Muss ein JAV zur Bundeswehr???
Hallo,
ich bin seit 4 jahren ordentliches Mitgleid der JAV in einer großen Verwaltung... seit ca. 2 Jahren bin ich nun auch Vorsitzender der JAV und in der Bezirks- JAV tätig und nehme meine Aufgabe ernst. Nun habe ich eine Einberufung zum Grundwehrdienst bekommen. Nun ist es ja so das wenn man Mitglied in Personalvertrteungen ist , nicht zum Grundwehrdienst herangezogen werden kann? Die von der bundeswehr sind da aber anderer Meinung, diese regelung der nicht heranziehung zum Grundwehrdienst würde nur eine Amtszeit betreffen?? Kann mir da evtl jemand eine rechtliche Auskunft hierrüber geben?? Denn es ist ja net so das ich als Jugenvertreter unentbehrlich bin, nur wäre dann die langjährige Arbeit und das aufbauen "Guter Strukturen" wohl dahin... denn keiner meiner Stellvertreter tritt zu den Neuwahlen an... und keiner der zur Neuwahl antretenden traut sich den Vorsitz der JAV zu:-(
Liebe grüße Patrick
Community-Antworten (3)
08.02.2006 um 10:51 Uhr
Genaue Paragraphen oder Urteile habe ich nicht. Wir hatten aber einmal diesen Fall bei uns.
Die Frage ist wohl, wann die Einberufung kam. Der Anspruch auf "Unabkömmlichkeit" besteht allemal für die in diesem Moment geltende Amtszeit. Dies wurde auch bei unseren Fall so anerkannt.
Aus meiner Sicht kann man sich aber nicht erneut wählen lassen und auf Unabkömmlichkeit plädieren, wenn man bereits die Einberufung vorliegen hat. Du sollteset die Zeit vielleicht auch dazu nutzen, dafür zu sorgen, dass Du nicht unentbehrlich bist.
08.02.2006 um 11:23 Uhr
Danke für die schnelle Antwort.
Ich meinte ich sei nicht unentbehrlich:-) nur würden eben gewisse probleme entstehen.. klar trete ich erneut zur Wahl an und werde wohl weiterhin den Vorsitz machen... mir ist nur Wichtig das ich eine rechtliche grundlage dafür habe das diese "Unabkömmlichkeit" eben nur für eine Amtszeit dient. gerade heute wo die Bundeswehr mit der Einberufung soweiso eine gewisse Willkür und Ungerechtigkeit an den Tag legt.. wenn ich mir gerade mal ansehe das nur jeder 3te unter 25 der Arbeitslos ist herangezogen wird!
16.02.2006 um 13:14 Uhr
Schau dir mal den §12 Abs. 4 Nr. 3c des Wehrpflichtgesetzes bzw. §11 Abs. 4 Nr. 3c Zivildienstgesetz an.
Verwandte Themen
Bundeswehr SAZ 15 ArbPlSchG Vereinbarung
ÄlterHallo zusammen, Frage gehe ab April zur Bundeswehr nun hat mir mein Arbeitgeber ein Brief nach Hause geschickt mit der Bitte um Unterschreibung . Inhalt wie folgt Der Arbeitnehmer wird ab .... bi
Was tun wenn die Zusammenarbeit mit dem BR nicht funktioniert?
ÄlterHallo ich habe mal einige Fragen, seit 2004 bin ich Vorsitzende der JAV. Bisher lief die Zusammenarbeit super mit unserem BR, leider verstehe ich nun seit einem halben Jahr die Welt nicht mehr. Ich
JAV übernommen - jedoch ohne Vertrag?
ÄlterHallo,ich bins mal wieder euer Sorgenkind ! g Wie ihr wiaat,bin ich ja in der JAV und die Anträge sind auch schon alle abgegeben,ich habe mittlerweile meine Lehre hinter mir und arbeite jetzt schon
Absage JAV-Wahl
ÄlterHallo, ich habe folgende Probleme: Wir haben im März den neuen Betriebsrat gewählt. Zur Wahl hatten sich auch 2 JAV- Mitglieder aufgestellt. Ein JAv- Mitglied war bereits zur konstituierenden Sitz
Amtszeit, Wahl & Aufgaben der JAV bei verpasster Frist der Neuwahl
ÄlterHallo zusammen, folgende Situation: das Wahlergebnis der momentan amtierenden JAV wurde am 03.04.2019 bekanntgegeben. Bisher (Stand: 24.11.2020) wurde weder ein Wahlvorstand gebildet noch Sonstiges un