Erstellt am 16.12.2013 um 20:23 Uhr von schmitti
Nein, BR kann Schloss, Schlüssel außerhalb der Schließanlage verlangen. Für Notfälle Doppelschlüssel in versiegelten Umschlag. Weiter kommt due Feuerwehr in Notfall auch ohne Schlüssel rein. PS, auch die Putzfrau oder Hausmeister gehen nur in BR Büro bei Anwesenheit eines BRM.
Erstellt am 16.12.2013 um 22:45 Uhr von seesee
Wir haben einen Notfallschlüssel vor der Tür in einem roten Kasten dessen Scheibe im Notfall eingeschlagen werden kann. Außerdem haben wir unsere Ordner und die externe Festplatte in abschließbaren Schränken im BR-Büro. Jedes BRM hat Büro und Schrankschlüssel.
Erstellt am 17.12.2013 um 15:39 Uhr von ganther
schmitti
das mit der Reinigung kann aber ein Problem werden. Bei uns wird abend zwischen 19:00 und 20:00 gereinigt.
Der Hinweis unseres BR dass das BR Büro nicht so lange besetzt sein führte nicht dazu, dass die Reinigung während der Bürozeiten des BR durchgeführt wird.
Wird sind daraufhin zum ArbG und nachher zum LAG. Beide haben gesagt, dass der BR nicht das Recht hat hier während der Bürozeiten eine Reinigung zu fordern. Der Arbeitzeitrahmen (bei voller Flexi) geht schließlich auch bis 20:00 Uhr. Auch wenn dieser AZ-Rahmen von den MA kaum genutzt würden (warum auch wenn es nicht vom AG angeordnet wird) und wir deshalb während der Anwesenheit der MA lieber im Haus sind änderte daran nichts. Der BR könne schließlich ein BRM abordnen bis zum Schluss zu bleiben oder wir sollen halt alles einschließen dann müßten wir nicht zuschließen...
Erstellt am 19.12.2013 um 22:56 Uhr von Topas
>> Nein, BR kann Schloss, Schlüssel außerhalb der Schließanlage verlangen.
Woher hast du das, Besserwisser? Paragraph bitte oder Urteil.
So einen Blödsinn liest man sonst nur von Kölner.
Erstellt am 19.12.2013 um 22:59 Uhr von EightBall
Pax, Leute.
Ich kann mir allerdings vorstellen, dass es im Brandfalls schwierig wird, den Umschlag mit dem Notschlüssel zu finden...
Erstellt am 20.12.2013 um 07:20 Uhr von Griesu
Wenn es brennt hat die Feuerwehr nen großen Schlüssel, den nennt man auch Axt
Erstellt am 20.12.2013 um 07:35 Uhr von Nubbel
Topas
Welch Blödsinn muss man von dir lesen:(
Lies mal diesen Blödsinn LAG Nürnberg vom 01.04.1999; Az.: 6 Ta 6/99
Erstellt am 20.12.2013 um 09:03 Uhr von Kulum
Topas
du hättest nichtmal google benutzen müssen. das war vor über einem Jahr hier schon mal Thema. Einmal SuFu und nicht einfach das eigene Bauchgefühl rausblasen und schon musst du hier nicht sinnfrei Leute angiften