Bei uns sind ein paar Fragen zur nächstjährigen BRWahl aufgetaucht, vielleicht kann jemand helfen (oder einfach nur bestätigen):
- zählt zu den Wahlberechtigten auch ein Berufspraktikant, d.h. er studiert an einer Fachakademie, 3 Monate an der Hochschule, 3 Monate Praktikum in unserer Einrichtung, er erhält ein kleines "Taschengeld".?
- zählen Aushilfskräfte, die sozusagen auf Abruf geringfügig arbeiten (Studenten) dazu?
- zählt eine Kollegin, welche langfristig wegen Krankheit freigestellt ist dazu?
(bei uns geht es nämlich darum ob 50 MA oder 50+)

dann: haben wir es richtig verstanden, das, wenn wir 50+ MA sind, also 5 BRM gewählt werden sollten, es sich aber z.B. nur 4 finden (es war schon schwierig, 3 zu motivieren, bzw. 2, da ich ja dabei bin), das es dann eben nur 3 BRM und 1 Nachrücker gibt?