh. Jetzt ist es vorgekommen das ich Dienstags BR Sitzung(8-15 Uhr) hatte aber Montagsabends meine Nachtschicht begann.Also hat mein Vorgesetzter mich für Montags in den Tagesdienst gepackt-Dienstag war dann Sitzung und ab Mittwoch abend wieder Nachtschicht. Kennt sich jemand da aus wie sowas geregelt ist? Ist die Schicht von Montag auf Dienstag nicht freizustellen ohne Std abzuziehen?
Über Antworten würde ich mich freuen
Community-Antworten (3)
21.07.2022 um 10:47 Uhr
Dann hat der Vorgesetzte doch erst mal umsichtig gehandelt.
21.07.2022 um 11:08 Uhr
"Ist die Schicht von Montag auf Dienstag nicht freizustellen ohne Std abzuziehen?" kommt darauf an, ob es sich um eine genehmigte Schichtplanänderung handelt oder nicht. Das musst Du deinen BR mal fragen. Es kann sein das dieses Vorgehen so mit den BR abgestimmt ist, dann sehe ich das als korrekt an. Sollte es kein mit dem BR abgestimmtes Vorgehen sein, gehe ich von einer nicht genehmigten Schichtplanänderung aus, dann hast du mit deiner Annahme mMn recht.
21.07.2022 um 12:44 Uhr
"Ist die Schicht von Montag auf Dienstag nicht freizustellen ohne Std abzuziehen?"
Nein. Es gibt keinen Anspruch darauf, unter Fortzahlung des Entgelts, für die gesamte Nachtschicht von Mo auf Di freigestellt zu werden. Dein Anspruch begründet sich in der gesetzlichen Ruhezeit. D.h. Du darfst die Nachtschicht von Mo auf Di vorzeitig beenden, so dass Du zwischen dem Ende der Schicht und dem Beginn der Sitzung 11 Stunden Ruhezeit hast. Je nach Euren Arbeitszeiten kann das natürlich die gesamte Nachtschicht umfassen, aber es gibt keinen pauschalen Anspruch auf Freistellung von der Nachtschicht, sondern einen auf die Ruhezeit. Also in diesem Fall (BR Sitzung 8-15 Uhr) ab 21 Uhr.
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