Erstellt am 22.04.2005 um 11:57 Uhr von Fips
Hallo, schau da mal ins BGB §626!! Darf eigentlich kein Kündigungsgrund sein, außer vielleicht er sitzt die Zeit im Gefängnis, da wird es dann wohl Probleme geben
Erstellt am 23.04.2005 um 00:27 Uhr von M.
Hallo!
Wir hatten einen ähnlichen Fall mit Untersuchungshaft. Zum Schluß stellte sich die Unschuld d. AN heraus.
Der AG wollte während der U-Haft kündigen. Wir sind dagegen Sturm gelaufen, denn in Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung, bzw. "im Zweifel für ..." solange nichts bewiesen ist.
Sollte sich die Unschuld herausstellen, wird er ohnehin aus der Staatskasse entschädigt, der AG hat somit keine Kosten. Ist er schuldig, kann der AG immer noch eine Anhörung an den BR stellen.
Dieses Argument wirkte und rettete dem Unschuldigen seinen Arbeitsplatz.
In jedem Fall ist zu prüfen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Hierzu gibt es Gerichtsurteile zu Gunsten der Arbeitnehmer, wonach sogar verhängte Haftstrafen nicht zwangsläufig eine Kündigung rechtfertigen.
Gruß
M.