Erstellt am 13.12.2013 um 08:16 Uhr von skargen
Wenn im BR Konsens darüber herrscht, zumindest die Mehrheit auch so denkt, dann wählt einfach einen neuen BRV. Setzt das auf die Tagesordnung und fertig - natürlich nur wenn auch jemand von euch den Posten haben möchte :-)
Erstellt am 13.12.2013 um 08:53 Uhr von Rattle
Hallo,
ein mann hat alle im griff..........
wenn ihr euch nicht einig seit und kein neuen BRV wählt, es sind noch drei monate bis zur betriebsratswahl, macht werbung.
MFG
Erstellt am 13.12.2013 um 14:59 Uhr von Lexipedia
@Bücherwurm
Es gibt immer wieder bei uns MA die mir sagen, dass sie dieses Thema nicht im Betriebsrat haben möchen sondern nur mir als BRV es mitteilen und ich mich darum kümmern soll. Dann trete ich aber nicht als BR sondern als BRM und spreche in meinen Namen. Aber nicht im Namen des BRs! Wenn ich zurzeit meine Arbeitszeit den anderen BRMs detailiert aufschreiben müsste, würde rund die Hälfte für Gespräche zum Thema: Bitte nicht weitersagen, besonders nicht bei dem BRMs!!!
So lange er keine BVs abschließt und euch nur hinterher alles erklärt und ihr sollt nur abnicken, kann man nicht grundsätzlich alles schlecht reden. Es gibt schwerbehinderte MAs, die gehen lieber zur unserer VsM als zu mir, das akzeptiere ich und es ist ok. Ich werde auch ab und zu überfallen von der GL oder PL und dann teilen sie mir etwas mit was für den BR ist, da kann ich nicht sagen, ich nehme die Info nicht an. Ich bin ja das "Sprach- und Empfangsrohr" des BR. Das ist ja meine Hauptaufgabe.
Erstellt am 13.12.2013 um 21:31 Uhr von Bücherwurm
@ Lexipedia: Wir haben keine Probleme mit der Vertraulichkeit von Gesprächen mit MA, aber gerade weil der BRV Gleicher unter Gleichen ist und lediglich der Sprecher des BR sollte man doch wenigstens erwähnen, dass Gespräche stattfanden. Insbesondere wenn Gesprãche mit der Geschäftsführung laufen, denn wenn der BR nicht auf dem gleichen Wissensstand ist- wie soll er dann mitentscheiden?!!
Etwas Vertrauen würde übrigens auch einigen BRV gut anstehen, denn auch BRM haben Schweigepflicht....
Erstellt am 14.12.2013 um 08:06 Uhr von Hartmut
Hallo Bücherwurm, der BRV ist _Erster_ unter Gleichen (Primus semper pares). Das heißt, eine gewisse nach Außen hin exponierte Stellung hat er durchaus. Und wenn er solchermaßen herumläuft und mit 'wichtigen' Leutchen spricht, warum nicht.
Nun will er aber offensichtlich nicht darüber berichten, sondern er versteckt sich hinter einer 'Vertraulichkeit'. Da lest ihm doch mal den §79 BetrVG vor. Selbstverständlich kann er das Gremium über seine Gespräche unterrichten und das sollte er auch dringend tun!
Wenn er aber andauernd rumläuft und mit der GL 'kungelt', im Alleingang, dann würde ich das als Pflichtverletzung i.S.d. §23 sehen.