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Unschuldig bis zum Beweis der Schuld ?

S
skull
Jul 2022 bearbeitet

Hallo, ich habe eine hypothetische Frage: Ein Personalreferent wird einer Straftat bezichtigt, die er in seiner Freizeit begangen haben soll, das Verfahren läuft noch. Die Gerüchteküche kocht - und die Leute verstehen nicht, wieso der Personalreferent noch Zugang zu Personalakten hat, obwohl ein Strafverfahren gegen ihn läuft.

Gilt in so einem Fall: Unschuldig bis zum Beweis der Schuld ? Und so lange darf er in den Personalakten lesen ?

Oder kann der Arbeitgeber u.U. die Einsicht so lange verweigern, bis die Sachlage geklärt ist ?

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Community-Antworten (5)

NB
nicht brauchen

20.07.2022 um 16:02 Uhr

Die Frage beantworte ich mit einer Gegenfrage: Warum sollte er das nicht tun dürfen? Kann er da Informationen für was auch immer rauslesen? Dass Herr Huber bereits seit dem 1.09.85 bei der Firma arbeitet. Was soll er dann mit der Information anstellen? Leider kocht die Gerüchteküche oft auch falsch und zu stark gewürzt. (Hab mal in einem anderen Thread gelesen, dass ein Familienvater eine Frau sexuell belästigt oder so hat und es so hochgekocht ist, dass er von einer Brücke in den Tod gesprungen ist. Stellte sich im nachhinein als erfunden heraus)

B
Bad_skull

20.07.2022 um 16:20 Uhr

Er käme an die aktuellen Adressen der Mitarbeiter - und das wird nicht gerne gesehen. Wenn es um Stalking ginge - bzw. Belästigung und unerlaubtes Eindringen in Mitarbeiterwohnungen....

D
dieschi

20.07.2022 um 16:22 Uhr

"Die Gerüchteküche kocht ..."

Die Gerüchteküche kocht immer und zumeist schlecht gewürzt, zu wenig Kräuter der Provence und dafür zu viel Salz!

Du sprichst es ja an: "Unschuldig bis die Schuld bewiesen wurde" auch "Unschuldsvermutung" genannt! Artikel 20 Absatz 3 GG, Artikel 28 Absatz 1 GG und Artikel 6 EMRK

Sofern die Straftat des Referenten mit seinem Einsichtsrecht in die Personalakten in Verbindung steht könnte ich mir vorstellen das es eine rechtliche Grundlage gibt die dem AG die Möglichkeit einräumt ihm dieses Recht zu entziehen. Das muss der AG durch seinen Anwalt prüfen lassen bzw. vielleicht hat er es schon prüfen lassen und kann bis zu einer Verurteilung nichts machen.

K
Kjarrigan

20.07.2022 um 16:39 Uhr

Im übrigen hat doch nicht jede Straftat sofortige Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Es sind tausende PKW Fahrer wegen "Körperverletzung" (Unfall) verurteilt worden und nicht jeder hat sofort seinen Job verloren, oder? usw. usf.

Wenn ein Buchhalter wegen Betrug (in der Freizeit) rechtsmäßig verurteilt wurde - kann der AG vielleicht argumentieren, dass er ja in der Firma mit viel Geld hantieren muss und so die Vertrauensbasis gestört ist. Aber ein Selbstläufer wird das auch nicht in jedem Fall

R
Relfe

20.07.2022 um 17:30 Uhr

bei solchen Angelegenheiten ermittelt die Staatsanwaltschaft i.d.R., da würde ich mich als BR raushalten, bis es explizit einen klaren Grund zum handeln gibt. Wurde die Straftat dem BR angezeigt z.B. sexueller Übergriff, dann müsste der BR handeln und den AG informieren.

Ansonsten: wenn der Staatsanwalt ermittelt, Füße still halten, die reagieren gereizt wenn BR-rechtslaien ihnen ins Handwerk pfuschen.

Und darüber was der AG darf oder nicht würde ich mir erst Recht keinen Kopf machen, in diesem Fall legt sich der AG dann mit dem Staatsanwalt an.

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