Erstellt am 13.12.2013 um 15:55 Uhr von gironimo
Und kannst beides sein und bleiben. Das Amt des BR wird durch SBV nicht eingeschränkt.
Erstellt am 13.12.2013 um 16:56 Uhr von olegfd
Also muss ich nicht zurück treten, darf ich denn auch abstimmen?
Erstellt am 13.12.2013 um 17:39 Uhr von derlesenkann
Hast Du deine Mandate im Glücksspiel gewonnen oder hast Du dich einmal mit den Gesetzen befasst?
Wenn ja, dürften solche Fragen nicht kommen!! Man kann es auch alles ganz einfach in den hier geltenden beiden Gesetzen nachlesen. Lese soll helfen!!
Erstellt am 13.12.2013 um 20:55 Uhr von Snooker
Schenkt einer @derlesenkann mal ne´n Navi zu Weihnachten. Vielleicht findet er dann raus das dies hier ne Frage -Antwort Plattform ist. Antworten die hier gegeben werden stehen in irgend einer Art und weise immer irgendwo.
Erstellt am 13.12.2013 um 22:56 Uhr von marlene
Hallo, die Antwort ist zwar hart und man kann sollte sich ggf anders äußern. Doch von einem Mandatsträger, hier sogar Doppelmandat kann man gewisse Grundkenntnisse aber auch erwarten. Nebenbei, steht wirklich alles in den Gesetzen
Erstellt am 14.12.2013 um 07:14 Uhr von Hartmut
Hallo olegfd, ja du kannst dich zur Wahl zum SBV aufstellen lassen, und ja, auch als BR.
Allerdings, bevor du dich wählen lässt, schau dir doch gelegentlich mal an, worum es geht. Es hat was mit Schwerbehinderten zu tun, soviel kann ich schon mal verraten. Vielleicht interessiert dich das ja gar nicht.
Erstellt am 14.12.2013 um 07:19 Uhr von Hoppel
@ olegfd
Je nach Anzahl der zu vertretenden KollegInnen als SBV, solltest Du Dir die Frage beantworten können, ob Du tatsächlich zwei Aufgaben (als BRM, als SBV) gerecht werden kannst.
Aus meiner Sicht sind solche Doppelfunktionen mit Vorsicht zu genießen, da eine Aufgabenstellung zwangsweise zu kurz kommen muss.
Erstellt am 14.12.2013 um 09:14 Uhr von gironimo
..... JA, Du darfst als BR weiterhin mit abstimmen.
Erstellt am 14.12.2013 um 09:23 Uhr von Snooker
@Marlene
Dann verweisen wir doch künftig nur noch auf bestehende Gesetze und verbeißen uns jeglichen persönlichen Kommentar. Manch einen Fragesteller würde dies vielleicht eher helfen als blöde Antworten.
@olegfd
Hoppel hat in so weit schon recht. Es ist dann nicht leicht in dieser Doppelfunktion. Du wirst genau drauf achten müssen ob Du zur Betriebsratssitzung als BRM oder als SBV eingeladen worden bist. Denn hast Du einmal in einer Sitzung als BRM an einer Abstimmung mit teil genommen kannst Du nicht während der Sitzung als SBV sagen der Beschluss ist für die Schwerbehinderten so nicht hinnehmbar und ich beantrage die Aussetzung dieses Beschlusses für eine Woche um den Sachverhalt als SBV zu prüfen. Dies ginge dann erst nach der Sitzung.
Anders ist es aber wenn du als SBV an der Abstimmung teil nimmst. Dann kannst Du die Aussetzung oder Wirksamkeit von Beschlüssen die auch die Schwerbehinderten tangiert mit rein bringen.
Das ist eine Sache die so z.B. auch nicht so einfach nach zu lesen ist. Da muss man dann also schon etwas genauer schauen. Lass Dich also mal nicht panne machen und gehe es in Ruhe an.
Erstellt am 14.12.2013 um 10:51 Uhr von GeSammtsBV
Hallo Snooker,
ich möchte hier etwas wiedersprechen, auch aus eigener Erfahrung und der von Koll.
Man kann durchaus im Doppelmandat als BR eine Sache für die Beschäftigten positiv sehen, aber zeitgleich aks SBV dann einen Beschluss aussetzen.
Denn als BR vertritt man alle AN als SBV nur dieses Klientel. Da BR oft Kompromisee eingehen müssen, als Dinge auch positiv vertreten weil zB 90% davon Vorteile haben. Als SBV kann man dann aber sagen, für mein Klientel sehe ich es anders und nicht ausreichend beachtet. Also setze ich den Beschluss aus. So hat man Zeit dieses neu zu bewerten und ggf auch mit dem AG nachzuverhandeln.
Weiter hat das Doppelmandat auch weitere Vorteile, man hat dann das Recht, in alle Unterlagen des BR incl. Mails Einblick zu nehemen was man als SBV nicht hat. Es gibt weiter weniger Duskussionen vetreffend der Teilnahme an Ausschüsen, Arbeitsgrupoen usw des BR.
Letztlich kann es sogar einen großen wichtigen Vorteil geben. Denn im Geltungsbereich des Bay.PersVG darf die SBV in bestimmten Fällen sogar mit abstimmen. Beim Doppelmandat hat sie dann somit eine Doppelstimme, was ausschlaggebend für das Ergebnis sein kann.
Erstellt am 14.12.2013 um 10:54 Uhr von olegfd
Ich bin erst vor zweiwochen gewählt worden und deswegen kann ich nicht alles wissen
Erstellt am 14.12.2013 um 11:10 Uhr von marlene
Olegfd, solche Hinweise gleich wären nicht ungeschickt. Denn dann sind Fragen verständlicher. Als was bis Du erst vir zwei Wochen gewählt worden? Denn es ist zZt ja kein Regelwahlzeitraum. Gab es bis dato keine Vertretung?
Erstellt am 14.12.2013 um 11:29 Uhr von Snooker
@GeSammtsBV
Gebe Dir unumwunden Recht. Ich selbst habe dies Doppelfunktion mal gehabt. Meine Aussage sollte @olegfd auch eigentlich eher aufzeigen das alles ebend doch nicht so in Gesetzen steht. Deshalb ebend auch das SO dazwischen.
Erstellt am 14.12.2013 um 12:04 Uhr von GeSammtsBV
Snooker, ich wollte dich auch nicht kritisieren. Habe auch vergessen zu schreiben, man muss bei Doppelmadat stets gleich dazu sagen, wer gerade in welcher Funktion spricht. Auch ist es dann uU besser im BR als BR nicht der Maßnahme zuzustimmen sondern den Koll. erklären, dass man sich aus diesen Gründen lieber enthält.
Vor allem als SBV genau erkären, dass man zwar die Entscheidung des BR als BR nachvollziehen kann, aber als SBV anders handlen muss.
Erstellt am 14.12.2013 um 12:39 Uhr von olegfd
Ne bei uns gab es noch keine sbv
Erstellt am 14.12.2013 um 12:43 Uhr von olegfd
Ok ich verstehe, ich kann erst im März zur Schulung und deswegen hänge ich in der Luft.
Erstellt am 14.12.2013 um 17:54 Uhr von Hartmut
olegfd, ich möchte dir empfehlen, erst einmal zur Schulung zu gehen, und dich erst _danach_ zur Wahl zu stellen.
Erstellt am 14.12.2013 um 18:35 Uhr von Snooker
@olegfd
Und ich würde Dir empfehlen Hartmund´s Vorschlag nicht zu beherzigen, da Dir nämlich die rechtliche Grundlage fehlen würde das der AG die Schulung mit allem drum und dran auch bezahlen muss.
Erstellt am 15.12.2013 um 10:18 Uhr von schmitti
Hallo Hartmut, meinst du dieses mit warten und erst schulen wirklich ernst? Hast Du schon einmal ins Gesetz, hier dann wohl SGB IX geschaut oder hast du ein eigenes? Denn ohne Mandat bekanntlich kein Recht auf Schulung! Sollte man als Wissen von einem BR erwarten können. Daher vielleicht vor Ratschlägen einmal ins Gesetz schauen.
Erstellt am 15.12.2013 um 12:33 Uhr von Hartmut
Hallo schmitti, Snooker, gemeint war natürlich die Schulung für den Betriebsrat, nicht für den SBV. :))
Hier also nochmal ganz klar formuliert, für euch beide 'Spezialisten':
Hallo olegfd, besuche doch erst mal eine Schulung für Betriebsräte. Lass die SBV-Wahl erst mal sein, das ist vielleicht zu viel Neues auf einmal. Mach eine Weile BR-Arbeit, und lege deinen Schwerpunkt vielleicht auf SBV-Themen. Kandidieren kannst du dann später immer noch. Das ist mein Vorschlag.
Erstellt am 16.12.2013 um 06:43 Uhr von Hoppel
@ Hartmut
Hapert es mal wieder mit Deinem Verständnis? Es ist doch sehr offensichtlich, dass @olegfd aktuell, konkret vor zwei Wochen, zum SBV gewählt worden ist.
Außerdem IST olegfd bereits als BRM im derzeit amtierenden BR vertreten!
@ olegfd
Beide Ämter können parallel nebeneinander ausgeübt werden. Du bist und bleibst BRM mit allen Rechten und Pflichten.
Ob Du Dich im nächsten Jahr erneut als BRM zur Wahl stellen willst, musst Du für Dich entscheiden.
Solltest Du nach Deiner SBV-Schulung feststellen, dass in dieser Funktion mehr Arbeit als gedacht auf Dich zukommt, hast Du noch immer die Möglichkeit, Dein Amt als BRM (im Falle einer Wiederwahl) niederlegen zu können.
Erstellt am 16.12.2013 um 14:35 Uhr von olegfd
Danke für die Antwort, genau die habe ich gesucht.