W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss ein JAV zur Bundeswehr???

P
PatrickJAV
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin seit 4 jahren ordentliches Mitgleid der JAV in einer großen Verwaltung... seit ca. 2 Jahren bin ich nun auch Vorsitzender der JAV und in der Bezirks- JAV tätig und nehme meine Aufgabe ernst. Nun habe ich eine Einberufung zum Grundwehrdienst bekommen. Nun ist es ja so das wenn man Mitglied in Personalvertrteungen ist , nicht zum Grundwehrdienst herangezogen werden kann? Die von der bundeswehr sind da aber anderer Meinung, diese regelung der nicht heranziehung zum Grundwehrdienst würde nur eine Amtszeit betreffen?? Kann mir da evtl jemand eine rechtliche Auskunft hierrüber geben?? Denn es ist ja net so das ich als Jugenvertreter unentbehrlich bin, nur wäre dann die langjährige Arbeit und das aufbauen "Guter Strukturen" wohl dahin... denn keiner meiner Stellvertreter tritt zu den Neuwahlen an... und keiner der zur Neuwahl antretenden traut sich den Vorsitz der JAV zu:-(

Liebe grüße Patrick

2.93203

Community-Antworten (3)

V
viktor

08.02.2006 um 10:51 Uhr

Genaue Paragraphen oder Urteile habe ich nicht. Wir hatten aber einmal diesen Fall bei uns.

Die Frage ist wohl, wann die Einberufung kam. Der Anspruch auf "Unabkömmlichkeit" besteht allemal für die in diesem Moment geltende Amtszeit. Dies wurde auch bei unseren Fall so anerkannt.

Aus meiner Sicht kann man sich aber nicht erneut wählen lassen und auf Unabkömmlichkeit plädieren, wenn man bereits die Einberufung vorliegen hat. Du sollteset die Zeit vielleicht auch dazu nutzen, dafür zu sorgen, dass Du nicht unentbehrlich bist.

P
PatrickJAV

08.02.2006 um 11:23 Uhr

Danke für die schnelle Antwort.

Ich meinte ich sei nicht unentbehrlich:-) nur würden eben gewisse probleme entstehen.. klar trete ich erneut zur Wahl an und werde wohl weiterhin den Vorsitz machen... mir ist nur Wichtig das ich eine rechtliche grundlage dafür habe das diese "Unabkömmlichkeit" eben nur für eine Amtszeit dient. gerade heute wo die Bundeswehr mit der Einberufung soweiso eine gewisse Willkür und Ungerechtigkeit an den Tag legt.. wenn ich mir gerade mal ansehe das nur jeder 3te unter 25 der Arbeitslos ist herangezogen wird!

D
DaCrasher

16.02.2006 um 13:14 Uhr

Schau dir mal den §12 Abs. 4 Nr. 3c des Wehrpflichtgesetzes bzw. §11 Abs. 4 Nr. 3c Zivildienstgesetz an.

Ihre Antwort