Fristlose Kündigung wg. Straftatverdacht
Einem Kollegen wird fristlos gekündigt, weil er von der Kripo beschuldigt wird, ein Geschäft überfallen zu haben.
er versichert aber, dass er unschuldig ist. Der Prozeß dauert vorr. mehrere monate. Der Arbeitgeber meint, dass der bloße Verdacht ausreicht und die fristlose Kündigung rechtgertigt.
Hat da jemand Erfahrung und kann mir (als BR) Tipps geben?
Community-Antworten (2)
22.04.2005 um 13:57 Uhr
Hallo, schau da mal ins BGB §626!! Darf eigentlich kein Kündigungsgrund sein, außer vielleicht er sitzt die Zeit im Gefängnis, da wird es dann wohl Probleme geben
23.04.2005 um 02:27 Uhr
Hallo!
Wir hatten einen ähnlichen Fall mit Untersuchungshaft. Zum Schluß stellte sich die Unschuld d. AN heraus.
Der AG wollte während der U-Haft kündigen. Wir sind dagegen Sturm gelaufen, denn in Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung, bzw. \"im Zweifel für ...\" solange nichts bewiesen ist.
Sollte sich die Unschuld herausstellen, wird er ohnehin aus der Staatskasse entschädigt, der AG hat somit keine Kosten. Ist er schuldig, kann der AG immer noch eine Anhörung an den BR stellen.
Dieses Argument wirkte und rettete dem Unschuldigen seinen Arbeitsplatz.
In jedem Fall ist zu prüfen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Hierzu gibt es Gerichtsurteile zu Gunsten der Arbeitnehmer, wonach sogar verhängte Haftstrafen nicht zwangsläufig eine Kündigung rechtfertigen.
Gruß M.
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